Wenn die historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs, wo- von ich hier den zweyten Theil liefere, ihrer Absicht und erhabenen Veranlaßung nur einigermaßen ein Gnüge leisten sollte; so brachte es die Natur der Sache mit sich, daß die hier in Betrachtung kom- menden Gegenstände mit dem Fortgange der Zeiten immer zahlreicher wurden, und, je neuer sie sind, je unmittelbarer sie auf unsern jetzigen Zustand wirken, desto ausführlicher sie behandelt, desto heller sie ins Licht gesetzt werden mußten; -- so wie in einer per- spectivischen Aussicht die uns näheren Gegenstände sich unserm Auge ungleich genauer und entwickelter darstellen als die entferntern. -- Das ist die Ur- sache, warum dieser zweyte Theil kaum einen Zeit- raum von zwey Jahrhunderten fassen konnte, an statt daß der erste Theil, ohne an der Bogenzahl größer zu seyn, sich über sechzehn Jahrhunderte hin- aus erstreckte, -- freylich je höher über unsere Zei- ten hinauf, desto gedrängter, desto weniger mit
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Wenn die hiſtoriſche Entwickelung der heutigen Staatsverfaſſung des Teutſchen Reichs, wo- von ich hier den zweyten Theil liefere, ihrer Abſicht und erhabenen Veranlaßung nur einigermaßen ein Gnuͤge leiſten ſollte; ſo brachte es die Natur der Sache mit ſich, daß die hier in Betrachtung kom- menden Gegenſtaͤnde mit dem Fortgange der Zeiten immer zahlreicher wurden, und, je neuer ſie ſind, je unmittelbarer ſie auf unſern jetzigen Zuſtand wirken, deſto ausfuͤhrlicher ſie behandelt, deſto heller ſie ins Licht geſetzt werden mußten; — ſo wie in einer per- ſpectiviſchen Ausſicht die uns naͤheren Gegenſtaͤnde ſich unſerm Auge ungleich genauer und entwickelter darſtellen als die entferntern. — Das iſt die Ur- ſache, warum dieſer zweyte Theil kaum einen Zeit- raum von zwey Jahrhunderten faſſen konnte, an ſtatt daß der erſte Theil, ohne an der Bogenzahl groͤßer zu ſeyn, ſich uͤber ſechzehn Jahrhunderte hin- aus erſtreckte, — freylich je hoͤher uͤber unſere Zei- ten hinauf, deſto gedraͤngter, deſto weniger mit
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[0011]
Wenn die hiſtoriſche Entwickelung der heutigen
Staatsverfaſſung des Teutſchen Reichs, wo-
von ich hier den zweyten Theil liefere, ihrer Abſicht
und erhabenen Veranlaßung nur einigermaßen ein
Gnuͤge leiſten ſollte; ſo brachte es die Natur der
Sache mit ſich, daß die hier in Betrachtung kom-
menden Gegenſtaͤnde mit dem Fortgange der Zeiten
immer zahlreicher wurden, und, je neuer ſie ſind, je
unmittelbarer ſie auf unſern jetzigen Zuſtand wirken,
deſto ausfuͤhrlicher ſie behandelt, deſto heller ſie ins
Licht geſetzt werden mußten; — ſo wie in einer per-
ſpectiviſchen Ausſicht die uns naͤheren Gegenſtaͤnde
ſich unſerm Auge ungleich genauer und entwickelter
darſtellen als die entferntern. — Das iſt die Ur-
ſache, warum dieſer zweyte Theil kaum einen Zeit-
raum von zwey Jahrhunderten faſſen konnte, an
ſtatt daß der erſte Theil, ohne an der Bogenzahl
groͤßer zu ſeyn, ſich uͤber ſechzehn Jahrhunderte hin-
aus erſtreckte, — freylich je hoͤher uͤber unſere Zei-
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/11>, abgerufen am 09.11.2024.
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