Pflüger, Eduard Friedrich Wilhelm: Die sensorischen Functionen des Rückenmarks der Wirbelthiere. Berlin, 1853.Zunächst ist gegen diese Argumentation, welche, nach Wir wenden uns nunmehr zu einem, dem so eben be¬ "Jene innigen Beziehungen zwischen dem Hirn und Rük¬ Zunächst ist gegen diese Argumentation, welche, nach Wir wenden uns nunmehr zu einem, dem so eben be¬ „Jene innigen Beziehungen zwischen dem Hirn und Rük¬ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0079" n="57"/> <p>Zunächst ist gegen diese Argumentation, welche, nach<lb/><hi rendition="#g">Volkmann's</hi> eigener Angabe, einen Beweis vorstellen soll, die<lb/> Frage zu richten: Ist es wirklich erwiesen, dass in dem Falle,<lb/> wenn die besagten Momente deleter auf das Hirn wirken, das<lb/> Bewusstsein radical verschwunden ist? — Es ist aber gewiss,<lb/> dass ein Wirbelthier, dessen Hirn ausser Function getreten ist,<lb/> der Erkenntniss der noch vorhandenen oder nicht vorhandenen<lb/> sensorischen Thätigkeit absolut dieselben Schwierigkeiten in den<lb/> Weg legt, wie die Enthaupteten. Hierzu kommt noch, dass vom<lb/> Rückenmarke keine sensorischen Zustände fixirt, d. h. keine<lb/> Erinnerungen zurückgehalten werden, sodass in dem Augen¬<lb/> blicke, wo das Hirnbewusstsein wieder mit in's Leben tritt,<lb/> vom Rückenmarksbewusstsein keine früher hierin gewesenen Ge¬<lb/> danken ihm mitgetheilt werden können. Gesetzt nun aber auch<lb/> es sei in der That alles Bewusstsein erloschen, was gar nicht<lb/> erwiesen ist, so möchten wir dann doch zunächst fragen: Ist<lb/> es denn nun auch gewiss, dass nur das Gehirn aus seiner<lb/> sensorischen Function getreten und das Rückenmark für seine<lb/> sensorische Function nicht mitleide? Wissen wir denn, dass<lb/> dieses letztere nicht sympathisire, wenn der grosse Centralheerd<lb/> so mächtig ergriffen ist? — Hiermit eben erkennen wir, dass<lb/> mit der obigen Deduction gar Nichts gesagt und Nichts bewie¬<lb/> sen ist. Wenn bei Entzündungen der Hemisphären Convulsio¬<lb/> nen eintreten, so leiten wir sie auch nicht direct von den<lb/> Hirntheilen ab, sondern von einem Gegendrucke auf das Rük¬<lb/> kenmark oder von Sympathie. Es ist deshalb als unerlässliche<lb/> Bedingung wohl zu scheiden: das propter hoc vom post hoc.<lb/> Das aber ist in dem <hi rendition="#g">Volkmann</hi>'schen Argument, wie wir<lb/> sehen, nicht geschehen.</p><lb/> <p>Wir wenden uns nunmehr zu einem, dem so eben be¬<lb/> sprochenen Einwande ähnlichen, welchen sich selber bereits<lb/><hi rendition="#g">Legallois</hi> gemacht und als unlösbar angesehen hat. Er ent¬<lb/> wickelt ihn a. a. O. Oeuvres p. 21:</p><lb/> <p>„Jene innigen Beziehungen zwischen dem Hirn und Rük¬<lb/> kenmarke helfen einzelne Thatsachen zu erklären, welche für<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [57/0079]
Zunächst ist gegen diese Argumentation, welche, nach
Volkmann's eigener Angabe, einen Beweis vorstellen soll, die
Frage zu richten: Ist es wirklich erwiesen, dass in dem Falle,
wenn die besagten Momente deleter auf das Hirn wirken, das
Bewusstsein radical verschwunden ist? — Es ist aber gewiss,
dass ein Wirbelthier, dessen Hirn ausser Function getreten ist,
der Erkenntniss der noch vorhandenen oder nicht vorhandenen
sensorischen Thätigkeit absolut dieselben Schwierigkeiten in den
Weg legt, wie die Enthaupteten. Hierzu kommt noch, dass vom
Rückenmarke keine sensorischen Zustände fixirt, d. h. keine
Erinnerungen zurückgehalten werden, sodass in dem Augen¬
blicke, wo das Hirnbewusstsein wieder mit in's Leben tritt,
vom Rückenmarksbewusstsein keine früher hierin gewesenen Ge¬
danken ihm mitgetheilt werden können. Gesetzt nun aber auch
es sei in der That alles Bewusstsein erloschen, was gar nicht
erwiesen ist, so möchten wir dann doch zunächst fragen: Ist
es denn nun auch gewiss, dass nur das Gehirn aus seiner
sensorischen Function getreten und das Rückenmark für seine
sensorische Function nicht mitleide? Wissen wir denn, dass
dieses letztere nicht sympathisire, wenn der grosse Centralheerd
so mächtig ergriffen ist? — Hiermit eben erkennen wir, dass
mit der obigen Deduction gar Nichts gesagt und Nichts bewie¬
sen ist. Wenn bei Entzündungen der Hemisphären Convulsio¬
nen eintreten, so leiten wir sie auch nicht direct von den
Hirntheilen ab, sondern von einem Gegendrucke auf das Rük¬
kenmark oder von Sympathie. Es ist deshalb als unerlässliche
Bedingung wohl zu scheiden: das propter hoc vom post hoc.
Das aber ist in dem Volkmann'schen Argument, wie wir
sehen, nicht geschehen.
Wir wenden uns nunmehr zu einem, dem so eben be¬
sprochenen Einwande ähnlichen, welchen sich selber bereits
Legallois gemacht und als unlösbar angesehen hat. Er ent¬
wickelt ihn a. a. O. Oeuvres p. 21:
„Jene innigen Beziehungen zwischen dem Hirn und Rük¬
kenmarke helfen einzelne Thatsachen zu erklären, welche für
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