Pfeiffer, Ida: Eine Frauenfahrt um die Welt, Band 3. Wien, 1850.nach einer bestimmten Länge und Weite geschnitten sein, aus neun Nähten bestehen und an der Brust auf eine eigene Art übereinander gelegt werden. Der Parsi darf nur eine Frau haben. Gebiert sie im Zeitraume von neun Jahren keine Kinder oder nur Mädchen, so kann er sich, mit Einverständniß der Frau, von ihr trennen und eine neue Verbindung eingehen; er muß aber für seine geschiedene Frau sorgen. Auch die geschiedene Frau darf sich wieder verheirathen. Der Parsi kann, nach seinen Religionsbegriffen, auf volle Glückseligkeit im künftigen Leben nur dann rechnen, wenn er in diesem eine Gattin und einen Sohn hatte. Die Parsi sind nicht in Kasten getheilt. In der Länge der Zeit haben die Parsi manche Gebräuche von den Hindus angenommen. So dürfen sich z. B. die Frauen nicht an öffentlichen Orten zeigen, sie leben im Hause von den Männern abgesondert, speisen allein und werden gleichfalls mehr als Sache betrachtet und behandelt. Die Mädchen werden als Kinder versprochen und im vierzehnten Jahre dem Manne angetraut; stirbt jedoch der Bräutigam, so können sich die Eltern um einen zweiten bekümmern. Auch bei den Parsi ist es eine Schande, wenn der Vater für seine Töchter keine Männer findet. Im Hause aber genießen die Frauen der Parsi weit mehr Freiheit als die armen Hindostanerinnen: sie dürfen unverschleiert selbst an jenen Fenstern sitzen, die nach der Straße gehen, sie können sogar unverschleiert zugegen sein, wenn der Gemahl einen männlichen Besuch empfängt; letzteres geschieht jedoch selten. nach einer bestimmten Länge und Weite geschnitten sein, aus neun Nähten bestehen und an der Brust auf eine eigene Art übereinander gelegt werden. Der Parsi darf nur eine Frau haben. Gebiert sie im Zeitraume von neun Jahren keine Kinder oder nur Mädchen, so kann er sich, mit Einverständniß der Frau, von ihr trennen und eine neue Verbindung eingehen; er muß aber für seine geschiedene Frau sorgen. Auch die geschiedene Frau darf sich wieder verheirathen. Der Parsi kann, nach seinen Religionsbegriffen, auf volle Glückseligkeit im künftigen Leben nur dann rechnen, wenn er in diesem eine Gattin und einen Sohn hatte. Die Parsi sind nicht in Kasten getheilt. In der Länge der Zeit haben die Parsi manche Gebräuche von den Hindus angenommen. So dürfen sich z. B. die Frauen nicht an öffentlichen Orten zeigen, sie leben im Hause von den Männern abgesondert, speisen allein und werden gleichfalls mehr als Sache betrachtet und behandelt. Die Mädchen werden als Kinder versprochen und im vierzehnten Jahre dem Manne angetraut; stirbt jedoch der Bräutigam, so können sich die Eltern um einen zweiten bekümmern. Auch bei den Parsi ist es eine Schande, wenn der Vater für seine Töchter keine Männer findet. Im Hause aber genießen die Frauen der Parsi weit mehr Freiheit als die armen Hindostanerinnen: sie dürfen unverschleiert selbst an jenen Fenstern sitzen, die nach der Straße gehen, sie können sogar unverschleiert zugegen sein, wenn der Gemahl einen männlichen Besuch empfängt; letzteres geschieht jedoch selten. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0090" n="82"/> nach einer bestimmten Länge und Weite geschnitten sein, aus neun Nähten bestehen und an der Brust auf eine eigene Art übereinander gelegt werden.</p> <p>Der Parsi darf nur eine Frau haben. Gebiert sie im Zeitraume von neun Jahren keine Kinder oder nur Mädchen, so kann er sich, mit Einverständniß der Frau, von ihr trennen und eine neue Verbindung eingehen; er muß aber für seine geschiedene Frau sorgen. Auch die geschiedene Frau darf sich wieder verheirathen. Der Parsi kann, nach seinen Religionsbegriffen, auf volle Glückseligkeit im künftigen Leben nur dann rechnen, wenn er in diesem eine Gattin und einen Sohn hatte.</p> <p>Die Parsi sind nicht in Kasten getheilt.</p> <p>In der Länge der Zeit haben die Parsi manche Gebräuche von den Hindus angenommen. So dürfen sich z. B. die Frauen nicht an öffentlichen Orten zeigen, sie leben im Hause von den Männern abgesondert, speisen allein und werden gleichfalls mehr als Sache betrachtet und behandelt. Die Mädchen werden als Kinder versprochen und im vierzehnten Jahre dem Manne angetraut; stirbt jedoch der Bräutigam, so können sich die Eltern um einen zweiten bekümmern. Auch bei den Parsi ist es eine Schande, wenn der Vater für seine Töchter keine Männer findet.</p> <p>Im Hause aber genießen die Frauen der Parsi weit mehr Freiheit als die armen Hindostanerinnen: sie dürfen unverschleiert selbst an jenen Fenstern sitzen, die nach der Straße gehen, sie können sogar unverschleiert zugegen sein, wenn der Gemahl einen männlichen Besuch empfängt; letzteres geschieht jedoch selten.</p> </div> </body> </text> </TEI> [82/0090]
nach einer bestimmten Länge und Weite geschnitten sein, aus neun Nähten bestehen und an der Brust auf eine eigene Art übereinander gelegt werden.
Der Parsi darf nur eine Frau haben. Gebiert sie im Zeitraume von neun Jahren keine Kinder oder nur Mädchen, so kann er sich, mit Einverständniß der Frau, von ihr trennen und eine neue Verbindung eingehen; er muß aber für seine geschiedene Frau sorgen. Auch die geschiedene Frau darf sich wieder verheirathen. Der Parsi kann, nach seinen Religionsbegriffen, auf volle Glückseligkeit im künftigen Leben nur dann rechnen, wenn er in diesem eine Gattin und einen Sohn hatte.
Die Parsi sind nicht in Kasten getheilt.
In der Länge der Zeit haben die Parsi manche Gebräuche von den Hindus angenommen. So dürfen sich z. B. die Frauen nicht an öffentlichen Orten zeigen, sie leben im Hause von den Männern abgesondert, speisen allein und werden gleichfalls mehr als Sache betrachtet und behandelt. Die Mädchen werden als Kinder versprochen und im vierzehnten Jahre dem Manne angetraut; stirbt jedoch der Bräutigam, so können sich die Eltern um einen zweiten bekümmern. Auch bei den Parsi ist es eine Schande, wenn der Vater für seine Töchter keine Männer findet.
Im Hause aber genießen die Frauen der Parsi weit mehr Freiheit als die armen Hindostanerinnen: sie dürfen unverschleiert selbst an jenen Fenstern sitzen, die nach der Straße gehen, sie können sogar unverschleiert zugegen sein, wenn der Gemahl einen männlichen Besuch empfängt; letzteres geschieht jedoch selten.
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