zum gemeinen Besten zur See trafikirenden Städte Lübeck, Bremen und Hamburg bey ihrer Schiff- fahrt und Handlung, Rechten und Freyheiten zu schützen (a). Von anderen Städten sind außer einigen wenigen, denen ihre Lage an der Ostsee oder an einem großen Strohme, oder etwa eine besondere Meß- und Stapelfreyheit, oder eine besondere Fabrik und Handlungs-Indüstrie noch zu statten gekommen, seit dem Westphälischen Frie- den wenige übrig geblieben, die sich beträchtlicher Handlungsvortheile rühmen können.
Auch sonst haben meist nur solche Städte, inIII. welchen etwa eine landesherrliche Residenz und Hofhaltung, oder eine Universität, oder ein be- rühmtes mineralisches Wasser, oder Salzwerk, Bergbau und dergleichen Gewerbe ist, noch wie- der in einige Aufnahme gebracht werden können. Gar viele Landstädte haben sich von den Unfäl- len des dreyßigjährigen Krieges her gar nicht wieder erholen können. Es würde aber auch ein alle Erwartung übertreffend schreckliches Bild seyn, wenn man jede einzelne Teutsche Stadt in dem Zustande, wie sie vor und in dem dreyßigjährigen Kriege gewesen, in einer treu verglichenen Abbil- dung vor sich sehen sollte. -- Eine Stadt, wie Magdeburg, vor der Tillyschen Zerstöhrung von 30. tausend Einwohnern auf einmal bis auf 400. zu Grunde gerichtet, und keinen Stein auf dem andern gelaßen. -- Die Stadt Frankenthal von 1800. Bürgern, die meist Künstler und Fabrican- ten waren, auf 324. Einwohner zusammenge-
schmol-
(a) Wahlcap. Art. 7. §. 2.
N 3
5) Veraͤnderter Zuſtand der Staͤdte.
zum gemeinen Beſten zur See trafikirenden Staͤdte Luͤbeck, Bremen und Hamburg bey ihrer Schiff- fahrt und Handlung, Rechten und Freyheiten zu ſchuͤtzen (a). Von anderen Staͤdten ſind außer einigen wenigen, denen ihre Lage an der Oſtſee oder an einem großen Strohme, oder etwa eine beſondere Meß- und Stapelfreyheit, oder eine beſondere Fabrik und Handlungs-Induͤſtrie noch zu ſtatten gekommen, ſeit dem Weſtphaͤliſchen Frie- den wenige uͤbrig geblieben, die ſich betraͤchtlicher Handlungsvortheile ruͤhmen koͤnnen.
Auch ſonſt haben meiſt nur ſolche Staͤdte, inIII. welchen etwa eine landesherrliche Reſidenz und Hofhaltung, oder eine Univerſitaͤt, oder ein be- ruͤhmtes mineraliſches Waſſer, oder Salzwerk, Bergbau und dergleichen Gewerbe iſt, noch wie- der in einige Aufnahme gebracht werden koͤnnen. Gar viele Landſtaͤdte haben ſich von den Unfaͤl- len des dreyßigjaͤhrigen Krieges her gar nicht wieder erholen koͤnnen. Es wuͤrde aber auch ein alle Erwartung uͤbertreffend ſchreckliches Bild ſeyn, wenn man jede einzelne Teutſche Stadt in dem Zuſtande, wie ſie vor und in dem dreyßigjaͤhrigen Kriege geweſen, in einer treu verglichenen Abbil- dung vor ſich ſehen ſollte. — Eine Stadt, wie Magdeburg, vor der Tillyſchen Zerſtoͤhrung von 30. tauſend Einwohnern auf einmal bis auf 400. zu Grunde gerichtet, und keinen Stein auf dem andern gelaßen. — Die Stadt Frankenthal von 1800. Buͤrgern, die meiſt Kuͤnſtler und Fabrican- ten waren, auf 324. Einwohner zuſammenge-
ſchmol-
(a) Wahlcap. Art. 7. §. 2.
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5) Veraͤnderter Zuſtand der Staͤdte.
zum gemeinen Beſten zur See trafikirenden Staͤdte
Luͤbeck, Bremen und Hamburg bey ihrer Schiff-
fahrt und Handlung, Rechten und Freyheiten zu
ſchuͤtzen (a). Von anderen Staͤdten ſind außer
einigen wenigen, denen ihre Lage an der Oſtſee
oder an einem großen Strohme, oder etwa eine
beſondere Meß- und Stapelfreyheit, oder eine
beſondere Fabrik und Handlungs-Induͤſtrie noch
zu ſtatten gekommen, ſeit dem Weſtphaͤliſchen Frie-
den wenige uͤbrig geblieben, die ſich betraͤchtlicher
Handlungsvortheile ruͤhmen koͤnnen.
Auch ſonſt haben meiſt nur ſolche Staͤdte, in
welchen etwa eine landesherrliche Reſidenz und
Hofhaltung, oder eine Univerſitaͤt, oder ein be-
ruͤhmtes mineraliſches Waſſer, oder Salzwerk,
Bergbau und dergleichen Gewerbe iſt, noch wie-
der in einige Aufnahme gebracht werden koͤnnen.
Gar viele Landſtaͤdte haben ſich von den Unfaͤl-
len des dreyßigjaͤhrigen Krieges her gar nicht
wieder erholen koͤnnen. Es wuͤrde aber auch ein
alle Erwartung uͤbertreffend ſchreckliches Bild ſeyn,
wenn man jede einzelne Teutſche Stadt in dem
Zuſtande, wie ſie vor und in dem dreyßigjaͤhrigen
Kriege geweſen, in einer treu verglichenen Abbil-
dung vor ſich ſehen ſollte. — Eine Stadt, wie
Magdeburg, vor der Tillyſchen Zerſtoͤhrung von
30. tauſend Einwohnern auf einmal bis auf 400.
zu Grunde gerichtet, und keinen Stein auf dem
andern gelaßen. — Die Stadt Frankenthal von
1800. Buͤrgern, die meiſt Kuͤnſtler und Fabrican-
ten waren, auf 324. Einwohner zuſammenge-
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(a) Wahlcap. Art. 7. §. 2.
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 197. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/239>, abgerufen am 16.02.2025.
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