Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786.V. Neuere Zeit. Carl V. 1519-1558. Augsburg den Herzog Moritz mit der dem geäch-teten Churfürsten Johann Friedrich genommenen Sächsischen Chur belehnte, und meist alles nach seinem Sinne durchsetzen konnte. Wegen der Re- ligionssachen war inzwischen am 13. Dec. 1545. ein Concilium zu Trient eröffnet worden. Es war aber nicht so zu Werke gegangen, wie es der Kai- ser gewünscht hatte (s); und im März 1547. war es durch Sebastian Schertels Einbruch in Tirol unterbrochen worden. In dieser Rücksicht bestand der Kaiser auf Wiedereröffnung dieser Kirchenver- sammlung. Inzwischen schlug er einsweilen auf diesem Reichstage zweyerley Wege ein, um nach seiner Absicht die Sachen auf einen gewissen Fuß zu setzen. Einmal, in der bisherigen catholischen Kirchenverfassung einige nöthige Aenderungen zu treffen, ließ er den geistlichen Churfürsten, Fürsten und Ständen einen Begriff einer Reformation zustellen, den sie seinem Wunsche gemäß gleich annahmen, und künftig in ihren bischöflichen Syn- oden oder Provincialkirchenversammlungen ihren untergeordneten Geistlichen und Capiteln ebenfalls annehmlich zu machen versprachen (t), wie solches auch (s) Des Kaisers Meynung war gewesen, das Concilium sollte mit einer Reformation der Kir- chenzucht den Anfang machen, und dann erst die Glaubenslehren vornehmen. Das Concilium fieng aber mit letzteren an, und setzte gleich das Anse- hen der apocryphischen Bücher, der Vulgata und der Tradition fest. (t) R. A. 1548. §. 12. Der darin angeführte
Begriff einer Christlichen Reformation war in La- teinischer Sprache abgefasset, und gleich gedruckt, unter dem Titel: "Formula reformationis per cae- sarcam V. Neuere Zeit. Carl V. 1519-1558. Augsburg den Herzog Moritz mit der dem geaͤch-teten Churfuͤrſten Johann Friedrich genommenen Saͤchſiſchen Chur belehnte, und meiſt alles nach ſeinem Sinne durchſetzen konnte. Wegen der Re- ligionsſachen war inzwiſchen am 13. Dec. 1545. ein Concilium zu Trient eroͤffnet worden. Es war aber nicht ſo zu Werke gegangen, wie es der Kai- ſer gewuͤnſcht hatte (s); und im Maͤrz 1547. war es durch Sebaſtian Schertels Einbruch in Tirol unterbrochen worden. In dieſer Ruͤckſicht beſtand der Kaiſer auf Wiedereroͤffnung dieſer Kirchenver- ſammlung. Inzwiſchen ſchlug er einsweilen auf dieſem Reichstage zweyerley Wege ein, um nach ſeiner Abſicht die Sachen auf einen gewiſſen Fuß zu ſetzen. Einmal, in der bisherigen catholiſchen Kirchenverfaſſung einige noͤthige Aenderungen zu treffen, ließ er den geiſtlichen Churfuͤrſten, Fuͤrſten und Staͤnden einen Begriff einer Reformation zuſtellen, den ſie ſeinem Wunſche gemaͤß gleich annahmen, und kuͤnftig in ihren biſchoͤflichen Syn- oden oder Provincialkirchenverſammlungen ihren untergeordneten Geiſtlichen und Capiteln ebenfalls annehmlich zu machen verſprachen (t), wie ſolches auch (s) Des Kaiſers Meynung war geweſen, das Concilium ſollte mit einer Reformation der Kir- chenzucht den Anfang machen, und dann erſt die Glaubenslehren vornehmen. Das Concilium fieng aber mit letzteren an, und ſetzte gleich das Anſe- hen der apocryphiſchen Buͤcher, der Vulgata und der Tradition feſt. (t) R. A. 1548. §. 12. Der darin angefuͤhrte
Begriff einer Chriſtlichen Reformation war in La- teiniſcher Sprache abgefaſſet, und gleich gedruckt, unter dem Titel: ”Formula reformationis per cae- ſarcam <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0436" n="402"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">V.</hi> Neuere Zeit. Carl <hi rendition="#aq">V.</hi> 1519-1558.</hi></fw><lb/><hi rendition="#fr">Augsburg</hi> den Herzog Moritz mit der dem geaͤch-<lb/> teten Churfuͤrſten Johann Friedrich genommenen<lb/> Saͤchſiſchen Chur belehnte, und meiſt alles nach<lb/> ſeinem Sinne durchſetzen konnte. Wegen der Re-<lb/> ligionsſachen war inzwiſchen am 13. Dec. 1545.<lb/> ein Concilium zu Trient eroͤffnet worden. Es war<lb/> aber nicht ſo zu Werke gegangen, wie es der Kai-<lb/> ſer gewuͤnſcht hatte <note place="foot" n="(s)">Des Kaiſers Meynung war geweſen, das<lb/> Concilium ſollte mit einer Reformation der Kir-<lb/> chenzucht den Anfang machen, und dann erſt die<lb/> Glaubenslehren vornehmen. Das Concilium fieng<lb/> aber mit letzteren an, und ſetzte gleich das Anſe-<lb/> hen der apocryphiſchen Buͤcher, der Vulgata und<lb/> der Tradition feſt.</note>; und im Maͤrz 1547. war<lb/> es durch Sebaſtian Schertels Einbruch in Tirol<lb/> unterbrochen worden. In dieſer Ruͤckſicht beſtand<lb/> der Kaiſer auf Wiedereroͤffnung dieſer Kirchenver-<lb/> ſammlung. Inzwiſchen ſchlug er einsweilen auf<lb/> dieſem Reichstage zweyerley Wege ein, um nach<lb/> ſeiner Abſicht die Sachen auf einen gewiſſen Fuß<lb/> zu ſetzen. Einmal, in der bisherigen catholiſchen<lb/> Kirchenverfaſſung einige noͤthige Aenderungen zu<lb/> treffen, ließ er den geiſtlichen Churfuͤrſten, Fuͤrſten<lb/> und Staͤnden einen <hi rendition="#fr">Begriff einer Reformation</hi><lb/> zuſtellen, den ſie ſeinem Wunſche gemaͤß gleich<lb/> annahmen, und kuͤnftig in ihren biſchoͤflichen Syn-<lb/> oden oder Provincialkirchenverſammlungen ihren<lb/> untergeordneten Geiſtlichen und Capiteln ebenfalls<lb/> annehmlich zu machen verſprachen <note xml:id="seg2pn_23_1" next="#seg2pn_23_2" place="foot" n="(t)">R. A. 1548. §. 12. Der darin angefuͤhrte<lb/> Begriff einer Chriſtlichen Reformation war in La-<lb/> teiniſcher Sprache abgefaſſet, und gleich gedruckt,<lb/> unter dem Titel: <hi rendition="#aq">”<hi rendition="#i">Formula reformationis per cae-</hi></hi><lb/> <fw place="bottom" type="catch"><hi rendition="#i"><hi rendition="#aq">ſarcam</hi></hi></fw></note>, wie ſolches<lb/> <fw place="bottom" type="catch">auch</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [402/0436]
V. Neuere Zeit. Carl V. 1519-1558.
Augsburg den Herzog Moritz mit der dem geaͤch-
teten Churfuͤrſten Johann Friedrich genommenen
Saͤchſiſchen Chur belehnte, und meiſt alles nach
ſeinem Sinne durchſetzen konnte. Wegen der Re-
ligionsſachen war inzwiſchen am 13. Dec. 1545.
ein Concilium zu Trient eroͤffnet worden. Es war
aber nicht ſo zu Werke gegangen, wie es der Kai-
ſer gewuͤnſcht hatte (s); und im Maͤrz 1547. war
es durch Sebaſtian Schertels Einbruch in Tirol
unterbrochen worden. In dieſer Ruͤckſicht beſtand
der Kaiſer auf Wiedereroͤffnung dieſer Kirchenver-
ſammlung. Inzwiſchen ſchlug er einsweilen auf
dieſem Reichstage zweyerley Wege ein, um nach
ſeiner Abſicht die Sachen auf einen gewiſſen Fuß
zu ſetzen. Einmal, in der bisherigen catholiſchen
Kirchenverfaſſung einige noͤthige Aenderungen zu
treffen, ließ er den geiſtlichen Churfuͤrſten, Fuͤrſten
und Staͤnden einen Begriff einer Reformation
zuſtellen, den ſie ſeinem Wunſche gemaͤß gleich
annahmen, und kuͤnftig in ihren biſchoͤflichen Syn-
oden oder Provincialkirchenverſammlungen ihren
untergeordneten Geiſtlichen und Capiteln ebenfalls
annehmlich zu machen verſprachen (t), wie ſolches
auch
(s) Des Kaiſers Meynung war geweſen, das
Concilium ſollte mit einer Reformation der Kir-
chenzucht den Anfang machen, und dann erſt die
Glaubenslehren vornehmen. Das Concilium fieng
aber mit letzteren an, und ſetzte gleich das Anſe-
hen der apocryphiſchen Buͤcher, der Vulgata und
der Tradition feſt.
(t) R. A. 1548. §. 12. Der darin angefuͤhrte
Begriff einer Chriſtlichen Reformation war in La-
teiniſcher Sprache abgefaſſet, und gleich gedruckt,
unter dem Titel: ”Formula reformationis per cae-
ſarcam
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |