X. Friedensexecutionshandlungen und Forderungen der Schwedischen Militz.
I. II. Schwierigkeiten, die sich wegen Vollziehung des Friedens hervorthaten. -- III. Unerwartete Forderung der Schwedischen Kriegsvölker, -- IV. die auf fünf Millionen Thaler verglichen, -- V. und auf sieben Kreise ver- theilt wurde. -- VI. Aehnliche Forderung von Hessencas- sel. -- VII. Abrede, was sonst gleich nach unterzeichnetem Frieden zu dessen Vollziehung geschehen sollte, -- VIII. un- ter andern, wie die Schwedischen Gelder terminsweise be- zahlt, und dagegen Plätze geräumt und Kriegsvölker abge- dankt werden sollten. -- IX. Künftige reichsgrundgesetzliche Kraft des Friedens, -- X-XII. mit dessen ausbedungener Gewährleistung für alle Theilhaber des Friedens, -- XIII. vermöge deren ein Schwerdt das andere in der Scheide erhalten muß. -- XIV. Trübe Aussichten, die sich gleich nach geschlofsenem Frieden zeigten. -- XV. Kaiserliche Be- fehle zur Vollziehung des Friedens. -- XVI. Widriger Schluß des Congresses zu Münster. -- XVII. Executions- handlungen zu Prag und Nürnberg. -- Executionshaupt- receß. -- XVIII. Selbigem zufolge angesetzte Reichsdepu- tation, und deren Restitutionsverzeichnisse. -- XIX. Nun- mehrige Consistenz des Friedens. -- XX. Endlich auch noch gehobene Schwierigkeiten wegen der Pfälzischen Restitution in Ansehung des Erzamts, -- XXI. und der Stadt Fran- kenthal.
I.
Das alles, was ich bisher beschrieben habe, mag hinlänglich seyn, um sich einen Begriff zu machen, welchen weitumfassenden Einfluß der Westphälische Friede auf die ganze Teutsche Reichs- verfassung bekommen hat. Aber wie bey den Frie- denshandlungen alles so weit verhandelt war, daß man schon dem völligen Schlusse des Friedens und der Unterschrift desselben entgegen sah; so kamen noch zwey Gegenstände aufs Tapet, die
von
VII. Neuere Zeit. Weſtph. Fr. 1648.
X. Friedensexecutionshandlungen und Forderungen der Schwediſchen Militz.
I. II. Schwierigkeiten, die ſich wegen Vollziehung des Friedens hervorthaten. — III. Unerwartete Forderung der Schwediſchen Kriegsvoͤlker, — IV. die auf fuͤnf Millionen Thaler verglichen, — V. und auf ſieben Kreiſe ver- theilt wurde. — VI. Aehnliche Forderung von Heſſencaſ- ſel. — VII. Abrede, was ſonſt gleich nach unterzeichnetem Frieden zu deſſen Vollziehung geſchehen ſollte, — VIII. un- ter andern, wie die Schwediſchen Gelder terminsweiſe be- zahlt, und dagegen Plaͤtze geraͤumt und Kriegsvoͤlker abge- dankt werden ſollten. — IX. Kuͤnftige reichsgrundgeſetzliche Kraft des Friedens, — X-XII. mit deſſen ausbedungener Gewaͤhrleiſtung fuͤr alle Theilhaber des Friedens, — XIII. vermoͤge deren ein Schwerdt das andere in der Scheide erhalten muß. — XIV. Truͤbe Ausſichten, die ſich gleich nach geſchlofſenem Frieden zeigten. — XV. Kaiſerliche Be- fehle zur Vollziehung des Friedens. — XVI. Widriger Schluß des Congreſſes zu Muͤnſter. — XVII. Executions- handlungen zu Prag und Nuͤrnberg. — Executionshaupt- receß. — XVIII. Selbigem zufolge angeſetzte Reichsdepu- tation, und deren Reſtitutionsverzeichniſſe. — XIX. Nun- mehrige Conſiſtenz des Friedens. — XX. Endlich auch noch gehobene Schwierigkeiten wegen der Pfaͤlziſchen Reſtitution in Anſehung des Erzamts, — XXI. und der Stadt Fran- kenthal.
I.
Das alles, was ich bisher beſchrieben habe, mag hinlaͤnglich ſeyn, um ſich einen Begriff zu machen, welchen weitumfaſſenden Einfluß der Weſtphaͤliſche Friede auf die ganze Teutſche Reichs- verfaſſung bekommen hat. Aber wie bey den Frie- denshandlungen alles ſo weit verhandelt war, daß man ſchon dem voͤlligen Schluſſe des Friedens und der Unterſchrift deſſelben entgegen ſah; ſo kamen noch zwey Gegenſtaͤnde aufs Tapet, die
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VII. Neuere Zeit. Weſtph. Fr. 1648.
X.
Friedensexecutionshandlungen und Forderungen
der Schwediſchen Militz.
I. II. Schwierigkeiten, die ſich wegen Vollziehung des
Friedens hervorthaten. — III. Unerwartete Forderung der
Schwediſchen Kriegsvoͤlker, — IV. die auf fuͤnf Millionen
Thaler verglichen, — V. und auf ſieben Kreiſe ver-
theilt wurde. — VI. Aehnliche Forderung von Heſſencaſ-
ſel. — VII. Abrede, was ſonſt gleich nach unterzeichnetem
Frieden zu deſſen Vollziehung geſchehen ſollte, — VIII. un-
ter andern, wie die Schwediſchen Gelder terminsweiſe be-
zahlt, und dagegen Plaͤtze geraͤumt und Kriegsvoͤlker abge-
dankt werden ſollten. — IX. Kuͤnftige reichsgrundgeſetzliche
Kraft des Friedens, — X-XII. mit deſſen ausbedungener
Gewaͤhrleiſtung fuͤr alle Theilhaber des Friedens, — XIII.
vermoͤge deren ein Schwerdt das andere in der Scheide
erhalten muß. — XIV. Truͤbe Ausſichten, die ſich gleich
nach geſchlofſenem Frieden zeigten. — XV. Kaiſerliche Be-
fehle zur Vollziehung des Friedens. — XVI. Widriger
Schluß des Congreſſes zu Muͤnſter. — XVII. Executions-
handlungen zu Prag und Nuͤrnberg. — Executionshaupt-
receß. — XVIII. Selbigem zufolge angeſetzte Reichsdepu-
tation, und deren Reſtitutionsverzeichniſſe. — XIX. Nun-
mehrige Conſiſtenz des Friedens. — XX. Endlich auch noch
gehobene Schwierigkeiten wegen der Pfaͤlziſchen Reſtitution
in Anſehung des Erzamts, — XXI. und der Stadt Fran-
kenthal.
Das alles, was ich bisher beſchrieben habe,
mag hinlaͤnglich ſeyn, um ſich einen Begriff
zu machen, welchen weitumfaſſenden Einfluß der
Weſtphaͤliſche Friede auf die ganze Teutſche Reichs-
verfaſſung bekommen hat. Aber wie bey den Frie-
denshandlungen alles ſo weit verhandelt war,
daß man ſchon dem voͤlligen Schluſſe des Friedens
und der Unterſchrift deſſelben entgegen ſah; ſo
kamen noch zwey Gegenſtaͤnde aufs Tapet, die
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 140. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/182>, abgerufen am 21.11.2024.
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