Lande jede ihre besondere Priester haben konnte, doch nur ein Bischof war, mit dessen Würde man bald anfieng eben die Vorzüge zu verbinden, wie sie nach der Kirchenverfassung des alten Testaments das Verhältniß eines Hohenpriesters gegen jüdische Priester und Leviten mit sich brachte.
IV.
Da es auch öftere Veranlaßungen gab, daß mehrere Bischöfe in einerley Gegend über Gegen- stände, die sie gemeinschaftlich interessirten, in Brief- wechsel oder gemeinsame Berathschlagungen mit einander traten, wie selbst zur Zeit der Verfolgun- gen die Christen Ursache hatten, zusammen zu hal- ten, und einander mit Rath und That beyzustehen; so war es schon vor Constantins Zeiten insonderheit in den östlichen Gegenden seines Reichs etwas gewöhnliches, daß mehrere Bischöfe von Zeit zu Zeit zusammen kamen, und über gemeinschaftliche Angelegenheiten ihrer Gemeinden Berathschlagun- gen anstellten, oder so genannte Kirchenversamm- lungen (Synoden, Concilien) bald von größerem, bald von engerem Bezirke hielten.
V.
Kaum hatte Constantin sich zur Christlichen Religion bekannt, so wurden solche Kirchenversamm- lungen unter öffentlichem Schutze gehalten; wie insonderheit eine dergleichen im Jahre 314. zu Arles in Provence, und 325. die zu Nicäa gehalten wurde, an welchen beiden Orten auch schon Bi- schöfe von den Gegenden des Rheines und der Donau mit anwesend waren. Von diesen Zeiten her laßen sich schon verschiedene Folgen dieser Einrich- tung spühren, deren Einfluß in die folgenden Zei-
ten
I. Alte Zeiten bis 888.
Lande jede ihre beſondere Prieſter haben konnte, doch nur ein Biſchof war, mit deſſen Wuͤrde man bald anfieng eben die Vorzuͤge zu verbinden, wie ſie nach der Kirchenverfaſſung des alten Teſtaments das Verhaͤltniß eines Hohenprieſters gegen juͤdiſche Prieſter und Leviten mit ſich brachte.
IV.
Da es auch oͤftere Veranlaßungen gab, daß mehrere Biſchoͤfe in einerley Gegend uͤber Gegen- ſtaͤnde, die ſie gemeinſchaftlich intereſſirten, in Brief- wechſel oder gemeinſame Berathſchlagungen mit einander traten, wie ſelbſt zur Zeit der Verfolgun- gen die Chriſten Urſache hatten, zuſammen zu hal- ten, und einander mit Rath und That beyzuſtehen; ſo war es ſchon vor Conſtantins Zeiten inſonderheit in den oͤſtlichen Gegenden ſeines Reichs etwas gewoͤhnliches, daß mehrere Biſchoͤfe von Zeit zu Zeit zuſammen kamen, und uͤber gemeinſchaftliche Angelegenheiten ihrer Gemeinden Berathſchlagun- gen anſtellten, oder ſo genannte Kirchenverſamm- lungen (Synoden, Concilien) bald von groͤßerem, bald von engerem Bezirke hielten.
V.
Kaum hatte Conſtantin ſich zur Chriſtlichen Religion bekannt, ſo wurden ſolche Kirchenverſamm- lungen unter oͤffentlichem Schutze gehalten; wie inſonderheit eine dergleichen im Jahre 314. zu Arles in Provence, und 325. die zu Nicaͤa gehalten wurde, an welchen beiden Orten auch ſchon Bi- ſchoͤfe von den Gegenden des Rheines und der Donau mit anweſend waren. Von dieſen Zeiten her laßen ſich ſchon verſchiedene Folgen dieſer Einrich- tung ſpuͤhren, deren Einfluß in die folgenden Zei-
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[18/0052]
I. Alte Zeiten bis 888.
Lande jede ihre beſondere Prieſter haben konnte,
doch nur ein Biſchof war, mit deſſen Wuͤrde man
bald anfieng eben die Vorzuͤge zu verbinden, wie
ſie nach der Kirchenverfaſſung des alten Teſtaments
das Verhaͤltniß eines Hohenprieſters gegen juͤdiſche
Prieſter und Leviten mit ſich brachte.
Da es auch oͤftere Veranlaßungen gab, daß
mehrere Biſchoͤfe in einerley Gegend uͤber Gegen-
ſtaͤnde, die ſie gemeinſchaftlich intereſſirten, in Brief-
wechſel oder gemeinſame Berathſchlagungen mit
einander traten, wie ſelbſt zur Zeit der Verfolgun-
gen die Chriſten Urſache hatten, zuſammen zu hal-
ten, und einander mit Rath und That beyzuſtehen;
ſo war es ſchon vor Conſtantins Zeiten inſonderheit
in den oͤſtlichen Gegenden ſeines Reichs etwas
gewoͤhnliches, daß mehrere Biſchoͤfe von Zeit zu
Zeit zuſammen kamen, und uͤber gemeinſchaftliche
Angelegenheiten ihrer Gemeinden Berathſchlagun-
gen anſtellten, oder ſo genannte Kirchenverſamm-
lungen (Synoden, Concilien) bald von groͤßerem,
bald von engerem Bezirke hielten.
Kaum hatte Conſtantin ſich zur Chriſtlichen
Religion bekannt, ſo wurden ſolche Kirchenverſamm-
lungen unter oͤffentlichem Schutze gehalten; wie
inſonderheit eine dergleichen im Jahre 314. zu Arles
in Provence, und 325. die zu Nicaͤa gehalten
wurde, an welchen beiden Orten auch ſchon Bi-
ſchoͤfe von den Gegenden des Rheines und der
Donau mit anweſend waren. Von dieſen Zeiten her
laßen ſich ſchon verſchiedene Folgen dieſer Einrich-
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786, S. 18. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786/52>, abgerufen am 21.11.2024.
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