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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786.

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VIII. Folgen d. Westph. Fr. 1648-1657.
"Wir haben ihn also mit einem reisigen Knechte
"wohl versehen." (t) Landgraf Philipp von Hessen-
Rheinfels (geb. 1541. + 1583.) hörte, als er
einen Besuch von einigen Herren vom Hause Pfalz
erwartete, daß ein gewisser Privatmann eben "große
Welsche oder Indianische Hähne" hatte. Damit
er nun "die Pfalzgrafen der Gebühr nach wohl
tractiren möchte," bat er ihn, gegen Bezahlung ihm
einen oder zwey solche Hähne zukommen zu laßen;
der Cammerschreiber sollte die Schuld dafür gleich
entrichten. Auch schrieb er seinem Beamten: er
möchte 200. Hämmel für ihn kaufen, die er zu
Rheinfels in seinen Pfirch schlagen wollte (u).


V.

Eben diesem Landgrafen Philipp machte sein
Bruder, der Landgraf Wilhelm der IV. von Hessen-
Cassel, in einem weitläuftigen Briefe vom 14. März
1575. eine lebhafte Beschreibung vom Verfalle
des Fürstenstandes, wie er ihn wegen des schon
damals gestiegenen Aufwandes besorgte. Unter
andern ließ er einfließen: Ihr Vater, Land-
graf Philipp der Großmüthige, habe, ungeachtet
er das ganze Land, das seine Söhne in vier
Theile getheilt, zusammen besessen, und noch die
Schmalkaldischen Bundessachen zu besorgen gehabt
habe, dennoch nur einen Canzler, und einen Do-
ctor, nebst einem Secretär gehabt, wovon der
erstere für 80. Fl., der andere für 50. Fl., der
dritte zwanzig Jahre ohne Besoldung gedienet.
Jetzt habe ein jeder von ihnen weit mehr Docto-
ren, Secretarien und Schreiber in hoher Besol-
dung. Zudem halte ein jeder einen solchen Hau-

fen
(t) Reißler am a. O.
(u) Schlözers Briefwechsel Th. 7. S. 198.

VIII. Folgen d. Weſtph. Fr. 1648-1657.
„Wir haben ihn alſo mit einem reiſigen Knechte
„wohl verſehen.” (t) Landgraf Philipp von Heſſen-
Rheinfels (geb. 1541. † 1583.) hoͤrte, als er
einen Beſuch von einigen Herren vom Hauſe Pfalz
erwartete, daß ein gewiſſer Privatmann eben ”große
Welſche oder Indianiſche Haͤhne” hatte. Damit
er nun ”die Pfalzgrafen der Gebuͤhr nach wohl
tractiren moͤchte,” bat er ihn, gegen Bezahlung ihm
einen oder zwey ſolche Haͤhne zukommen zu laßen;
der Cammerſchreiber ſollte die Schuld dafuͤr gleich
entrichten. Auch ſchrieb er ſeinem Beamten: er
moͤchte 200. Haͤmmel fuͤr ihn kaufen, die er zu
Rheinfels in ſeinen Pfirch ſchlagen wollte (u).


V.

Eben dieſem Landgrafen Philipp machte ſein
Bruder, der Landgraf Wilhelm der IV. von Heſſen-
Caſſel, in einem weitlaͤuftigen Briefe vom 14. Maͤrz
1575. eine lebhafte Beſchreibung vom Verfalle
des Fuͤrſtenſtandes, wie er ihn wegen des ſchon
damals geſtiegenen Aufwandes beſorgte. Unter
andern ließ er einfließen: Ihr Vater, Land-
graf Philipp der Großmuͤthige, habe, ungeachtet
er das ganze Land, das ſeine Soͤhne in vier
Theile getheilt, zuſammen beſeſſen, und noch die
Schmalkaldiſchen Bundesſachen zu beſorgen gehabt
habe, dennoch nur einen Canzler, und einen Do-
ctor, nebſt einem Secretaͤr gehabt, wovon der
erſtere fuͤr 80. Fl., der andere fuͤr 50. Fl., der
dritte zwanzig Jahre ohne Beſoldung gedienet.
Jetzt habe ein jeder von ihnen weit mehr Docto-
ren, Secretarien und Schreiber in hoher Beſol-
dung. Zudem halte ein jeder einen ſolchen Hau-

fen
(t) Reißler am a. O.
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[186/0228] VIII. Folgen d. Weſtph. Fr. 1648-1657. „Wir haben ihn alſo mit einem reiſigen Knechte „wohl verſehen.” (t) Landgraf Philipp von Heſſen- Rheinfels (geb. 1541. † 1583.) hoͤrte, als er einen Beſuch von einigen Herren vom Hauſe Pfalz erwartete, daß ein gewiſſer Privatmann eben ”große Welſche oder Indianiſche Haͤhne” hatte. Damit er nun ”die Pfalzgrafen der Gebuͤhr nach wohl tractiren moͤchte,” bat er ihn, gegen Bezahlung ihm einen oder zwey ſolche Haͤhne zukommen zu laßen; der Cammerſchreiber ſollte die Schuld dafuͤr gleich entrichten. Auch ſchrieb er ſeinem Beamten: er moͤchte 200. Haͤmmel fuͤr ihn kaufen, die er zu Rheinfels in ſeinen Pfirch ſchlagen wollte (u). Eben dieſem Landgrafen Philipp machte ſein Bruder, der Landgraf Wilhelm der IV. von Heſſen- Caſſel, in einem weitlaͤuftigen Briefe vom 14. Maͤrz 1575. eine lebhafte Beſchreibung vom Verfalle des Fuͤrſtenſtandes, wie er ihn wegen des ſchon damals geſtiegenen Aufwandes beſorgte. Unter andern ließ er einfließen: Ihr Vater, Land- graf Philipp der Großmuͤthige, habe, ungeachtet er das ganze Land, das ſeine Soͤhne in vier Theile getheilt, zuſammen beſeſſen, und noch die Schmalkaldiſchen Bundesſachen zu beſorgen gehabt habe, dennoch nur einen Canzler, und einen Do- ctor, nebſt einem Secretaͤr gehabt, wovon der erſtere fuͤr 80. Fl., der andere fuͤr 50. Fl., der dritte zwanzig Jahre ohne Beſoldung gedienet. Jetzt habe ein jeder von ihnen weit mehr Docto- ren, Secretarien und Schreiber in hoher Beſol- dung. Zudem halte ein jeder einen ſolchen Hau- fen (t) Reißler am a. O. (u) Schloͤzers Briefwechſel Th. 7. S. 198.

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Zitationshilfe: Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 186. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/228>, abgerufen am 24.11.2024.