Seiten der Kriegsheere weiter kein Nachdruck mehr zu erwarten gewesen wäre. Allein natürlicher Weise widersprachen die Schwedischen Gesandten diesem ganzen Schlusse, womit auch der Münste- rische Congreß im Junius 1649. ein Ende nahm.
XVII.
Mittlerweile waren zwischen den Befehlsha- bern der kaiserlichen und Schwedischen Kriegsheere schon im Nov. 1648. zu Prag einige Unterhand- lungen angegangen, die jetzt zu Nürnberg fortge- setzt wurden, wo sich nebst den kaiserlichen und Schwedischen Gesandten bald nach und nach auch der meisten Reichsstände Abgeordnete einfanden. Hier ward noch im Jun. 1649. eine Deputation aus allen drey Reichscollegien niedergesetzt, und von derselben vorerst am 11. Sept. 1649. ein Präliminär-Receß des Inhalts errichtet: Gleich nach Unterschrift dieses Recesses sollten gewisse be- nannte Länder und Plätze gegen einander ausge- wechselt, und ihren rechtmäßigen Herren zurück- gegeben werden, als die Oberpfalz gegen die Unterpfalz, Prag gegen Augsburg u. s. w. Dann sollten in drey Terminen, jedem von 14. Tagen, von den fünf Millionen für die Schwedische Armee drey Millionen, in jedem dieser Termine aber auch eine gewisse Anzahl Regimenter abgedankt, und ferner gewisse namhaft zu machende Plätze von beiden Seiten gegen einander geräumet werden. Hernach sollte in sechs Monathen die Zahlung der vierten, und wieder in sechs Monathen die Zahlung der fünften Million erfolgen. Während obiger drey Termine sollten alle liquide Restitu- tionsfälle unverzüglich ihre Vollziehung erhalten; andere, die etwa wegen der großen Menge oder
wegen
VII. Neuere Zeit. Weſtph. Fr. 1648.
Seiten der Kriegsheere weiter kein Nachdruck mehr zu erwarten geweſen waͤre. Allein natuͤrlicher Weiſe widerſprachen die Schwediſchen Geſandten dieſem ganzen Schluſſe, womit auch der Muͤnſte- riſche Congreß im Junius 1649. ein Ende nahm.
XVII.
Mittlerweile waren zwiſchen den Befehlsha- bern der kaiſerlichen und Schwediſchen Kriegsheere ſchon im Nov. 1648. zu Prag einige Unterhand- lungen angegangen, die jetzt zu Nuͤrnberg fortge- ſetzt wurden, wo ſich nebſt den kaiſerlichen und Schwediſchen Geſandten bald nach und nach auch der meiſten Reichsſtaͤnde Abgeordnete einfanden. Hier ward noch im Jun. 1649. eine Deputation aus allen drey Reichscollegien niedergeſetzt, und von derſelben vorerſt am 11. Sept. 1649. ein Praͤliminaͤr-Receß des Inhalts errichtet: Gleich nach Unterſchrift dieſes Receſſes ſollten gewiſſe be- nannte Laͤnder und Plaͤtze gegen einander ausge- wechſelt, und ihren rechtmaͤßigen Herren zuruͤck- gegeben werden, als die Oberpfalz gegen die Unterpfalz, Prag gegen Augsburg u. ſ. w. Dann ſollten in drey Terminen, jedem von 14. Tagen, von den fuͤnf Millionen fuͤr die Schwediſche Armee drey Millionen, in jedem dieſer Termine aber auch eine gewiſſe Anzahl Regimenter abgedankt, und ferner gewiſſe namhaft zu machende Plaͤtze von beiden Seiten gegen einander geraͤumet werden. Hernach ſollte in ſechs Monathen die Zahlung der vierten, und wieder in ſechs Monathen die Zahlung der fuͤnften Million erfolgen. Waͤhrend obiger drey Termine ſollten alle liquide Reſtitu- tionsfaͤlle unverzuͤglich ihre Vollziehung erhalten; andere, die etwa wegen der großen Menge oder
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VII. Neuere Zeit. Weſtph. Fr. 1648.
Seiten der Kriegsheere weiter kein Nachdruck mehr
zu erwarten geweſen waͤre. Allein natuͤrlicher
Weiſe widerſprachen die Schwediſchen Geſandten
dieſem ganzen Schluſſe, womit auch der Muͤnſte-
riſche Congreß im Junius 1649. ein Ende nahm.
Mittlerweile waren zwiſchen den Befehlsha-
bern der kaiſerlichen und Schwediſchen Kriegsheere
ſchon im Nov. 1648. zu Prag einige Unterhand-
lungen angegangen, die jetzt zu Nuͤrnberg fortge-
ſetzt wurden, wo ſich nebſt den kaiſerlichen und
Schwediſchen Geſandten bald nach und nach auch
der meiſten Reichsſtaͤnde Abgeordnete einfanden.
Hier ward noch im Jun. 1649. eine Deputation
aus allen drey Reichscollegien niedergeſetzt, und
von derſelben vorerſt am 11. Sept. 1649. ein
Praͤliminaͤr-Receß des Inhalts errichtet: Gleich
nach Unterſchrift dieſes Receſſes ſollten gewiſſe be-
nannte Laͤnder und Plaͤtze gegen einander ausge-
wechſelt, und ihren rechtmaͤßigen Herren zuruͤck-
gegeben werden, als die Oberpfalz gegen die
Unterpfalz, Prag gegen Augsburg u. ſ. w. Dann
ſollten in drey Terminen, jedem von 14. Tagen,
von den fuͤnf Millionen fuͤr die Schwediſche Armee
drey Millionen, in jedem dieſer Termine aber auch
eine gewiſſe Anzahl Regimenter abgedankt, und
ferner gewiſſe namhaft zu machende Plaͤtze von
beiden Seiten gegen einander geraͤumet werden.
Hernach ſollte in ſechs Monathen die Zahlung
der vierten, und wieder in ſechs Monathen die
Zahlung der fuͤnften Million erfolgen. Waͤhrend
obiger drey Termine ſollten alle liquide Reſtitu-
tionsfaͤlle unverzuͤglich ihre Vollziehung erhalten;
andere, die etwa wegen der großen Menge oder
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 150. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/192>, abgerufen am 21.11.2024.
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