Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786.Inhalt. keiten und Widersprüche, die sich dabey ereignet. S. 330. --IV. V. Wie solche nach und nach gehoben, und endlich die Sache zu Stande gebracht worden? S. 331. -- VI. unter andern mit der Versicherung, daß künftig keine neue Chur ohne Einwilligung des gesammten Reichs errichtet werden, S. 332. -- VII. und daß auf den Fall, wenn nach Ab- gang des Hauses Baiern etwa vier evangelische Churfürsten seyn würden, eine catholische überzehlige Stimme statt fin- den solle. S. 332. X. Religionsverhältniß der Reichsstände und ih- rer Stimmen; insonderheit wenn evangelische Reichs- stände catholisch geworden. S. 334-356. I. Viele bisher vorgegangene und noch weiter erfolgte Religionsveränderungen einzelner Reichsstände gaben erheb- lichen Stoff zu neuen Betrachtungen; -- wovon deswegen hier ein chronologisches Verzeichniß von XLI. solchen Fällen eingerückt wird. S. 335. -- II. Verschiedenheit dieser Fälle in Vergleichung mit den Religionsveränderungen des XVI. Jahrhunderts, und in Ansehung ihrer Umstände und Folgen. S. 341. -- III. IV. Das catholisch gewordene Haus Pfalz- neuburg konnte zum Beyspiele dienen, wie vortheilhaft es war, nachgebohrne Herren mit Pfründen und Stiftern zu versorgen, die vermöge des geistlichen Vorbehaltes nur in ca- tholischen Händen seyn konnten; S. 342. -- V. aber auch, was Länder, die bisher evangelisch gewesen waren, von ca- tholisch gewordenen Landesherren oder von Nachfolgern von dieser Religion zu erwarten hatten, S. 344. -- VI. und zu wessen wahrem Vortheile das alles abzweckte. S. 345. -- VII. Auch in Ansehung der Reichstagsstimme schien seit dem An- fange der Religionstrennung ein jeder Reichsstand sich zu sei- nen Glaubensgenossen gehalten zu haben. S. 345. -- VIII. Es schien also auch billig, daß ein catholisch gewordener Lan- desherr, oder ein catholischer Landesnachfolger, dessen Land bisher evangelisch gewesen, sich nun wieder zum catholischen Religionstheile halten könnte. S. 346. -- IX. X. Allein in jenen Fällen waren Herr und Land einerley Religion ge- wesen; jetzt sollte bloß auf die Person des Landesherrn gese- hen werden; S. 347. -- XI. da doch auf die Länder bil- lig mit zu sehen ist; S. 349. -- XII. zumal da jetzt nicht mehr b 5
Inhalt. keiten und Widerſpruͤche, die ſich dabey ereignet. S. 330. —IV. V. Wie ſolche nach und nach gehoben, und endlich die Sache zu Stande gebracht worden? S. 331. — VI. unter andern mit der Verſicherung, daß kuͤnftig keine neue Chur ohne Einwilligung des geſammten Reichs errichtet werden, S. 332. — VII. und daß auf den Fall, wenn nach Ab- gang des Hauſes Baiern etwa vier evangeliſche Churfuͤrſten ſeyn wuͤrden, eine catholiſche uͤberzehlige Stimme ſtatt fin- den ſolle. S. 332. X. Religionsverhaͤltniß der Reichsſtaͤnde und ih- rer Stimmen; inſonderheit wenn evangeliſche Reichs- ſtaͤnde catholiſch geworden. S. 334-356. I. Viele bisher vorgegangene und noch weiter erfolgte Religionsveraͤnderungen einzelner Reichsſtaͤnde gaben erheb- lichen Stoff zu neuen Betrachtungen; — wovon deswegen hier ein chronologiſches Verzeichniß von XLI. ſolchen Faͤllen eingeruͤckt wird. S. 335. — II. Verſchiedenheit dieſer Faͤlle in Vergleichung mit den Religionsveraͤnderungen des XVI. Jahrhunderts, und in Anſehung ihrer Umſtaͤnde und Folgen. S. 341. — III. IV. Das catholiſch gewordene Haus Pfalz- neuburg konnte zum Beyſpiele dienen, wie vortheilhaft es war, nachgebohrne Herren mit Pfruͤnden und Stiftern zu verſorgen, die vermoͤge des geiſtlichen Vorbehaltes nur in ca- tholiſchen Haͤnden ſeyn konnten; S. 342. — V. aber auch, was Laͤnder, die bisher evangeliſch geweſen waren, von ca- tholiſch gewordenen Landesherren oder von Nachfolgern von dieſer Religion zu erwarten hatten, S. 344. — VI. und zu weſſen wahrem Vortheile das alles abzweckte. S. 345. — VII. Auch in Anſehung der Reichstagsſtimme ſchien ſeit dem An- fange der Religionstrennung ein jeder Reichsſtand ſich zu ſei- nen Glaubensgenoſſen gehalten zu haben. S. 345. — VIII. Es ſchien alſo auch billig, daß ein catholiſch gewordener Lan- desherr, oder ein catholiſcher Landesnachfolger, deſſen Land bisher evangeliſch geweſen, ſich nun wieder zum catholiſchen Religionstheile halten koͤnnte. S. 346. — IX. X. Allein in jenen Faͤllen waren Herr und Land einerley Religion ge- weſen; jetzt ſollte bloß auf die Perſon des Landesherrn geſe- hen werden; S. 347. — XI. da doch auf die Laͤnder bil- lig mit zu ſehen iſt; S. 349. — XII. zumal da jetzt nicht mehr b 5
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Inhalt.
keiten und Widerſpruͤche, die ſich dabey ereignet. S. 330. —
IV. V. Wie ſolche nach und nach gehoben, und endlich die
Sache zu Stande gebracht worden? S. 331. — VI. unter
andern mit der Verſicherung, daß kuͤnftig keine neue Chur
ohne Einwilligung des geſammten Reichs errichtet werden,
S. 332. — VII. und daß auf den Fall, wenn nach Ab-
gang des Hauſes Baiern etwa vier evangeliſche Churfuͤrſten
ſeyn wuͤrden, eine catholiſche uͤberzehlige Stimme ſtatt fin-
den ſolle. S. 332.
X. Religionsverhaͤltniß der Reichsſtaͤnde und ih-
rer Stimmen; inſonderheit wenn evangeliſche Reichs-
ſtaͤnde catholiſch geworden. S. 334-356.
I. Viele bisher vorgegangene und noch weiter erfolgte
Religionsveraͤnderungen einzelner Reichsſtaͤnde gaben erheb-
lichen Stoff zu neuen Betrachtungen; — wovon deswegen
hier ein chronologiſches Verzeichniß von XLI. ſolchen Faͤllen
eingeruͤckt wird. S. 335. — II. Verſchiedenheit dieſer Faͤlle
in Vergleichung mit den Religionsveraͤnderungen des XVI.
Jahrhunderts, und in Anſehung ihrer Umſtaͤnde und Folgen.
S. 341. — III. IV. Das catholiſch gewordene Haus Pfalz-
neuburg konnte zum Beyſpiele dienen, wie vortheilhaft es
war, nachgebohrne Herren mit Pfruͤnden und Stiftern zu
verſorgen, die vermoͤge des geiſtlichen Vorbehaltes nur in ca-
tholiſchen Haͤnden ſeyn konnten; S. 342. — V. aber auch,
was Laͤnder, die bisher evangeliſch geweſen waren, von ca-
tholiſch gewordenen Landesherren oder von Nachfolgern von
dieſer Religion zu erwarten hatten, S. 344. — VI. und zu
weſſen wahrem Vortheile das alles abzweckte. S. 345. — VII.
Auch in Anſehung der Reichstagsſtimme ſchien ſeit dem An-
fange der Religionstrennung ein jeder Reichsſtand ſich zu ſei-
nen Glaubensgenoſſen gehalten zu haben. S. 345. — VIII.
Es ſchien alſo auch billig, daß ein catholiſch gewordener Lan-
desherr, oder ein catholiſcher Landesnachfolger, deſſen Land
bisher evangeliſch geweſen, ſich nun wieder zum catholiſchen
Religionstheile halten koͤnnte. S. 346. — IX. X. Allein
in jenen Faͤllen waren Herr und Land einerley Religion ge-
weſen; jetzt ſollte bloß auf die Perſon des Landesherrn geſe-
hen werden; S. 347. — XI. da doch auf die Laͤnder bil-
lig mit zu ſehen iſt; S. 349. — XII. zumal da jetzt nicht
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