Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786.3) Christl. Religion bis ins V. Jahrh. den Rhein und die Donau sich ausgebreitet, unddaß unter Constantin dem Großen, nach dessen Religionsänderung, schon ganze Christliche Ge- meinden in den Städten am Rhein und an der Donau sich hervorgethan haben, sind unwider- sprechliche Thatsachen. Wenn aber die noch jetzt in diesen Gegenden vorhandenen Bisthümer und Erzbisthümer zum Theil die Reihe ihrer ersten Bi- schöfe und Erzbischöfe bis an die Zeiten der Apo- stel anketten, und auch nach Constantins Zeiten ununterbrochen fortführen wollen; so beruhet das auf Erdichtungen des X. Jahrhunderts, denen jetzt selbst catholische aufgeklärte Schriftsteller keinen Glauben mehr beylegen (o). Nur einige Um- stände sind hier vom Religionszustande jener ersten Jahrhunderte zu merken, ohne welche die Kirchen- verfassung der folgenden Zeiten zum Theil bis auf den heutigen Tag nicht verständlich seyn würde. Obgleich zu den Zeiten Christi und seiner Apo-III. Lan- (o) z. B. Hontheim hist. Treuir. diplom. tom 1. diss. praelim., Hansitz Germania sacra tom. 1. p. 17. B
3) Chriſtl. Religion bis ins V. Jahrh. den Rhein und die Donau ſich ausgebreitet, unddaß unter Conſtantin dem Großen, nach deſſen Religionsaͤnderung, ſchon ganze Chriſtliche Ge- meinden in den Staͤdten am Rhein und an der Donau ſich hervorgethan haben, ſind unwider- ſprechliche Thatſachen. Wenn aber die noch jetzt in dieſen Gegenden vorhandenen Biſthuͤmer und Erzbiſthuͤmer zum Theil die Reihe ihrer erſten Bi- ſchoͤfe und Erzbiſchoͤfe bis an die Zeiten der Apo- ſtel anketten, und auch nach Conſtantins Zeiten ununterbrochen fortfuͤhren wollen; ſo beruhet das auf Erdichtungen des X. Jahrhunderts, denen jetzt ſelbſt catholiſche aufgeklaͤrte Schriftſteller keinen Glauben mehr beylegen (o). Nur einige Um- ſtaͤnde ſind hier vom Religionszuſtande jener erſten Jahrhunderte zu merken, ohne welche die Kirchen- verfaſſung der folgenden Zeiten zum Theil bis auf den heutigen Tag nicht verſtaͤndlich ſeyn wuͤrde. Obgleich zu den Zeiten Chriſti und ſeiner Apo-III. Lan- (o) z. B. Hontheim hiſt. Treuir. diplom. tom 1. diſſ. praelim., Hansitz Germania ſacra tom. 1. p. 17. B
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0051" n="17"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">3) Chriſtl. Religion bis ins <hi rendition="#aq">V.</hi> Jahrh.</hi></fw><lb/> den Rhein und die Donau ſich ausgebreitet, und<lb/> daß unter Conſtantin dem Großen, nach deſſen<lb/> Religionsaͤnderung, ſchon ganze Chriſtliche Ge-<lb/> meinden in den Staͤdten am Rhein und an der<lb/> Donau ſich hervorgethan haben, ſind unwider-<lb/> ſprechliche Thatſachen. Wenn aber die noch jetzt<lb/> in dieſen Gegenden vorhandenen Biſthuͤmer und<lb/> Erzbiſthuͤmer zum Theil die Reihe ihrer erſten Bi-<lb/> ſchoͤfe und Erzbiſchoͤfe bis an die Zeiten der Apo-<lb/> ſtel anketten, und auch nach Conſtantins Zeiten<lb/> ununterbrochen fortfuͤhren wollen; ſo beruhet das<lb/> auf Erdichtungen des <hi rendition="#aq">X.</hi> Jahrhunderts, denen jetzt<lb/> ſelbſt catholiſche aufgeklaͤrte Schriftſteller keinen<lb/> Glauben mehr beylegen <note place="foot" n="(o)">z. B. <hi rendition="#aq"><hi rendition="#g"><hi rendition="#k">Hontheim</hi></hi><hi rendition="#i">hiſt. Treuir. diplom.</hi><lb/> tom 1. diſſ. praelim., <hi rendition="#g"><hi rendition="#k">Hansitz</hi></hi> <hi rendition="#i">Germania ſacra</hi><lb/> tom. 1. p.</hi> 17.</note>. Nur einige Um-<lb/> ſtaͤnde ſind hier vom Religionszuſtande jener erſten<lb/> Jahrhunderte zu merken, ohne welche die Kirchen-<lb/> verfaſſung der folgenden Zeiten zum Theil bis auf<lb/> den heutigen Tag nicht verſtaͤndlich ſeyn wuͤrde.</p><lb/> <p>Obgleich zu den Zeiten Chriſti und ſeiner Apo-<note place="right"><hi rendition="#aq">III.</hi></note><lb/> ſtel die Worte Biſchof, Aelteſter (Presbyter, wor-<lb/> aus das im Teutſchen zuſammengezogene Wort<lb/> Prieſter entſtanden,) oder Lehrer und Aufſeher<lb/> einer Gemeinde fuͤr gleichgeltend gehalten, und<lb/> nur von Diaconen oder Dienern, die bloß aͤußer-<lb/> liche Dienſtleiſtungen zu verrichten hatten, unter-<lb/> ſchieden waren; ſo war doch um die Zeit, als das<lb/> Chriſtenthum zuerſt auf Teutſchen Boden kam,<lb/> ſchon gewoͤhnlich, daß in einer jeden großen Stadt,<lb/> wo mehrere Gemeinden in der Stadt und auf dem<lb/> <fw place="bottom" type="catch">Lan-</fw><lb/> <fw place="bottom" type="sig">B</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [17/0051]
3) Chriſtl. Religion bis ins V. Jahrh.
den Rhein und die Donau ſich ausgebreitet, und
daß unter Conſtantin dem Großen, nach deſſen
Religionsaͤnderung, ſchon ganze Chriſtliche Ge-
meinden in den Staͤdten am Rhein und an der
Donau ſich hervorgethan haben, ſind unwider-
ſprechliche Thatſachen. Wenn aber die noch jetzt
in dieſen Gegenden vorhandenen Biſthuͤmer und
Erzbiſthuͤmer zum Theil die Reihe ihrer erſten Bi-
ſchoͤfe und Erzbiſchoͤfe bis an die Zeiten der Apo-
ſtel anketten, und auch nach Conſtantins Zeiten
ununterbrochen fortfuͤhren wollen; ſo beruhet das
auf Erdichtungen des X. Jahrhunderts, denen jetzt
ſelbſt catholiſche aufgeklaͤrte Schriftſteller keinen
Glauben mehr beylegen (o). Nur einige Um-
ſtaͤnde ſind hier vom Religionszuſtande jener erſten
Jahrhunderte zu merken, ohne welche die Kirchen-
verfaſſung der folgenden Zeiten zum Theil bis auf
den heutigen Tag nicht verſtaͤndlich ſeyn wuͤrde.
Obgleich zu den Zeiten Chriſti und ſeiner Apo-
ſtel die Worte Biſchof, Aelteſter (Presbyter, wor-
aus das im Teutſchen zuſammengezogene Wort
Prieſter entſtanden,) oder Lehrer und Aufſeher
einer Gemeinde fuͤr gleichgeltend gehalten, und
nur von Diaconen oder Dienern, die bloß aͤußer-
liche Dienſtleiſtungen zu verrichten hatten, unter-
ſchieden waren; ſo war doch um die Zeit, als das
Chriſtenthum zuerſt auf Teutſchen Boden kam,
ſchon gewoͤhnlich, daß in einer jeden großen Stadt,
wo mehrere Gemeinden in der Stadt und auf dem
Lan-
III.
(o) z. B. Hontheim hiſt. Treuir. diplom.
tom 1. diſſ. praelim., Hansitz Germania ſacra
tom. 1. p. 17.
B
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |