Sedre hat bey den Persern alle Macht, ja noch eine größere, als der türkische Mufty. Die gewöhnlichen Titel, die man ihm beylegt, sind: König des Rechts und der Reli- gion: Oberhaupt der wahren Kirche: Vicarius des Mohammeds und Statt- halter der zwölf Imans, welches die ersten Caliphen sind. Die Geistlichkeit behauptet, daß die Herrschaft über die Laien bloß ihnen zugehöre, und dieß aus dem Grunde, weil Mo- hammed König und Prophet zugleich war, und Gott ihn über das Geistliche und Weltliche ge- setzt habe. Die allgemein angenommene Mey- nung aber ist: daß die Herrschaft, so wie sie in den Händen der Laien ist, ihre Einsetzung und Ansehen von Gott habe: daß der König an Gottes Statt sey u. s. w. und was den Sedre und überhaupt alle Geistliche anbeträ- fe; so wäre es nicht ihre Sache, sich in Staatsgeschäfte einzulassen: ihre Jurisdiction müßte auch so gar in religiösen Dingen erst durch die königliche für gültig erklärt werden. Vor Zei- ten hieng alles von der Geistlichkeit ab; itzt aber verhält sichs ganz anders. In den ersten Zeiten des Mohammedismus richtete sich alles lediglich nach dem Koran. Nachher aber hat man zu demselben die Auslegungen der Imans hinzu ge- fügt, so daß der Koran und die Auslegung der Imans gegenwärtig das Hauptwerk in ihrem Ci- vil und Canonischen Rechte ausmachen, und da- her auch die Theologie und Jurisprudenz unzer-
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Sedre hat bey den Perſern alle Macht, ja noch eine groͤßere, als der tuͤrkiſche Mufty. Die gewoͤhnlichen Titel, die man ihm beylegt, ſind: Koͤnig des Rechts und der Reli- gion: Oberhaupt der wahren Kirche: Vicarius des Mohammeds und Statt- halter der zwoͤlf Imans, welches die erſten Caliphen ſind. Die Geiſtlichkeit behauptet, daß die Herrſchaft uͤber die Laien bloß ihnen zugehoͤre, und dieß aus dem Grunde, weil Mo- hammed Koͤnig und Prophet zugleich war, und Gott ihn uͤber das Geiſtliche und Weltliche ge- ſetzt habe. Die allgemein angenommene Mey- nung aber iſt: daß die Herrſchaft, ſo wie ſie in den Haͤnden der Laien iſt, ihre Einſetzung und Anſehen von Gott habe: daß der Koͤnig an Gottes Statt ſey u. ſ. w. und was den Sedre und uͤberhaupt alle Geiſtliche anbetraͤ- fe; ſo waͤre es nicht ihre Sache, ſich in Staatsgeſchaͤfte einzulaſſen: ihre Jurisdiction muͤßte auch ſo gar in religioͤſen Dingen erſt durch die koͤnigliche fuͤr guͤltig erklaͤrt werden. Vor Zei- ten hieng alles von der Geiſtlichkeit ab; itzt aber verhaͤlt ſichs ganz anders. In den erſten Zeiten des Mohammedismus richtete ſich alles lediglich nach dem Koran. Nachher aber hat man zu demſelben die Auslegungen der Imans hinzu ge- fuͤgt, ſo daß der Koran und die Auslegung der Imans gegenwaͤrtig das Hauptwerk in ihrem Ci- vil und Canoniſchen Rechte ausmachen, und da- her auch die Theologie und Jurisprudenz unzer-
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Sedre hat bey den Perſern alle Macht, ja
noch eine groͤßere, als der tuͤrkiſche Mufty.
Die gewoͤhnlichen Titel, die man ihm beylegt,
ſind: Koͤnig des Rechts und der Reli-
gion: Oberhaupt der wahren Kirche:
Vicarius des Mohammeds und Statt-
halter der zwoͤlf Imans, welches die erſten
Caliphen ſind. Die Geiſtlichkeit behauptet,
daß die Herrſchaft uͤber die Laien bloß ihnen
zugehoͤre, und dieß aus dem Grunde, weil Mo-
hammed Koͤnig und Prophet zugleich war, und
Gott ihn uͤber das Geiſtliche und Weltliche ge-
ſetzt habe. Die allgemein angenommene Mey-
nung aber iſt: daß die Herrſchaft, ſo wie ſie
in den Haͤnden der Laien iſt, ihre Einſetzung
und Anſehen von Gott habe: daß der Koͤnig
an Gottes Statt ſey u. ſ. w. und was den
Sedre und uͤberhaupt alle Geiſtliche anbetraͤ-
fe; ſo waͤre es nicht ihre Sache, ſich in
Staatsgeſchaͤfte einzulaſſen: ihre Jurisdiction
muͤßte auch ſo gar in religioͤſen Dingen erſt durch
die koͤnigliche fuͤr guͤltig erklaͤrt werden. Vor Zei-
ten hieng alles von der Geiſtlichkeit ab; itzt aber
verhaͤlt ſichs ganz anders. In den erſten Zeiten
des Mohammedismus richtete ſich alles lediglich
nach dem Koran. Nachher aber hat man zu
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[Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 1. Breslau, 1776, S. 145. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/poppe_charakteristik01_1776/165>, abgerufen am 24.11.2024.
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