Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786.6) Veränd. in der Pfalz 1685-1687. chen Recepturen sind an statt des Verhältnisses von5/7, die reformirt seyn sollten, nur 23. Reformirte gegen 26. Catholische und 8. Lutherische angesetzt. Der Kirchenrath, der sonst als eines der ersten Landescollegien unmittelbar im Namen des Chur- fürsten die Aufsicht über das ganze Kirchen- und Schulwesen zu führen hatte, ist von der Regierung gleichsam zu einer Unterstelle herabgewürdiget wor- den. Gewisse Convente, die endlich nach der Pfäl- zischen Kirchenverfassung selbst von den reformirten Pfarrern und Superintendenten oder Inspectoren von Zeit zu Zeit gehalten werden sollten, sind zu- letzt gar verboten worden. Auf solche Art hat die reformirte Religion, die noch im Jahre 1618. die wahre Landesreligion war, und vermöge des West- phälischen Friedens eben das Jahr zum Entschei- dungsziele ihrer Herstellung und Aufrechthaltung haben sollte, in manchem Betrachte kaum so viele Freyheit behalten, als selbst der Judenschaft nicht bestritten wird. Inson- ganzen Gerste- und Haberbesoldung und 45. Fu- der 1. Ohm Wein gezogen; also 5498. Fl., 168. Malter Korn, 53. Malter Gerste, 266. Malter Haber, und 11. Fuder 2. Ohm Wein mehr als die Reformirten; da sie doch nur 2/7 zu den Kosten bey- tragen, also gegen 9798. Gulden, 269. Malter Korn, und 22. Fuder 5. Ohm Wein mehr empfan- gen als gegeben haben. Des catholischen Präsi- denten Besoldung alleine beläuft sich auf 5. tau- send Gulden. Für Schreibmaterialien bekömmt er noch besonders an Geld 40. Fl. Dennoch ist in den Jahren 1765. bis 1780. noch eine Summe von 3173. Fl. an Schreibmaterialien für ihn ver- rechnet worden. U 5
6) Veraͤnd. in der Pfalz 1685-1687. chen Recepturen ſind an ſtatt des Verhaͤltniſſes von5/7, die reformirt ſeyn ſollten, nur 23. Reformirte gegen 26. Catholiſche und 8. Lutheriſche angeſetzt. Der Kirchenrath, der ſonſt als eines der erſten Landescollegien unmittelbar im Namen des Chur- fuͤrſten die Aufſicht uͤber das ganze Kirchen- und Schulweſen zu fuͤhren hatte, iſt von der Regierung gleichſam zu einer Unterſtelle herabgewuͤrdiget wor- den. Gewiſſe Convente, die endlich nach der Pfaͤl- ziſchen Kirchenverfaſſung ſelbſt von den reformirten Pfarrern und Superintendenten oder Inſpectoren von Zeit zu Zeit gehalten werden ſollten, ſind zu- letzt gar verboten worden. Auf ſolche Art hat die reformirte Religion, die noch im Jahre 1618. die wahre Landesreligion war, und vermoͤge des Weſt- phaͤliſchen Friedens eben das Jahr zum Entſchei- dungsziele ihrer Herſtellung und Aufrechthaltung haben ſollte, in manchem Betrachte kaum ſo viele Freyheit behalten, als ſelbſt der Judenſchaft nicht beſtritten wird. Inſon- ganzen Gerſte- und Haberbeſoldung und 45. Fu- der 1. Ohm Wein gezogen; alſo 5498. Fl., 168. Malter Korn, 53. Malter Gerſte, 266. Malter Haber, und 11. Fuder 2. Ohm Wein mehr als die Reformirten; da ſie doch nur 2/7 zu den Koſten bey- tragen, alſo gegen 9798. Gulden, 269. Malter Korn, und 22. Fuder 5. Ohm Wein mehr empfan- gen als gegeben haben. Des catholiſchen Praͤſi- denten Beſoldung alleine belaͤuft ſich auf 5. tau- ſend Gulden. Fuͤr Schreibmaterialien bekoͤmmt er noch beſonders an Geld 40. Fl. Dennoch iſt in den Jahren 1765. bis 1780. noch eine Summe von 3173. Fl. an Schreibmaterialien fuͤr ihn ver- rechnet worden. U 5
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6) Veraͤnd. in der Pfalz 1685-1687.
chen Recepturen ſind an ſtatt des Verhaͤltniſſes von
5/7, die reformirt ſeyn ſollten, nur 23. Reformirte
gegen 26. Catholiſche und 8. Lutheriſche angeſetzt.
Der Kirchenrath, der ſonſt als eines der erſten
Landescollegien unmittelbar im Namen des Chur-
fuͤrſten die Aufſicht uͤber das ganze Kirchen- und
Schulweſen zu fuͤhren hatte, iſt von der Regierung
gleichſam zu einer Unterſtelle herabgewuͤrdiget wor-
den. Gewiſſe Convente, die endlich nach der Pfaͤl-
ziſchen Kirchenverfaſſung ſelbſt von den reformirten
Pfarrern und Superintendenten oder Inſpectoren
von Zeit zu Zeit gehalten werden ſollten, ſind zu-
letzt gar verboten worden. Auf ſolche Art hat die
reformirte Religion, die noch im Jahre 1618. die
wahre Landesreligion war, und vermoͤge des Weſt-
phaͤliſchen Friedens eben das Jahr zum Entſchei-
dungsziele ihrer Herſtellung und Aufrechthaltung
haben ſollte, in manchem Betrachte kaum ſo viele
Freyheit behalten, als ſelbſt der Judenſchaft nicht
beſtritten wird.
Inſon-
(d)
(d) ganzen Gerſte- und Haberbeſoldung und 45. Fu-
der 1. Ohm Wein gezogen; alſo 5498. Fl., 168.
Malter Korn, 53. Malter Gerſte, 266. Malter
Haber, und 11. Fuder 2. Ohm Wein mehr als die
Reformirten; da ſie doch nur 2/7 zu den Koſten bey-
tragen, alſo gegen 9798. Gulden, 269. Malter
Korn, und 22. Fuder 5. Ohm Wein mehr empfan-
gen als gegeben haben. Des catholiſchen Praͤſi-
denten Beſoldung alleine belaͤuft ſich auf 5. tau-
ſend Gulden. Fuͤr Schreibmaterialien bekoͤmmt
er noch beſonders an Geld 40. Fl. Dennoch iſt
in den Jahren 1765. bis 1780. noch eine Summe
von 3173. Fl. an Schreibmaterialien fuͤr ihn ver-
rechnet worden.
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