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Ploetz, Alfred: Grundlinien einer Rassenhygiene. Berlin: Fischer, 1895.

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Es ist offenbar, dass mit dieser Abläugnung des Wider-
streits nichts gewonnen wird. Die Kräftigen und Gesunden
brauchen eben den Schutz der Hygiene nicht, wenigstens
nicht in dem Maasse als die Schwachen, und sind nur
häufiger der Vermischung mit den Schwachen ausgesetzt.
Auch das Argument, seit grösserer Ausbreitung hygieni-
scher Maassregeln habe die durchschnittliche Lebensdauer
bedeutend zugenommen, also die gesammte Rasse davon
nicht nur keinen Schaden, sondern Vortheil gehabt, darf
nicht ohne Weiteres zugelassen werden. Denn die Lebens-
dauer ist die Resultante zweier entgegengesetzter Compo-
nenten, der Constitutionskraft der Individuen und der
Summe der schädlichen Einwirkungen darauf. Die Resul-
tante, die Lebensdauer, kann bei Verminderung der schäd-
lichen Einwirkungen in zweierlei Art steigen, erstens wenn
die Constitutionskraft zunimmt oder wenigstens gleich
bleibt, zweitens aber auch, wenn letztere abnimmt, nur
muss diese Abnahme dann im Verhältniss geringer sein
als die der Schädlichkeiten.

Mit anderen Worten: ein irdener Topf kann länger
aushalten als ein eiserner, wenn er nicht so häufigen und
starken Stössen wie dieser ausgesetzt wird. Dass wir von
dem Eisen in unserer Constitutionskraft wirklich verloren
haben, geben sogar Rosenthal und Georg, sonst aber
auch eine Menge der hervorragendsten Forscher zu, aller-
dings im Widerspruch mit anderen.

Die Berechtigung zur Gegenüberstellung von Indivi-
dual- und Rassen-Hygiene bleibt also bestehen, und es er-
hebt sich nun die Frage, welche von den beiden wir
prinzipiell als die dominirende anzusehen haben.

Der erste Maassstab aller menschlichen Thätigkeit ist
die Erhaltung des gesunden, kräftigen, blühenden Lebens.
Dieser Maassstab ergiebt sich ebenso aus der objectiven
Betrachtung des Menschen als eines sich selbst erhalten-
den anziehenden und abstossenden Mechanismus, als aus den

Es ist offenbar, dass mit dieser Abläugnung des Wider-
streits nichts gewonnen wird. Die Kräftigen und Gesunden
brauchen eben den Schutz der Hygiene nicht, wenigstens
nicht in dem Maasse als die Schwachen, und sind nur
häufiger der Vermischung mit den Schwachen ausgesetzt.
Auch das Argument, seit grösserer Ausbreitung hygieni-
scher Maassregeln habe die durchschnittliche Lebensdauer
bedeutend zugenommen, also die gesammte Rasse davon
nicht nur keinen Schaden, sondern Vortheil gehabt, darf
nicht ohne Weiteres zugelassen werden. Denn die Lebens-
dauer ist die Resultante zweier entgegengesetzter Compo-
nenten, der Constitutionskraft der Individuen und der
Summe der schädlichen Einwirkungen darauf. Die Resul-
tante, die Lebensdauer, kann bei Verminderung der schäd-
lichen Einwirkungen in zweierlei Art steigen, erstens wenn
die Constitutionskraft zunimmt oder wenigstens gleich
bleibt, zweitens aber auch, wenn letztere abnimmt, nur
muss diese Abnahme dann im Verhältniss geringer sein
als die der Schädlichkeiten.

Mit anderen Worten: ein irdener Topf kann länger
aushalten als ein eiserner, wenn er nicht so häufigen und
starken Stössen wie dieser ausgesetzt wird. Dass wir von
dem Eisen in unserer Constitutionskraft wirklich verloren
haben, geben sogar Rosenthal und Georg, sonst aber
auch eine Menge der hervorragendsten Forscher zu, aller-
dings im Widerspruch mit anderen.

Die Berechtigung zur Gegenüberstellung von Indivi-
dual- und Rassen-Hygiene bleibt also bestehen, und es er-
hebt sich nun die Frage, welche von den beiden wir
prinzipiell als die dominirende anzusehen haben.

Der erste Maassstab aller menschlichen Thätigkeit ist
die Erhaltung des gesunden, kräftigen, blühenden Lebens.
Dieser Maassstab ergiebt sich ebenso aus der objectiven
Betrachtung des Menschen als eines sich selbst erhalten-
den anziehenden und abstossenden Mechanismus, als aus den

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[10/0030] Es ist offenbar, dass mit dieser Abläugnung des Wider- streits nichts gewonnen wird. Die Kräftigen und Gesunden brauchen eben den Schutz der Hygiene nicht, wenigstens nicht in dem Maasse als die Schwachen, und sind nur häufiger der Vermischung mit den Schwachen ausgesetzt. Auch das Argument, seit grösserer Ausbreitung hygieni- scher Maassregeln habe die durchschnittliche Lebensdauer bedeutend zugenommen, also die gesammte Rasse davon nicht nur keinen Schaden, sondern Vortheil gehabt, darf nicht ohne Weiteres zugelassen werden. Denn die Lebens- dauer ist die Resultante zweier entgegengesetzter Compo- nenten, der Constitutionskraft der Individuen und der Summe der schädlichen Einwirkungen darauf. Die Resul- tante, die Lebensdauer, kann bei Verminderung der schäd- lichen Einwirkungen in zweierlei Art steigen, erstens wenn die Constitutionskraft zunimmt oder wenigstens gleich bleibt, zweitens aber auch, wenn letztere abnimmt, nur muss diese Abnahme dann im Verhältniss geringer sein als die der Schädlichkeiten. Mit anderen Worten: ein irdener Topf kann länger aushalten als ein eiserner, wenn er nicht so häufigen und starken Stössen wie dieser ausgesetzt wird. Dass wir von dem Eisen in unserer Constitutionskraft wirklich verloren haben, geben sogar Rosenthal und Georg, sonst aber auch eine Menge der hervorragendsten Forscher zu, aller- dings im Widerspruch mit anderen. Die Berechtigung zur Gegenüberstellung von Indivi- dual- und Rassen-Hygiene bleibt also bestehen, und es er- hebt sich nun die Frage, welche von den beiden wir prinzipiell als die dominirende anzusehen haben. Der erste Maassstab aller menschlichen Thätigkeit ist die Erhaltung des gesunden, kräftigen, blühenden Lebens. Dieser Maassstab ergiebt sich ebenso aus der objectiven Betrachtung des Menschen als eines sich selbst erhalten- den anziehenden und abstossenden Mechanismus, als aus den

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Zitationshilfe: Ploetz, Alfred: Grundlinien einer Rassenhygiene. Berlin: Fischer, 1895, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ploetz_rassenhygiene_1895/30>, abgerufen am 21.11.2024.