ben die Kinder, welche der Kayser mit den Wei- bern der ersten Rangordnung zeugt, vor den der letzten Rangordnung gar keinen Vorzug. Denn diese können eben sowohl als jene zur kayserlichen Würde gelangen, indem es blos von des Kaysers Willen abhängt, wen er zu seinem Nachfolger be immen will. Er läßt sich mit seinen Beyschläferinnen, und selbst mit seiner rechtmäßigen Gemahlinn, nie in einen Contract ein, worinn ausgemacht wäre, daß das etwa zu zeugende Kind zur Krone gelangen sollte *)
Es ist nun Zeit, daß wir von den Gesetzen der Chineser das Wichtigste mittheilen. -- Ob die uneingeschränkte Macht, Gesetze zu geben, vor Alters so ausgebreitet gewesen sey, wie sie jetzt ist, will ich hier nicht untersuchen. Indessen sieht man doch aus den mancherley Edicten der alten Kayser, daß sie Gesetze gegeben, wider- rufen, aufgehoben, so wie sie es für das allge- meine Wohl am zuträglichsten hielten, wenn man gleich gestehen muß, daß sie ihre Wünsche den Gerichtshöfen mehr empfohlen, als ihre ei- gene Macht dabey angewandt haben. Wir
wol-
*) Der Kaiser pflegt allemal aus den vielen Kin- dern, die er gemeiniglich hat, denjenigen zum Nachfolger zu erwählen, welcher des Scepters am würdigsten ist. Diesen erklärt er bey seinen Lebzeiten zum Erborinzen; und dieser Würde zu Folge hat er über alle seine übrigen Brüder den Rang.
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ben die Kinder, welche der Kayſer mit den Wei- bern der erſten Rangordnung zeugt, vor den der letzten Rangordnung gar keinen Vorzug. Denn dieſe koͤnnen eben ſowohl als jene zur kayſerlichen Wuͤrde gelangen, indem es blos von des Kayſers Willen abhaͤngt, wen er zu ſeinem Nachfolger be immen will. Er laͤßt ſich mit ſeinen Beyſchlaͤferinnen, und ſelbſt mit ſeiner rechtmaͤßigen Gemahlinn, nie in einen Contract ein, worinn ausgemacht waͤre, daß das etwa zu zeugende Kind zur Krone gelangen ſollte *)
Es iſt nun Zeit, daß wir von den Geſetzen der Chineſer das Wichtigſte mittheilen. — Ob die uneingeſchraͤnkte Macht, Geſetze zu geben, vor Alters ſo ausgebreitet geweſen ſey, wie ſie jetzt iſt, will ich hier nicht unterſuchen. Indeſſen ſieht man doch aus den mancherley Edicten der alten Kayſer, daß ſie Geſetze gegeben, wider- rufen, aufgehoben, ſo wie ſie es fuͤr das allge- meine Wohl am zutraͤglichſten hielten, wenn man gleich geſtehen muß, daß ſie ihre Wuͤnſche den Gerichtshoͤfen mehr empfohlen, als ihre ei- gene Macht dabey angewandt haben. Wir
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*) Der Kaiſer pflegt allemal aus den vielen Kin- dern, die er gemeiniglich hat, denjenigen zum Nachfolger zu erwaͤhlen, welcher des Scepters am wuͤrdigſten iſt. Dieſen erklaͤrt er bey ſeinen Lebzeiten zum Erborinzen; und dieſer Wuͤrde zu Folge hat er uͤber alle ſeine uͤbrigen Bruͤder den Rang.
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ben die Kinder, welche der Kayſer mit den Wei-
bern der erſten Rangordnung zeugt, vor den
der letzten Rangordnung gar keinen Vorzug.
Denn dieſe koͤnnen eben ſowohl als jene zur
kayſerlichen Wuͤrde gelangen, indem es blos
von des Kayſers Willen abhaͤngt, wen er zu
ſeinem Nachfolger be immen will. Er laͤßt
ſich mit ſeinen Beyſchlaͤferinnen, und ſelbſt mit
ſeiner rechtmaͤßigen Gemahlinn, nie in einen
Contract ein, worinn ausgemacht waͤre, daß
das etwa zu zeugende Kind zur Krone gelangen
ſollte *)
Es iſt nun Zeit, daß wir von den Geſetzen der
Chineſer das Wichtigſte mittheilen. — Ob die
uneingeſchraͤnkte Macht, Geſetze zu geben, vor
Alters ſo ausgebreitet geweſen ſey, wie ſie jetzt
iſt, will ich hier nicht unterſuchen. Indeſſen
ſieht man doch aus den mancherley Edicten der
alten Kayſer, daß ſie Geſetze gegeben, wider-
rufen, aufgehoben, ſo wie ſie es fuͤr das allge-
meine Wohl am zutraͤglichſten hielten, wenn
man gleich geſtehen muß, daß ſie ihre Wuͤnſche
den Gerichtshoͤfen mehr empfohlen, als ihre ei-
gene Macht dabey angewandt haben. Wir
wol-
*) Der Kaiſer pflegt allemal aus den vielen Kin-
dern, die er gemeiniglich hat, denjenigen zum
Nachfolger zu erwaͤhlen, welcher des Scepters
am wuͤrdigſten iſt. Dieſen erklaͤrt er bey ſeinen
Lebzeiten zum Erborinzen; und dieſer Wuͤrde zu
Folge hat er uͤber alle ſeine uͤbrigen Bruͤder den
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[Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 1. Breslau, 1776, S. 263. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/poppe_charakteristik01_1776/283>, abgerufen am 21.06.2024.
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