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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786.

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Vorrede.
Darstellung aller einzelnen Stücke, wie sie sich sonst
vielleicht näher betrachtet zergliedern ließen. -- Ich
denke nicht, daß es einer weitern Entschuldigung be-
dürfen wird, warum dieser zweyte Theil noch nicht
den Beschluß des ganzen Werkes enthält. Der
dritte Theil, der den Ueberrest dieser historischen
Entwickelung kaum noch von einem halben Jahrhun-
derte vor sich hat, wird den gegenwärtigen und vo-
rigen Theil an Größe doch nicht erreichen; es müßte
dann seyn, daß einige Bemerkungen vom Zustande
des Teutschen Reichs, wie es jetzt würklich ist, die
ich vielleicht als Resultate oder zum Theil auch als
Ergänzungen der vorhergegangenen historischen Ent-
wickelung hinzufügen werde, eine größere Bogen-
zahl einnehmen möchten, als ich mir jetzt noch vor-
stelle. Ein Register über das ganze Werk gedenke
ich am Ende desselben zum bequemeren Gebrauche
des ganzen Buches hinzuzufügen.

Göttingen den 15. Jun. 1786.

Johann Stephan Pütter.


Inhalt

Vorrede.
Darſtellung aller einzelnen Stuͤcke, wie ſie ſich ſonſt
vielleicht naͤher betrachtet zergliedern ließen. — Ich
denke nicht, daß es einer weitern Entſchuldigung be-
duͤrfen wird, warum dieſer zweyte Theil noch nicht
den Beſchluß des ganzen Werkes enthaͤlt. Der
dritte Theil, der den Ueberreſt dieſer hiſtoriſchen
Entwickelung kaum noch von einem halben Jahrhun-
derte vor ſich hat, wird den gegenwaͤrtigen und vo-
rigen Theil an Groͤße doch nicht erreichen; es muͤßte
dann ſeyn, daß einige Bemerkungen vom Zuſtande
des Teutſchen Reichs, wie es jetzt wuͤrklich iſt, die
ich vielleicht als Reſultate oder zum Theil auch als
Ergaͤnzungen der vorhergegangenen hiſtoriſchen Ent-
wickelung hinzufuͤgen werde, eine groͤßere Bogen-
zahl einnehmen moͤchten, als ich mir jetzt noch vor-
ſtelle. Ein Regiſter uͤber das ganze Werk gedenke
ich am Ende deſſelben zum bequemeren Gebrauche
des ganzen Buches hinzuzufuͤgen.

Goͤttingen den 15. Jun. 1786.

Johann Stephan Puͤtter.


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[0012] Vorrede. Darſtellung aller einzelnen Stuͤcke, wie ſie ſich ſonſt vielleicht naͤher betrachtet zergliedern ließen. — Ich denke nicht, daß es einer weitern Entſchuldigung be- duͤrfen wird, warum dieſer zweyte Theil noch nicht den Beſchluß des ganzen Werkes enthaͤlt. Der dritte Theil, der den Ueberreſt dieſer hiſtoriſchen Entwickelung kaum noch von einem halben Jahrhun- derte vor ſich hat, wird den gegenwaͤrtigen und vo- rigen Theil an Groͤße doch nicht erreichen; es muͤßte dann ſeyn, daß einige Bemerkungen vom Zuſtande des Teutſchen Reichs, wie es jetzt wuͤrklich iſt, die ich vielleicht als Reſultate oder zum Theil auch als Ergaͤnzungen der vorhergegangenen hiſtoriſchen Ent- wickelung hinzufuͤgen werde, eine groͤßere Bogen- zahl einnehmen moͤchten, als ich mir jetzt noch vor- ſtelle. Ein Regiſter uͤber das ganze Werk gedenke ich am Ende deſſelben zum bequemeren Gebrauche des ganzen Buches hinzuzufuͤgen. Goͤttingen den 15. Jun. 1786. Johann Stephan Puͤtter. Inhalt

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Zitationshilfe: Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/12>, abgerufen am 09.11.2024.