von der größten Wichtigkeit waren, und, so große Schwierigkeiten sie auch fanden, doch noch berich- tiget werden mußten.
Mit den zu den eigentlichen Friedenshandlun-II. gen bevollmächtigten Schwedischen Gesandten war meist schon alles so, wie es sich noch jetzt im Osnabrückischen Frieden in dessen ersten 15. Arti- keln findet, vollkommen berichtiget, als nur noch die Frage übrig blieb, wie es mit Vollziehung der vielerley abgeredeten Puncte sowohl jetzt zu- nächst nach Unterschrift des Friedens als für die fernere Zukunft gehalten werden sollte. Insonder- heit hatte man hiebey eines Theils auf die vieler- ley Restitutionsfälle sowohl von wegen der Amne- stie als zu Abthuung der verhandelten Beschwer- den zu sehen, und andern Theils auf die Erledi- gung der mit fremden Kriegsvölkern besetzten Plätze und Länder, und, wie es bey den damaligen Krie- gen noch gewöhnlich war, zugleich auf Abdankung der bisher gebrauchten Kriegsvölker.
Ehe hierüber noch die Berathschlagungen inIII. Gang kamen, fand sich außer den Schwedischen Gesandten noch von der Schwedischen Armee ein besonderer Abgeordneter, Johann Ersken, beym Congresse zu Osnabrück ein, mit dem Antrage: Weil doch noch zehn Monathe hingehen dürften, ehe der Friede und die darauf zu erwartende Ab- dankung der Kriegsvölker zu Stande kommen möch- te, bis dahin aber die Armee es noch immer in ihrer Gewalt haben würde, nach ihrer Ausbrei- tung in ganz Teutschland Brandschatzungen aus- zuschreiben; so hätte sie statt dessen eine Rechnung
ent-
10) Schwed. Militz u. Exec.
von der groͤßten Wichtigkeit waren, und, ſo große Schwierigkeiten ſie auch fanden, doch noch berich- tiget werden mußten.
Mit den zu den eigentlichen Friedenshandlun-II. gen bevollmaͤchtigten Schwediſchen Geſandten war meiſt ſchon alles ſo, wie es ſich noch jetzt im Osnabruͤckiſchen Frieden in deſſen erſten 15. Arti- keln findet, vollkommen berichtiget, als nur noch die Frage uͤbrig blieb, wie es mit Vollziehung der vielerley abgeredeten Puncte ſowohl jetzt zu- naͤchſt nach Unterſchrift des Friedens als fuͤr die fernere Zukunft gehalten werden ſollte. Inſonder- heit hatte man hiebey eines Theils auf die vieler- ley Reſtitutionsfaͤlle ſowohl von wegen der Amne- ſtie als zu Abthuung der verhandelten Beſchwer- den zu ſehen, und andern Theils auf die Erledi- gung der mit fremden Kriegsvoͤlkern beſetzten Plaͤtze und Laͤnder, und, wie es bey den damaligen Krie- gen noch gewoͤhnlich war, zugleich auf Abdankung der bisher gebrauchten Kriegsvoͤlker.
Ehe hieruͤber noch die Berathſchlagungen inIII. Gang kamen, fand ſich außer den Schwediſchen Geſandten noch von der Schwediſchen Armee ein beſonderer Abgeordneter, Johann Ersken, beym Congreſſe zu Osnabruͤck ein, mit dem Antrage: Weil doch noch zehn Monathe hingehen duͤrften, ehe der Friede und die darauf zu erwartende Ab- dankung der Kriegsvoͤlker zu Stande kommen moͤch- te, bis dahin aber die Armee es noch immer in ihrer Gewalt haben wuͤrde, nach ihrer Ausbrei- tung in ganz Teutſchland Brandſchatzungen aus- zuſchreiben; ſo haͤtte ſie ſtatt deſſen eine Rechnung
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10) Schwed. Militz u. Exec.
von der groͤßten Wichtigkeit waren, und, ſo große
Schwierigkeiten ſie auch fanden, doch noch berich-
tiget werden mußten.
Mit den zu den eigentlichen Friedenshandlun-
gen bevollmaͤchtigten Schwediſchen Geſandten war
meiſt ſchon alles ſo, wie es ſich noch jetzt im
Osnabruͤckiſchen Frieden in deſſen erſten 15. Arti-
keln findet, vollkommen berichtiget, als nur noch
die Frage uͤbrig blieb, wie es mit Vollziehung
der vielerley abgeredeten Puncte ſowohl jetzt zu-
naͤchſt nach Unterſchrift des Friedens als fuͤr die
fernere Zukunft gehalten werden ſollte. Inſonder-
heit hatte man hiebey eines Theils auf die vieler-
ley Reſtitutionsfaͤlle ſowohl von wegen der Amne-
ſtie als zu Abthuung der verhandelten Beſchwer-
den zu ſehen, und andern Theils auf die Erledi-
gung der mit fremden Kriegsvoͤlkern beſetzten Plaͤtze
und Laͤnder, und, wie es bey den damaligen Krie-
gen noch gewoͤhnlich war, zugleich auf Abdankung
der bisher gebrauchten Kriegsvoͤlker.
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Ehe hieruͤber noch die Berathſchlagungen in
Gang kamen, fand ſich außer den Schwediſchen
Geſandten noch von der Schwediſchen Armee
ein beſonderer Abgeordneter, Johann Ersken, beym
Congreſſe zu Osnabruͤck ein, mit dem Antrage:
Weil doch noch zehn Monathe hingehen duͤrften,
ehe der Friede und die darauf zu erwartende Ab-
dankung der Kriegsvoͤlker zu Stande kommen moͤch-
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zuſchreiben; ſo haͤtte ſie ſtatt deſſen eine Rechnung
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 141. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/183>, abgerufen am 24.11.2024.
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