gen: vom Könige erhalten sie nichts als Waf- fen und Pferde. Die Personen von der dritten Klasse, dienen den obrigkeitlichen Personen, als den Ministern und vornehmsten Dienern des Königreichs. Der König giebt allemal, wenn er jemanden zu einer Bedienung erhebt, eine gewisse Anzahl von Frohnleuten, welche ihm alle Jahre sechs Monate, ohne einige Be- zahlung zu fodern, dienen müßen. -- Von seinem sechzehnten Jahre an, wird man in eine von diesen Klassen eingeschrieben. Auf den er- sten Befehl muß sich ein jeder an den Posten begeben, welcher ihm angewiesen ist, und, wenn man es unterläßt, wird man in Ketten gelegt, und zu Prügeln verdammt. Doch kann man sich von diesen Diensten loskaufen, wenn man jähr- lich der Schatzkammer funfzehn Ticals bezahlt.
Diese beschwerlichen Frohndienste matten dieses Volk, das ohnehin die Arbeit nicht leiden kann, so sehr ab, daß sich viele in die Wälder begeben, oder aus dem Lande gehen, um sich von ihnen zu befreyen. Die nächsten Anver- wandten eines ausgetretenen, werden aber ins Gefängniß gelegt, und, wenn sie ihn nicht wie- der schaffen, verdammt man sie zur Sklaverey. Andere entsagen viel lieber aller Freyheit, und verkaufen sich an gütige Herrn, deren Herr- schaft nicht so strenge, als der Dienst des Kö- niges und der Mandarinen ist. Das heissen hier freye Leute. -- La Loubere redet von einer andern Eintheilung, welche unter diesem
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gen: vom Koͤnige erhalten ſie nichts als Waf- fen und Pferde. Die Perſonen von der dritten Klaſſe, dienen den obrigkeitlichen Perſonen, als den Miniſtern und vornehmſten Dienern des Koͤnigreichs. Der Koͤnig giebt allemal, wenn er jemanden zu einer Bedienung erhebt, eine gewiſſe Anzahl von Frohnleuten, welche ihm alle Jahre ſechs Monate, ohne einige Be- zahlung zu fodern, dienen muͤßen. — Von ſeinem ſechzehnten Jahre an, wird man in eine von dieſen Klaſſen eingeſchrieben. Auf den er- ſten Befehl muß ſich ein jeder an den Poſten begeben, welcher ihm angewieſen iſt, und, wenn man es unterlaͤßt, wird man in Ketten gelegt, und zu Pruͤgeln verdammt. Doch kann man ſich von dieſen Dienſten loskaufen, wenn man jaͤhr- lich der Schatzkammer funfzehn Ticals bezahlt.
Dieſe beſchwerlichen Frohndienſte matten dieſes Volk, das ohnehin die Arbeit nicht leiden kann, ſo ſehr ab, daß ſich viele in die Waͤlder begeben, oder aus dem Lande gehen, um ſich von ihnen zu befreyen. Die naͤchſten Anver- wandten eines ausgetretenen, werden aber ins Gefaͤngniß gelegt, und, wenn ſie ihn nicht wie- der ſchaffen, verdammt man ſie zur Sklaverey. Andere entſagen viel lieber aller Freyheit, und verkaufen ſich an guͤtige Herrn, deren Herr- ſchaft nicht ſo ſtrenge, als der Dienſt des Koͤ- niges und der Mandarinen iſt. Das heiſſen hier freye Leute. — La Loubere redet von einer andern Eintheilung, welche unter dieſem
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gen: vom Koͤnige erhalten ſie nichts als Waf-
fen und Pferde. Die Perſonen von der dritten
Klaſſe, dienen den obrigkeitlichen Perſonen,
als den Miniſtern und vornehmſten Dienern
des Koͤnigreichs. Der Koͤnig giebt allemal,
wenn er jemanden zu einer Bedienung erhebt,
eine gewiſſe Anzahl von Frohnleuten, welche
ihm alle Jahre ſechs Monate, ohne einige Be-
zahlung zu fodern, dienen muͤßen. — Von
ſeinem ſechzehnten Jahre an, wird man in eine
von dieſen Klaſſen eingeſchrieben. Auf den er-
ſten Befehl muß ſich ein jeder an den Poſten
begeben, welcher ihm angewieſen iſt, und, wenn
man es unterlaͤßt, wird man in Ketten gelegt,
und zu Pruͤgeln verdammt. Doch kann man ſich
von dieſen Dienſten loskaufen, wenn man jaͤhr-
lich der Schatzkammer funfzehn Ticals bezahlt.
Dieſe beſchwerlichen Frohndienſte matten
dieſes Volk, das ohnehin die Arbeit nicht leiden
kann, ſo ſehr ab, daß ſich viele in die Waͤlder
begeben, oder aus dem Lande gehen, um ſich
von ihnen zu befreyen. Die naͤchſten Anver-
wandten eines ausgetretenen, werden aber ins
Gefaͤngniß gelegt, und, wenn ſie ihn nicht wie-
der ſchaffen, verdammt man ſie zur Sklaverey.
Andere entſagen viel lieber aller Freyheit, und
verkaufen ſich an guͤtige Herrn, deren Herr-
ſchaft nicht ſo ſtrenge, als der Dienſt des Koͤ-
niges und der Mandarinen iſt. Das heiſſen
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einer andern Eintheilung, welche unter dieſem
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[Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 2. Breslau, 1777, S. 323. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/poppe_charakteristik02_1777/349>, abgerufen am 22.11.2024.
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