thänigkeit den Bauern nicht selten zu geschehen pflegte, in eine geringere Stelle versetzt worden. Man leistete durch Spann¬ dienste und Handdienste der Herrschaft ab, was man ihr schuldig war. Großen Wohlstand hatte man dabei nicht sam¬ meln können; dazu war auch die Kopfzahl der Familie meist zu stark gewesen und der Boden zu ärmlich. Aber, man hatte nichts eingebüßt an Land und Kraft in den Zeiten der Hörigkeit, die nur zu viele Bauern herabgedrückt hat zur Unselbständigkeit und Stumpfheit des abhängigen Subjekts. Und der Hausverband, die Zusammengehörigkeit der Familie war gewahrt worden.
Unter dem Großvater des jetzigen Besitzers trat die Bauern¬ befreiung in Kraft. Die Erbunterthänigkeit wurde aufge¬ hoben, alle Fronden abgelöst. Bei der Regulierung ver¬ lor das Bauerngut ein volles Dritteil seiner Fläche an die Herrschaft.
In dem Vater des jetzigen Büttnerbauern erreichte die Familie einen gewissen Gipfelpunkt. Er war ein rühriger Mann, und es gelang ihm, sich durch Fleiß und Umsicht, begünstigt durch gute Jahre, zu einiger Wohlhabenheit emporzuarbeiten. Durch einen günstigen Kauf verstand er es sogar, den Umfang des Gutes wieder zu vergrößern. Vor allem aber legte er das erworbene Geld in praktischen und bleibenden Verbesserungen des Grund und Bodens an.
Es war kein kleines Stück für den Mann, sich dem Vor¬ dringen des benachbarten Rittergutes gegenüber, das sich durch Ankauf von kleineren und größeren Parzellen im Laufe der Jahre zu einer Herrschaft von stattlichem Umfange erweitert hatte, als selbständiger Bauer, zu erhalten. Unter diesem Besitzer war die Familie, dem Zuge der Zeit folgend, in alle Windrichtungen auseinandergeflogen. Nur der älteste Sohn, Traugott, war, als zukünftiger Erbe, auf dem väterlichen Hofe geblieben. Als der alte Mann ziemlich plötzlich durch Schlag¬ fluß starb, fand sich kein Testament vor. Als echtem Bauern, war ihm alles Schreibwesen von Grund der Seele verhaßt gewesen. Gegen Gerichte und Advokaten hatte er ein tiefein¬ gefleischtes Mißtrauen gehegt. Zudem war der Alte einer von
thänigkeit den Bauern nicht ſelten zu geſchehen pflegte, in eine geringere Stelle verſetzt worden. Man leiſtete durch Spann¬ dienſte und Handdienſte der Herrſchaft ab, was man ihr ſchuldig war. Großen Wohlſtand hatte man dabei nicht ſam¬ meln können; dazu war auch die Kopfzahl der Familie meiſt zu ſtark geweſen und der Boden zu ärmlich. Aber, man hatte nichts eingebüßt an Land und Kraft in den Zeiten der Hörigkeit, die nur zu viele Bauern herabgedrückt hat zur Unſelbſtändigkeit und Stumpfheit des abhängigen Subjekts. Und der Hausverband, die Zuſammengehörigkeit der Familie war gewahrt worden.
Unter dem Großvater des jetzigen Beſitzers trat die Bauern¬ befreiung in Kraft. Die Erbunterthänigkeit wurde aufge¬ hoben, alle Fronden abgelöſt. Bei der Regulierung ver¬ lor das Bauerngut ein volles Dritteil ſeiner Fläche an die Herrſchaft.
In dem Vater des jetzigen Büttnerbauern erreichte die Familie einen gewiſſen Gipfelpunkt. Er war ein rühriger Mann, und es gelang ihm, ſich durch Fleiß und Umſicht, begünſtigt durch gute Jahre, zu einiger Wohlhabenheit emporzuarbeiten. Durch einen günſtigen Kauf verſtand er es ſogar, den Umfang des Gutes wieder zu vergrößern. Vor allem aber legte er das erworbene Geld in praktiſchen und bleibenden Verbeſſerungen des Grund und Bodens an.
Es war kein kleines Stück für den Mann, ſich dem Vor¬ dringen des benachbarten Rittergutes gegenüber, das ſich durch Ankauf von kleineren und größeren Parzellen im Laufe der Jahre zu einer Herrſchaft von ſtattlichem Umfange erweitert hatte, als ſelbſtändiger Bauer, zu erhalten. Unter dieſem Beſitzer war die Familie, dem Zuge der Zeit folgend, in alle Windrichtungen auseinandergeflogen. Nur der älteſte Sohn, Traugott, war, als zukünftiger Erbe, auf dem väterlichen Hofe geblieben. Als der alte Mann ziemlich plötzlich durch Schlag¬ fluß ſtarb, fand ſich kein Teſtament vor. Als echtem Bauern, war ihm alles Schreibweſen von Grund der Seele verhaßt geweſen. Gegen Gerichte und Advokaten hatte er ein tiefein¬ gefleiſchtes Mißtrauen gehegt. Zudem war der Alte einer von
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thänigkeit den Bauern nicht ſelten zu geſchehen pflegte, in eine
geringere Stelle verſetzt worden. Man leiſtete durch Spann¬
dienſte und Handdienſte der Herrſchaft ab, was man ihr
ſchuldig war. Großen Wohlſtand hatte man dabei nicht ſam¬
meln können; dazu war auch die Kopfzahl der Familie meiſt
zu ſtark geweſen und der Boden zu ärmlich. Aber, man hatte
nichts eingebüßt an Land und Kraft in den Zeiten der Hörigkeit,
die nur zu viele Bauern herabgedrückt hat zur Unſelbſtändigkeit
und Stumpfheit des abhängigen Subjekts. Und der Hausverband,
die Zuſammengehörigkeit der Familie war gewahrt worden.
Unter dem Großvater des jetzigen Beſitzers trat die Bauern¬
befreiung in Kraft. Die Erbunterthänigkeit wurde aufge¬
hoben, alle Fronden abgelöſt. Bei der Regulierung ver¬
lor das Bauerngut ein volles Dritteil ſeiner Fläche an die
Herrſchaft.
In dem Vater des jetzigen Büttnerbauern erreichte die
Familie einen gewiſſen Gipfelpunkt. Er war ein rühriger Mann,
und es gelang ihm, ſich durch Fleiß und Umſicht, begünſtigt
durch gute Jahre, zu einiger Wohlhabenheit emporzuarbeiten.
Durch einen günſtigen Kauf verſtand er es ſogar, den Umfang
des Gutes wieder zu vergrößern. Vor allem aber legte er das
erworbene Geld in praktiſchen und bleibenden Verbeſſerungen
des Grund und Bodens an.
Es war kein kleines Stück für den Mann, ſich dem Vor¬
dringen des benachbarten Rittergutes gegenüber, das ſich durch
Ankauf von kleineren und größeren Parzellen im Laufe der
Jahre zu einer Herrſchaft von ſtattlichem Umfange erweitert
hatte, als ſelbſtändiger Bauer, zu erhalten. Unter dieſem
Beſitzer war die Familie, dem Zuge der Zeit folgend, in alle
Windrichtungen auseinandergeflogen. Nur der älteſte Sohn,
Traugott, war, als zukünftiger Erbe, auf dem väterlichen Hofe
geblieben. Als der alte Mann ziemlich plötzlich durch Schlag¬
fluß ſtarb, fand ſich kein Teſtament vor. Als echtem Bauern,
war ihm alles Schreibweſen von Grund der Seele verhaßt
geweſen. Gegen Gerichte und Advokaten hatte er ein tiefein¬
gefleiſchtes Mißtrauen gehegt. Zudem war der Alte einer von
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Polenz, Wilhelm von: Der Büttnerbauer. Berlin, 1895, S. 38. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/polenz_buettnerbauer_1895/52>, abgerufen am 21.11.2024.
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