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Pocci, Franz von: Lustiges Komödienbüchlein. Bd. 4. München, 1871.

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Tochter. Vor des jungen Herzogs Gemahl habt
Jhr Eure Knie zu beugen.
Wolfram.
Das werd' ich nicht thun; denn sie wird mich
nie erblicken. Doch -- um ihretwillen, um der
fremden Dirne willen -- --
(die Herzogin macht eine stra-
fende Bewegung.)
verzeiht, sie war es, jetzt ist sie
freilich Herzogin -- um ihretwillen habt Jhr euer
Wort gebrochen; das Versprechen habt Jhr mir
gegeben, daß Euer Sohn, Herzog Albert, meine
Tochter heimführen sollte. So war's beschlossen
unter uns Beiden, so war's abgemacht! Habt
Jhr das vergessen, Frau Herzogin?
Kunigunde.
Nein, Graf Wolfram. Nicht vergessen hab,
ich's. Allein das Gelöbniß, daß mein Sohn Eure
Tochter als Gemahl heimführe, galt nur die Zeit
seiner Minderjährigkeit und da Jhr noch sein
Vormund gewesen. Da konnt' ich Einsprache
thun gegen jedes andere Verlöbniß; jetzt aber, da
Albert seit zwei Monden mündig, ist er sein
eigener Herr in allen Dingen. Er ist der regie-
rende Herzog und ich habe keine Macht, kein Recht
gegen seine Wahl Einspruch zu thun.
Tochter. Vor des jungen Herzogs Gemahl habt
Jhr Eure Knie zu beugen.
Wolfram.
Das werd’ ich nicht thun; denn ſie wird mich
nie erblicken. Doch — um ihretwillen, um der
fremden Dirne willen — —
(die Herzogin macht eine ſtra-
fende Bewegung.)
verzeiht, ſie war es, jetzt iſt ſie
freilich Herzogin — um ihretwillen habt Jhr euer
Wort gebrochen; das Verſprechen habt Jhr mir
gegeben, daß Euer Sohn, Herzog Albert, meine
Tochter heimführen ſollte. So war’s beſchloſſen
unter uns Beiden, ſo war’s abgemacht! Habt
Jhr das vergeſſen, Frau Herzogin?
Kunigunde.
Nein, Graf Wolfram. Nicht vergeſſen hab,
ich’s. Allein das Gelöbniß, daß mein Sohn Eure
Tochter als Gemahl heimführe, galt nur die Zeit
ſeiner Minderjährigkeit und da Jhr noch ſein
Vormund geweſen. Da konnt’ ich Einſprache
thun gegen jedes andere Verlöbniß; jetzt aber, da
Albert ſeit zwei Monden mündig, iſt er ſein
eigener Herr in allen Dingen. Er iſt der regie-
rende Herzog und ich habe keine Macht, kein Recht
gegen ſeine Wahl Einſpruch zu thun.
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[116/0122] Tochter. Vor des jungen Herzogs Gemahl habt Jhr Eure Knie zu beugen. Wolfram. Das werd’ ich nicht thun; denn ſie wird mich nie erblicken. Doch — um ihretwillen, um der fremden Dirne willen — — (die Herzogin macht eine ſtra- fende Bewegung.) verzeiht, ſie war es, jetzt iſt ſie freilich Herzogin — um ihretwillen habt Jhr euer Wort gebrochen; das Verſprechen habt Jhr mir gegeben, daß Euer Sohn, Herzog Albert, meine Tochter heimführen ſollte. So war’s beſchloſſen unter uns Beiden, ſo war’s abgemacht! Habt Jhr das vergeſſen, Frau Herzogin? Kunigunde. Nein, Graf Wolfram. Nicht vergeſſen hab, ich’s. Allein das Gelöbniß, daß mein Sohn Eure Tochter als Gemahl heimführe, galt nur die Zeit ſeiner Minderjährigkeit und da Jhr noch ſein Vormund geweſen. Da konnt’ ich Einſprache thun gegen jedes andere Verlöbniß; jetzt aber, da Albert ſeit zwei Monden mündig, iſt er ſein eigener Herr in allen Dingen. Er iſt der regie- rende Herzog und ich habe keine Macht, kein Recht gegen ſeine Wahl Einſpruch zu thun.

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Zitationshilfe: Pocci, Franz von: Lustiges Komödienbüchlein. Bd. 4. München, 1871, S. 116. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pocci_komoedienbuechlein04_1871/122>, abgerufen am 27.11.2024.