Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786.VIII. Folgen d. Westph. Fr. 1648-1657. "Wir haben ihn also mit einem reisigen Knechte"wohl versehen." (t) Landgraf Philipp von Hessen- Rheinfels (geb. 1541. + 1583.) hörte, als er einen Besuch von einigen Herren vom Hause Pfalz erwartete, daß ein gewisser Privatmann eben "große Welsche oder Indianische Hähne" hatte. Damit er nun "die Pfalzgrafen der Gebühr nach wohl tractiren möchte," bat er ihn, gegen Bezahlung ihm einen oder zwey solche Hähne zukommen zu laßen; der Cammerschreiber sollte die Schuld dafür gleich entrichten. Auch schrieb er seinem Beamten: er möchte 200. Hämmel für ihn kaufen, die er zu Rheinfels in seinen Pfirch schlagen wollte (u). V. Eben diesem Landgrafen Philipp machte sein fen (t) Reißler am a. O. (u) Schlözers Briefwechsel Th. 7. S. 198.
VIII. Folgen d. Weſtph. Fr. 1648-1657. „Wir haben ihn alſo mit einem reiſigen Knechte„wohl verſehen.” (t) Landgraf Philipp von Heſſen- Rheinfels (geb. 1541. † 1583.) hoͤrte, als er einen Beſuch von einigen Herren vom Hauſe Pfalz erwartete, daß ein gewiſſer Privatmann eben ”große Welſche oder Indianiſche Haͤhne” hatte. Damit er nun ”die Pfalzgrafen der Gebuͤhr nach wohl tractiren moͤchte,” bat er ihn, gegen Bezahlung ihm einen oder zwey ſolche Haͤhne zukommen zu laßen; der Cammerſchreiber ſollte die Schuld dafuͤr gleich entrichten. Auch ſchrieb er ſeinem Beamten: er moͤchte 200. Haͤmmel fuͤr ihn kaufen, die er zu Rheinfels in ſeinen Pfirch ſchlagen wollte (u). V. Eben dieſem Landgrafen Philipp machte ſein fen (t) Reißler am a. O. (u) Schloͤzers Briefwechſel Th. 7. S. 198.
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VIII. Folgen d. Weſtph. Fr. 1648-1657.
„Wir haben ihn alſo mit einem reiſigen Knechte
„wohl verſehen.” (t) Landgraf Philipp von Heſſen-
Rheinfels (geb. 1541. † 1583.) hoͤrte, als er
einen Beſuch von einigen Herren vom Hauſe Pfalz
erwartete, daß ein gewiſſer Privatmann eben ”große
Welſche oder Indianiſche Haͤhne” hatte. Damit
er nun ”die Pfalzgrafen der Gebuͤhr nach wohl
tractiren moͤchte,” bat er ihn, gegen Bezahlung ihm
einen oder zwey ſolche Haͤhne zukommen zu laßen;
der Cammerſchreiber ſollte die Schuld dafuͤr gleich
entrichten. Auch ſchrieb er ſeinem Beamten: er
moͤchte 200. Haͤmmel fuͤr ihn kaufen, die er zu
Rheinfels in ſeinen Pfirch ſchlagen wollte (u).
Eben dieſem Landgrafen Philipp machte ſein
Bruder, der Landgraf Wilhelm der IV. von Heſſen-
Caſſel, in einem weitlaͤuftigen Briefe vom 14. Maͤrz
1575. eine lebhafte Beſchreibung vom Verfalle
des Fuͤrſtenſtandes, wie er ihn wegen des ſchon
damals geſtiegenen Aufwandes beſorgte. Unter
andern ließ er einfließen: Ihr Vater, Land-
graf Philipp der Großmuͤthige, habe, ungeachtet
er das ganze Land, das ſeine Soͤhne in vier
Theile getheilt, zuſammen beſeſſen, und noch die
Schmalkaldiſchen Bundesſachen zu beſorgen gehabt
habe, dennoch nur einen Canzler, und einen Do-
ctor, nebſt einem Secretaͤr gehabt, wovon der
erſtere fuͤr 80. Fl., der andere fuͤr 50. Fl., der
dritte zwanzig Jahre ohne Beſoldung gedienet.
Jetzt habe ein jeder von ihnen weit mehr Docto-
ren, Secretarien und Schreiber in hoher Beſol-
dung. Zudem halte ein jeder einen ſolchen Hau-
fen
(t) Reißler am a. O.
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