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Pflüger, Eduard Friedrich Wilhelm: Die sensorischen Functionen des Rückenmarks der Wirbelthiere. Berlin, 1853.

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Reizungsstelle in der Mitte: so führen wohl beide Vorderextre¬
mitäten dieselbe Bewegung aus etc." Als Ergänzung füge ich
hinzu, dass, wenn man einem bösen Hunde das rechte Hinter¬
bein kneift, er den Kopf nach Rechts wendet und dem Knei¬
fenden in die Finger beisst, wie man sich durch das Experiment
überzeugen kann. Wenn man einen ungebildeten Menschen
reizt, so bemerkt man Innervationen des rechten Arms von
"eigentümlicher" Art. Derartige gesetzmässige Bewegungen
lassen sich in Fülle beibringen.

Obgleich nun sowohl Reflexbewegung als willkürliche Be¬
wegung gleich gesetzmässig sind, die Gesetzmässigkeit an sich
also nicht das Kriterium Dessen bilden kann, was Reflexbewe¬
gung, was willkürliche Bewegung sei, sondern der bestimmte
Charakter der Gesetzmäßigkeit Beider, so sieht doch der unbe¬
fangene Menschenverstand leicht ein, dass ein Thier, welches
abwehrende Bewegungen gegen Schädlichkeiten macht, entwe¬
der das nächste und bequemste Mittel nimmt, was ihm zu Ge¬
bote steht oder das allein mögliche. Indessen sind es gerade
diese Bewegungen, aus welchen wir unsere schlagendsten Be¬
weise schöpfen werden, um einzusehen, wie weit die aller Klar¬
heit entbehrende, auf Theorien und nicht auf Thatsachen ge¬
stützte, traurige Scheinwissenschaftlichkeit zu Irrthümern und
Irrlehren führen kann.

Die Argumentatoren sagen aber, "dass nach dem gemein¬
samen Ausspruche von Volkmann, Grainger, Nasse, Va¬
lentin
die Bewegungen in einem ziemlich bestimmten Verhält¬
nisse zur gereizten Hautstelle stehen." (Kürschner a. a. O.
p. 141.)

Das Wörtchen "ziemlich" zeigt uns aber, wie Jene recht
wohl fühlten, dass es mit ihrer gerühmten Gesetzmässigkeit doch
eine ganz besondere Bewandniss habe.

Hinreichend ist ein Moment aus dem bereits Abgehandelten
interpretirt, auf welches besonderes Gewicht gelegt worden ist,
und welches ebenso unter dem Gesichtspunkte der Gesetz¬
mässigkeit abgehandelt werden kann.

Reizungsstelle in der Mitte: so führen wohl beide Vorderextre¬
mitäten dieselbe Bewegung aus etc.“ Als Ergänzung füge ich
hinzu, dass, wenn man einem bösen Hunde das rechte Hinter¬
bein kneift, er den Kopf nach Rechts wendet und dem Knei¬
fenden in die Finger beisst, wie man sich durch das Experiment
überzeugen kann. Wenn man einen ungebildeten Menschen
reizt, so bemerkt man Innervationen des rechten Arms von
„eigentümlicher“ Art. Derartige gesetzmässige Bewegungen
lassen sich in Fülle beibringen.

Obgleich nun sowohl Reflexbewegung als willkürliche Be¬
wegung gleich gesetzmässig sind, die Gesetzmässigkeit an sich
also nicht das Kriterium Dessen bilden kann, was Reflexbewe¬
gung, was willkürliche Bewegung sei, sondern der bestimmte
Charakter der Gesetzmäßigkeit Beider, so sieht doch der unbe¬
fangene Menschenverstand leicht ein, dass ein Thier, welches
abwehrende Bewegungen gegen Schädlichkeiten macht, entwe¬
der das nächste und bequemste Mittel nimmt, was ihm zu Ge¬
bote steht oder das allein mögliche. Indessen sind es gerade
diese Bewegungen, aus welchen wir unsere schlagendsten Be¬
weise schöpfen werden, um einzusehen, wie weit die aller Klar¬
heit entbehrende, auf Theorien und nicht auf Thatsachen ge¬
stützte, traurige Scheinwissenschaftlichkeit zu Irrthümern und
Irrlehren führen kann.

Die Argumentatoren sagen aber, „dass nach dem gemein¬
samen Ausspruche von Volkmann, Grainger, Nasse, Va¬
lentin
die Bewegungen in einem ziemlich bestimmten Verhält¬
nisse zur gereizten Hautstelle stehen.“ (Kürschner a. a. O.
p. 141.)

Das Wörtchen „ziemlich“ zeigt uns aber, wie Jene recht
wohl fühlten, dass es mit ihrer gerühmten Gesetzmässigkeit doch
eine ganz besondere Bewandniss habe.

Hinreichend ist ein Moment aus dem bereits Abgehandelten
interpretirt, auf welches besonderes Gewicht gelegt worden ist,
und welches ebenso unter dem Gesichtspunkte der Gesetz¬
mässigkeit abgehandelt werden kann.

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[50/0072] Reizungsstelle in der Mitte: so führen wohl beide Vorderextre¬ mitäten dieselbe Bewegung aus etc.“ Als Ergänzung füge ich hinzu, dass, wenn man einem bösen Hunde das rechte Hinter¬ bein kneift, er den Kopf nach Rechts wendet und dem Knei¬ fenden in die Finger beisst, wie man sich durch das Experiment überzeugen kann. Wenn man einen ungebildeten Menschen reizt, so bemerkt man Innervationen des rechten Arms von „eigentümlicher“ Art. Derartige gesetzmässige Bewegungen lassen sich in Fülle beibringen. Obgleich nun sowohl Reflexbewegung als willkürliche Be¬ wegung gleich gesetzmässig sind, die Gesetzmässigkeit an sich also nicht das Kriterium Dessen bilden kann, was Reflexbewe¬ gung, was willkürliche Bewegung sei, sondern der bestimmte Charakter der Gesetzmäßigkeit Beider, so sieht doch der unbe¬ fangene Menschenverstand leicht ein, dass ein Thier, welches abwehrende Bewegungen gegen Schädlichkeiten macht, entwe¬ der das nächste und bequemste Mittel nimmt, was ihm zu Ge¬ bote steht oder das allein mögliche. Indessen sind es gerade diese Bewegungen, aus welchen wir unsere schlagendsten Be¬ weise schöpfen werden, um einzusehen, wie weit die aller Klar¬ heit entbehrende, auf Theorien und nicht auf Thatsachen ge¬ stützte, traurige Scheinwissenschaftlichkeit zu Irrthümern und Irrlehren führen kann. Die Argumentatoren sagen aber, „dass nach dem gemein¬ samen Ausspruche von Volkmann, Grainger, Nasse, Va¬ lentin die Bewegungen in einem ziemlich bestimmten Verhält¬ nisse zur gereizten Hautstelle stehen.“ (Kürschner a. a. O. p. 141.) Das Wörtchen „ziemlich“ zeigt uns aber, wie Jene recht wohl fühlten, dass es mit ihrer gerühmten Gesetzmässigkeit doch eine ganz besondere Bewandniss habe. Hinreichend ist ein Moment aus dem bereits Abgehandelten interpretirt, auf welches besonderes Gewicht gelegt worden ist, und welches ebenso unter dem Gesichtspunkte der Gesetz¬ mässigkeit abgehandelt werden kann.

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Zitationshilfe: Pflüger, Eduard Friedrich Wilhelm: Die sensorischen Functionen des Rückenmarks der Wirbelthiere. Berlin, 1853, S. 50. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pflueger_rueckenmark_1853/72>, abgerufen am 21.11.2024.