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[Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 2. Breslau, 1777.

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sich endlich besonders auf die Wise, die als
Handwerker eine Ergötzung nöthig haben, aber
auch sehr geneigt sind, ihren Gewinst durch-
zubringen. Ein jeder Stamm ist verpflichtet,
alle Gebote zu halten, besonders aber diejeni-
gen, die ihnen ganz eigentlich angehen.

Das Cerimonialgesetz, welches im zweyten
Tractat enthalten ist, bezieht sich auf folgende
Stücke:

1) Die Hindistaner sind verbunden, ihre
Leiber oft im Fluße zu baden, und zwar
auf folgende Manier. Wenn sie in das
Wasser treten wollen, so beschmieren sie
vorher ihren Leib mit Koth, womit sie die
natürliche Verdorbenheit anzeigen wollen.
Alsdann gehen sie weiter in den Fluß,
kehren ihr Gesicht gegen die Sonne, und
der Bramin betet: O Herr! dieser
Mensch ist befleckt und verunreinigt,
wie der Schlamm dieses Flusses.
Das Wasser in diesem Fluffe kann
ihm den Koth wegspülen: spüle,
reinige du ihn auch von seinen Sün-
den.
Derjenige, der sich wäscht, fällt
hierauf dreymal unter das Wasser, und
wenn er wieder herauskommt, so nimmt
er einige Reiskörner in die Hand, und
sobald er vom Priester die Absolution we-
gen seiner begangenen Sünde erhalten hat,
gehet er nach Hause.
2) Sie

ſich endlich beſonders auf die Wiſe, die als
Handwerker eine Ergoͤtzung noͤthig haben, aber
auch ſehr geneigt ſind, ihren Gewinſt durch-
zubringen. Ein jeder Stamm iſt verpflichtet,
alle Gebote zu halten, beſonders aber diejeni-
gen, die ihnen ganz eigentlich angehen.

Das Cerimonialgeſetz, welches im zweyten
Tractat enthalten iſt, bezieht ſich auf folgende
Stuͤcke:

1) Die Hindiſtaner ſind verbunden, ihre
Leiber oft im Fluße zu baden, und zwar
auf folgende Manier. Wenn ſie in das
Waſſer treten wollen, ſo beſchmieren ſie
vorher ihren Leib mit Koth, womit ſie die
natuͤrliche Verdorbenheit anzeigen wollen.
Alsdann gehen ſie weiter in den Fluß,
kehren ihr Geſicht gegen die Sonne, und
der Bramin betet: O Herr! dieſer
Menſch iſt befleckt und verunreinigt,
wie der Schlamm dieſes Fluſſes.
Das Waſſer in dieſem Fluffe kann
ihm den Koth wegſpuͤlen: ſpuͤle,
reinige du ihn auch von ſeinen Suͤn-
den.
Derjenige, der ſich waͤſcht, faͤllt
hierauf dreymal unter das Waſſer, und
wenn er wieder herauskommt, ſo nimmt
er einige Reiskoͤrner in die Hand, und
ſobald er vom Prieſter die Abſolution we-
gen ſeiner begangenen Suͤnde erhalten hat,
gehet er nach Hauſe.
2) Sie
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[450/0476] ſich endlich beſonders auf die Wiſe, die als Handwerker eine Ergoͤtzung noͤthig haben, aber auch ſehr geneigt ſind, ihren Gewinſt durch- zubringen. Ein jeder Stamm iſt verpflichtet, alle Gebote zu halten, beſonders aber diejeni- gen, die ihnen ganz eigentlich angehen. Das Cerimonialgeſetz, welches im zweyten Tractat enthalten iſt, bezieht ſich auf folgende Stuͤcke: 1) Die Hindiſtaner ſind verbunden, ihre Leiber oft im Fluße zu baden, und zwar auf folgende Manier. Wenn ſie in das Waſſer treten wollen, ſo beſchmieren ſie vorher ihren Leib mit Koth, womit ſie die natuͤrliche Verdorbenheit anzeigen wollen. Alsdann gehen ſie weiter in den Fluß, kehren ihr Geſicht gegen die Sonne, und der Bramin betet: O Herr! dieſer Menſch iſt befleckt und verunreinigt, wie der Schlamm dieſes Fluſſes. Das Waſſer in dieſem Fluffe kann ihm den Koth wegſpuͤlen: ſpuͤle, reinige du ihn auch von ſeinen Suͤn- den. Derjenige, der ſich waͤſcht, faͤllt hierauf dreymal unter das Waſſer, und wenn er wieder herauskommt, ſo nimmt er einige Reiskoͤrner in die Hand, und ſobald er vom Prieſter die Abſolution we- gen ſeiner begangenen Suͤnde erhalten hat, gehet er nach Hauſe. 2) Sie

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Zitationshilfe: [Poppe, Johann Friedrich]: Characteristik der merkwürdigsten Asiatischen Nationen. Bd. 2. Breslau, 1777, S. 450. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/poppe_charakteristik02_1777/476>, abgerufen am 22.11.2024.