Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786.VII. Folgen d. Westph. Fr. 1648-1657. eine glückliche Verfassung, womit zugleich dafürgesorget ist, daß von der Landeshoheit, wie sie sich in so gar vielerley Händen findet, die freylich nicht von einerley Weisheit und Herzensgüte ge- lenket werden können, doch nicht so großes Unheil zu besorgen ist, wie sonst kleine Tyrannen für ih- ren kleinen Bezirk oft noch gefährlicher, als große für größere Staaten, seyn können. II. Nur zwey Klippen gibt es noch, die der Teut- Ein
VII. Folgen d. Weſtph. Fr. 1648-1657. eine gluͤckliche Verfaſſung, womit zugleich dafuͤrgeſorget iſt, daß von der Landeshoheit, wie ſie ſich in ſo gar vielerley Haͤnden findet, die freylich nicht von einerley Weisheit und Herzensguͤte ge- lenket werden koͤnnen, doch nicht ſo großes Unheil zu beſorgen iſt, wie ſonſt kleine Tyrannen fuͤr ih- ren kleinen Bezirk oft noch gefaͤhrlicher, als große fuͤr groͤßere Staaten, ſeyn koͤnnen. II. Nur zwey Klippen gibt es noch, die der Teut- Ein
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0226" n="184"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">VII.</hi> Folgen d. Weſtph. Fr. 1648-1657.</hi></fw><lb/> eine gluͤckliche Verfaſſung, womit zugleich dafuͤr<lb/> geſorget iſt, daß von der Landeshoheit, wie ſie<lb/> ſich in ſo gar vielerley Haͤnden findet, die freylich<lb/> nicht von einerley Weisheit und Herzensguͤte ge-<lb/> lenket werden koͤnnen, doch nicht ſo großes Unheil<lb/> zu beſorgen iſt, wie ſonſt kleine Tyrannen fuͤr ih-<lb/> ren kleinen Bezirk oft noch gefaͤhrlicher, als große<lb/> fuͤr groͤßere Staaten, ſeyn koͤnnen.</p><lb/> <note place="left"> <hi rendition="#aq">II.</hi> </note> <p>Nur zwey Klippen gibt es noch, die der Teut-<lb/> ſchen Verfaſſung ganz beſonders eigen zu ſeyn<lb/> ſcheinen, deren Vermeidung unſern regierenden<lb/> Herren und denen, die es werden ſollen, nicht<lb/> gnug empfohlen werden kann. Einmal ſcheint<lb/> ſelbſt das Teutſche Wort: <hi rendition="#fr">Landesherr</hi>, vielen<lb/> ſolche Begriffe beyzubringen, als wenn ſie in eben<lb/> dem Verhaͤltniſſe, wie ein Beſitzer eines Gutes<lb/> daſſelbe fuͤr ſein Eigenthum haͤlt, ſo auch wahre<lb/><hi rendition="#fr">Herren</hi> ihrer Laͤnder waͤren, um nur nach ihrem<lb/> Gutfinden und nach ihrer perſoͤnlichen Convenienz<lb/> damit ſchalten und walten zu koͤnnen. Freylich<lb/> ſind die Vorfahren unſerer jetzigen Reichsſtaͤnde<lb/> urſpruͤnglich nur als Privatbeſitzer großer Guͤter<lb/> anzuſehen geweſen, und erſt nach und nach in die<lb/> Lage als wahre Regenten gekommen. Da ſie aber<lb/> das nun einmal ſind, ſo muͤßen ſie auch nicht den-<lb/> ken, daß die Laͤnder nur ihrenthalben da ſind, oder<lb/> daß nur eine Anzahl Sclaven zu ihrem Gebote ſte-<lb/> hen, und daß nur Rechte, keine Verbindlichkeiten<lb/> ihren erhabenen Stand begleiten, ſondern daß ſie<lb/> auch wahre Regentenpflichten auf ſich haben, die<lb/> nur dahin gerichtet ſeyn duͤrfen, Land und Leute<lb/> gluͤcklich zu machen, und den Unterthanen Sicher-<lb/> heit und Wohlfahrt zu verſchaffen.</p><lb/> <fw place="bottom" type="catch">Ein</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [184/0226]
VII. Folgen d. Weſtph. Fr. 1648-1657.
eine gluͤckliche Verfaſſung, womit zugleich dafuͤr
geſorget iſt, daß von der Landeshoheit, wie ſie
ſich in ſo gar vielerley Haͤnden findet, die freylich
nicht von einerley Weisheit und Herzensguͤte ge-
lenket werden koͤnnen, doch nicht ſo großes Unheil
zu beſorgen iſt, wie ſonſt kleine Tyrannen fuͤr ih-
ren kleinen Bezirk oft noch gefaͤhrlicher, als große
fuͤr groͤßere Staaten, ſeyn koͤnnen.
Nur zwey Klippen gibt es noch, die der Teut-
ſchen Verfaſſung ganz beſonders eigen zu ſeyn
ſcheinen, deren Vermeidung unſern regierenden
Herren und denen, die es werden ſollen, nicht
gnug empfohlen werden kann. Einmal ſcheint
ſelbſt das Teutſche Wort: Landesherr, vielen
ſolche Begriffe beyzubringen, als wenn ſie in eben
dem Verhaͤltniſſe, wie ein Beſitzer eines Gutes
daſſelbe fuͤr ſein Eigenthum haͤlt, ſo auch wahre
Herren ihrer Laͤnder waͤren, um nur nach ihrem
Gutfinden und nach ihrer perſoͤnlichen Convenienz
damit ſchalten und walten zu koͤnnen. Freylich
ſind die Vorfahren unſerer jetzigen Reichsſtaͤnde
urſpruͤnglich nur als Privatbeſitzer großer Guͤter
anzuſehen geweſen, und erſt nach und nach in die
Lage als wahre Regenten gekommen. Da ſie aber
das nun einmal ſind, ſo muͤßen ſie auch nicht den-
ken, daß die Laͤnder nur ihrenthalben da ſind, oder
daß nur eine Anzahl Sclaven zu ihrem Gebote ſte-
hen, und daß nur Rechte, keine Verbindlichkeiten
ihren erhabenen Stand begleiten, ſondern daß ſie
auch wahre Regentenpflichten auf ſich haben, die
nur dahin gerichtet ſeyn duͤrfen, Land und Leute
gluͤcklich zu machen, und den Unterthanen Sicher-
heit und Wohlfahrt zu verſchaffen.
Ein
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |