Französischen Herzoge, Grafen, und Prälaten, doch immer eigne Cammergüter behielt, der Kai- ser hingegen alle Cammergüter nach und nach ein- büßte; und dann darin, daß in Frankreich nach und nach alles, wie zuletzt auch noch Bourgogne und Bretagne, mit der Krone vereiniget wurde, in Teutschland hingegen selbst die Hoffnung, auch nur verpfändete Cammergüter wieder einzulösen, zuletzt verlohren gieng.
IV.
Alles das, sage ich, war schon lange in Teutschland auf einen solchen Fuß gekommen, daß man wohl urtheilen konnte, daß es schwerlich mehr zu ändern seyn würde; zumal da selbst der Zu- schnitt, den der übermächtige Kaiser Carl der V. schon mit großem Anscheine eines glücklichen Fort- ganges dazu gemacht hatte, dennoch durch eine von Frankreich unterstützte muthige Unternehmung eines einzigen Teutschen Fürsten vereitelt worden war. Inzwischen waren noch nicht alle Fragen, die man über die sonderbare Verfassung, die sich in Teutschland fast ganz einzig in ihrer Art gebil- det hatte, aufwerfen konnte, schon so bestimmt entschieden, daß sich nicht noch Einwendungen hät- ten dagegen machen laßen, und daß nicht einen Ferdinand den II. nach den Siegen bey Prag, bey Lutter am Barenberge und bey Nördlingen noch die Lust hätte anwandeln können, noch einen Versuch, wie Carl der V., zu machen, um Teutsch- land so, wie Frankreich, wieder unter Einen Herrn zu bringen. In so weit kann man den ganzen dreyßigjährigen Krieg als einen gegenseitigen Streit über diesen Versuch ansehen. In so weit ist aber auch klar, daß der Westphälische Friede hier-
über
VIII. Folgen d. Weſtph. Fr. 1648-1657.
Franzoͤſiſchen Herzoge, Grafen, und Praͤlaten, doch immer eigne Cammerguͤter behielt, der Kai- ſer hingegen alle Cammerguͤter nach und nach ein- buͤßte; und dann darin, daß in Frankreich nach und nach alles, wie zuletzt auch noch Bourgogne und Bretagne, mit der Krone vereiniget wurde, in Teutſchland hingegen ſelbſt die Hoffnung, auch nur verpfaͤndete Cammerguͤter wieder einzuloͤſen, zuletzt verlohren gieng.
IV.
Alles das, ſage ich, war ſchon lange in Teutſchland auf einen ſolchen Fuß gekommen, daß man wohl urtheilen konnte, daß es ſchwerlich mehr zu aͤndern ſeyn wuͤrde; zumal da ſelbſt der Zu- ſchnitt, den der uͤbermaͤchtige Kaiſer Carl der V. ſchon mit großem Anſcheine eines gluͤcklichen Fort- ganges dazu gemacht hatte, dennoch durch eine von Frankreich unterſtuͤtzte muthige Unternehmung eines einzigen Teutſchen Fuͤrſten vereitelt worden war. Inzwiſchen waren noch nicht alle Fragen, die man uͤber die ſonderbare Verfaſſung, die ſich in Teutſchland faſt ganz einzig in ihrer Art gebil- det hatte, aufwerfen konnte, ſchon ſo beſtimmt entſchieden, daß ſich nicht noch Einwendungen haͤt- ten dagegen machen laßen, und daß nicht einen Ferdinand den II. nach den Siegen bey Prag, bey Lutter am Barenberge und bey Noͤrdlingen noch die Luſt haͤtte anwandeln koͤnnen, noch einen Verſuch, wie Carl der V., zu machen, um Teutſch- land ſo, wie Frankreich, wieder unter Einen Herrn zu bringen. In ſo weit kann man den ganzen dreyßigjaͤhrigen Krieg als einen gegenſeitigen Streit uͤber dieſen Verſuch anſehen. In ſo weit iſt aber auch klar, daß der Weſtphaͤliſche Friede hier-
uͤber
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VIII. Folgen d. Weſtph. Fr. 1648-1657.
Franzoͤſiſchen Herzoge, Grafen, und Praͤlaten,
doch immer eigne Cammerguͤter behielt, der Kai-
ſer hingegen alle Cammerguͤter nach und nach ein-
buͤßte; und dann darin, daß in Frankreich nach
und nach alles, wie zuletzt auch noch Bourgogne
und Bretagne, mit der Krone vereiniget wurde,
in Teutſchland hingegen ſelbſt die Hoffnung, auch
nur verpfaͤndete Cammerguͤter wieder einzuloͤſen,
zuletzt verlohren gieng.
Alles das, ſage ich, war ſchon lange in
Teutſchland auf einen ſolchen Fuß gekommen, daß
man wohl urtheilen konnte, daß es ſchwerlich mehr
zu aͤndern ſeyn wuͤrde; zumal da ſelbſt der Zu-
ſchnitt, den der uͤbermaͤchtige Kaiſer Carl der V.
ſchon mit großem Anſcheine eines gluͤcklichen Fort-
ganges dazu gemacht hatte, dennoch durch eine
von Frankreich unterſtuͤtzte muthige Unternehmung
eines einzigen Teutſchen Fuͤrſten vereitelt worden
war. Inzwiſchen waren noch nicht alle Fragen,
die man uͤber die ſonderbare Verfaſſung, die ſich
in Teutſchland faſt ganz einzig in ihrer Art gebil-
det hatte, aufwerfen konnte, ſchon ſo beſtimmt
entſchieden, daß ſich nicht noch Einwendungen haͤt-
ten dagegen machen laßen, und daß nicht einen
Ferdinand den II. nach den Siegen bey Prag,
bey Lutter am Barenberge und bey Noͤrdlingen
noch die Luſt haͤtte anwandeln koͤnnen, noch einen
Verſuch, wie Carl der V., zu machen, um Teutſch-
land ſo, wie Frankreich, wieder unter Einen Herrn
zu bringen. In ſo weit kann man den ganzen
dreyßigjaͤhrigen Krieg als einen gegenſeitigen Streit
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 158. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/200>, abgerufen am 16.02.2025.
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