Wenn der Kayser seine Soldaten nicht in eigner Person anführt; so wird dieses Amt einem Prinzen vom Geblüte, oder zween Feld- herrn, die der Kayser erwählt, anvertraut. Einer ist aus den mohammedanischen Om- rahs, der andere aus den hindistanischen Ra- jahs. Die Reichsvölker führt der Omrah, die Hülfsvölker gehorchen nur den Rajahs ihrer Nation.
Ekbar suchte das Heer in Ordnung zu brin- gen, und machte folgende Einrichtungen, die noch itzt beobachtet werden. Alle Befehlshaber seiner Kriegesleute, sollen nach drey verschiede- nen Abtheilungen bezahlt werden. Die ersten unter dem Titel von zwölf Monaten, die zwey- ten, von sechs, die dritten, von vier Monaten. Wenn also der Kayser einen Mansepdar, d. i. einen Unterofficier des Reichs zwanzig Rupies, monatlich nach dem ersten Titel giebt; so be- trägt sein jährlicher Sold sieben hundert und funfzig Rupies, denn man setzt allemal zehn hinzu. Der eben den Sold nach einem andern Titel erhält, bekommt jährlich drey hundert und fünf und zwanzig. Der nur nach dem dritten besoldet wird, hat jährlich nur zwey hundert und funfzig. Diese Einrichtung ist desto seltsa- samen, weil diejenigen, welche nur unter dem Titel von vier Monaten bezahlt werden, das Jahr über, eben so fleißige Dienste thun, als
die,
dienten der Krone nicht mit leeren Haͤnden zeigt.
Wenn der Kayſer ſeine Soldaten nicht in eigner Perſon anfuͤhrt; ſo wird dieſes Amt einem Prinzen vom Gebluͤte, oder zween Feld- herrn, die der Kayſer erwaͤhlt, anvertraut. Einer iſt aus den mohammedaniſchen Om- rahs, der andere aus den hindiſtaniſchen Ra- jahs. Die Reichsvoͤlker fuͤhrt der Omrah, die Huͤlfsvoͤlker gehorchen nur den Rajahs ihrer Nation.
Ekbar ſuchte das Heer in Ordnung zu brin- gen, und machte folgende Einrichtungen, die noch itzt beobachtet werden. Alle Befehlshaber ſeiner Kriegesleute, ſollen nach drey verſchiede- nen Abtheilungen bezahlt werden. Die erſten unter dem Titel von zwoͤlf Monaten, die zwey- ten, von ſechs, die dritten, von vier Monaten. Wenn alſo der Kayſer einen Manſepdar, d. i. einen Unterofficier des Reichs zwanzig Rupiés, monatlich nach dem erſten Titel giebt; ſo be- traͤgt ſein jaͤhrlicher Sold ſieben hundert und funfzig Rupiés, denn man ſetzt allemal zehn hinzu. Der eben den Sold nach einem andern Titel erhaͤlt, bekommt jaͤhrlich drey hundert und fuͤnf und zwanzig. Der nur nach dem dritten beſoldet wird, hat jaͤhrlich nur zwey hundert und funfzig. Dieſe Einrichtung iſt deſto ſeltſa- ſamen, weil diejenigen, welche nur unter dem Titel von vier Monaten bezahlt werden, das Jahr uͤber, eben ſo fleißige Dienſte thun, als
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dienten der Krone nicht mit leeren Haͤnden
zeigt.
Wenn der Kayſer ſeine Soldaten nicht in
eigner Perſon anfuͤhrt; ſo wird dieſes Amt
einem Prinzen vom Gebluͤte, oder zween Feld-
herrn, die der Kayſer erwaͤhlt, anvertraut.
Einer iſt aus den mohammedaniſchen Om-
rahs, der andere aus den hindiſtaniſchen Ra-
jahs. Die Reichsvoͤlker fuͤhrt der Omrah,
die Huͤlfsvoͤlker gehorchen nur den Rajahs ihrer
Nation.
Ekbar ſuchte das Heer in Ordnung zu brin-
gen, und machte folgende Einrichtungen, die
noch itzt beobachtet werden. Alle Befehlshaber
ſeiner Kriegesleute, ſollen nach drey verſchiede-
nen Abtheilungen bezahlt werden. Die erſten
unter dem Titel von zwoͤlf Monaten, die zwey-
ten, von ſechs, die dritten, von vier Monaten.
Wenn alſo der Kayſer einen Manſepdar, d. i.
einen Unterofficier des Reichs zwanzig Rupiés,
monatlich nach dem erſten Titel giebt; ſo be-
traͤgt ſein jaͤhrlicher Sold ſieben hundert und
funfzig Rupiés, denn man ſetzt allemal zehn
hinzu. Der eben den Sold nach einem andern
Titel erhaͤlt, bekommt jaͤhrlich drey hundert und
fuͤnf und zwanzig. Der nur nach dem dritten
beſoldet wird, hat jaͤhrlich nur zwey hundert
und funfzig. Dieſe Einrichtung iſt deſto ſeltſa-
ſamen, weil diejenigen, welche nur unter dem
Titel von vier Monaten bezahlt werden, das
Jahr uͤber, eben ſo fleißige Dienſte thun, als
die,
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[Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 2. Breslau, 1777, S. 432. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/poppe_charakteristik02_1777/458>, abgerufen am 22.11.2024.
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