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[Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 1. Breslau, 1776.

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"schluß gegeben ist. Niemand, außer wenn
"er wichtige Ursachen vorzubringen im Stande
"ist, warum er hat ausgehen müssen, darf sich
"des Nachts auf den Straßen sehen las-
"sen. Sollte die Patrouille in den Reden ei-
"nes solchen Menschen einige Zweydeutigkei-
"ten finden; so muß er ohne alle Umstände,
"bis zum andern Morgen, in der Hauptwache
"sitzen, bis er vom Richter, entweder losge-
"sprochen oder verdammt worden ist. Die
"wachhabenden Officiere müssen ihre Pflichten
"sehr in Acht nehmen, wenn sie anders nicht
"wollen cassirt seyn. Sie werden auch sonst
"schon dadurch zu ihrer Pflicht angehalten, weil
"der Gouverneur einer Stadt, sie oft des
"Nachts unversehens zu überfallen pflegt". --
Mit dieser Erzählung stimmt Du Halde
überein.

Es wird im ganzen chinesischen Reiche Nie-
manden erlaubt, Gewehre bey sich zu führen.
Hiervon sind auch nicht einmal die Soldaten
ausgenommen, außer, wenn sie ihre Dienste
thun. Man sieht sehr darauf, daß, wenn es
zwischen zween streitenden Partheyen zur Thät-
lichkeit kommt, kein Blut vergossen werde.
Wenn ein paar Leute, z. E. mit einander un-
eins geworden sind, und einer etwa einen Stock
in der Hand haben sollte; so wirft er ihn von
sich, und schlägt sich mit seinen Gegnern mit
der Faust herum. Alle Streitigkeiten werden
bey ihnen gemeiniglich in der Güte beygelegt,

und

„ſchluß gegeben iſt. Niemand, außer wenn
„er wichtige Urſachen vorzubringen im Stande
„iſt, warum er hat ausgehen muͤſſen, darf ſich
„des Nachts auf den Straßen ſehen laſ-
„ſen. Sollte die Patrouille in den Reden ei-
„nes ſolchen Menſchen einige Zweydeutigkei-
„ten finden; ſo muß er ohne alle Umſtaͤnde,
„bis zum andern Morgen, in der Hauptwache
„ſitzen, bis er vom Richter, entweder losge-
„ſprochen oder verdammt worden iſt. Die
„wachhabenden Officiere muͤſſen ihre Pflichten
„ſehr in Acht nehmen, wenn ſie anders nicht
„wollen caſſirt ſeyn. Sie werden auch ſonſt
„ſchon dadurch zu ihrer Pflicht angehalten, weil
„der Gouverneur einer Stadt, ſie oft des
„Nachts unverſehens zu uͤberfallen pflegt“. —
Mit dieſer Erzaͤhlung ſtimmt Dů Halde
uͤberein.

Es wird im ganzen chineſiſchen Reiche Nie-
manden erlaubt, Gewehre bey ſich zu fuͤhren.
Hiervon ſind auch nicht einmal die Soldaten
ausgenommen, außer, wenn ſie ihre Dienſte
thun. Man ſieht ſehr darauf, daß, wenn es
zwiſchen zween ſtreitenden Partheyen zur Thaͤt-
lichkeit kommt, kein Blut vergoſſen werde.
Wenn ein paar Leute, z. E. mit einander un-
eins geworden ſind, und einer etwa einen Stock
in der Hand haben ſollte; ſo wirft er ihn von
ſich, und ſchlaͤgt ſich mit ſeinen Gegnern mit
der Fauſt herum. Alle Streitigkeiten werden
bey ihnen gemeiniglich in der Guͤte beygelegt,

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[256/0276] „ſchluß gegeben iſt. Niemand, außer wenn „er wichtige Urſachen vorzubringen im Stande „iſt, warum er hat ausgehen muͤſſen, darf ſich „des Nachts auf den Straßen ſehen laſ- „ſen. Sollte die Patrouille in den Reden ei- „nes ſolchen Menſchen einige Zweydeutigkei- „ten finden; ſo muß er ohne alle Umſtaͤnde, „bis zum andern Morgen, in der Hauptwache „ſitzen, bis er vom Richter, entweder losge- „ſprochen oder verdammt worden iſt. Die „wachhabenden Officiere muͤſſen ihre Pflichten „ſehr in Acht nehmen, wenn ſie anders nicht „wollen caſſirt ſeyn. Sie werden auch ſonſt „ſchon dadurch zu ihrer Pflicht angehalten, weil „der Gouverneur einer Stadt, ſie oft des „Nachts unverſehens zu uͤberfallen pflegt“. — Mit dieſer Erzaͤhlung ſtimmt Dů Halde uͤberein. Es wird im ganzen chineſiſchen Reiche Nie- manden erlaubt, Gewehre bey ſich zu fuͤhren. Hiervon ſind auch nicht einmal die Soldaten ausgenommen, außer, wenn ſie ihre Dienſte thun. Man ſieht ſehr darauf, daß, wenn es zwiſchen zween ſtreitenden Partheyen zur Thaͤt- lichkeit kommt, kein Blut vergoſſen werde. Wenn ein paar Leute, z. E. mit einander un- eins geworden ſind, und einer etwa einen Stock in der Hand haben ſollte; ſo wirft er ihn von ſich, und ſchlaͤgt ſich mit ſeinen Gegnern mit der Fauſt herum. Alle Streitigkeiten werden bey ihnen gemeiniglich in der Guͤte beygelegt, und

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Zitationshilfe: [Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 1. Breslau, 1776, S. 256. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/poppe_charakteristik01_1776/276>, abgerufen am 25.11.2024.