den in Italien schon von ihm besetzten Ländern, Neapel, Sardinien, Mailand, und das Haus Savoyen Sicilien haben sollte; wogegen der Krone England Gibraltar, Minorca und beträchtliche Stücke Landes in America ausbedungen wurden.
Auf diese Bedingungen wurden erst zu LondonIII. am 8. Oct. 1711. die Präliminarien gezeichnet, und auf einem hernach zu Uetrecht im Jan. 1712. eröffneten Congresse nach und nach lauter einzelne Friedensschlüsse errichtet. Unter andern mußte Ludewig der XIV. nunmehr auch die festgestellte protestantische Thronfolge in Großbritannien, und die neue Preussische Krone anerkennen. Auch be- kam der König in Preussen zur Vergütung der Oranischen Verlaßenschaft, die er der Krone Frank- reich überließ, das Oberquartier von Geldern, wie es ehedem die Krone Spanien als einen Theil der Niederlande besessen hatte. In den Frieden zwi- schen Großbritannien und Frankreich wurden auch die Hansestädte, so wie in den Frieden zwischen Frankreich und den vereinigten Niederlanden na- mentlich die Städte Bremen und Emden mit ein- geschlossen. Für die Teutschen Sachen war nur zu bedauern, daß das Englische Ministerium nicht auch die Abschaffung der Ryßwickischen Clausel in den Tractaten mit Frankreich gleich zur Bedingung gemacht hatte.
Ueber diese Clausel war es auf dem Reichsta-IV. ge schon im Jahre 1709. wieder zur Sprache ge- kommen, als auf Veranlaßung des Kaisers vor- läufig beschlossen ward, wenn es zum Friedenscon- gresse käme, denselben mit einer Reichsdeputation,
aber
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1) Badiſcher Friede 1714.
den in Italien ſchon von ihm beſetzten Laͤndern, Neapel, Sardinien, Mailand, und das Haus Savoyen Sicilien haben ſollte; wogegen der Krone England Gibraltar, Minorca und betraͤchtliche Stuͤcke Landes in America ausbedungen wurden.
Auf dieſe Bedingungen wurden erſt zu LondonIII. am 8. Oct. 1711. die Praͤliminarien gezeichnet, und auf einem hernach zu Uetrecht im Jan. 1712. eroͤffneten Congreſſe nach und nach lauter einzelne Friedensſchluͤſſe errichtet. Unter andern mußte Ludewig der XIV. nunmehr auch die feſtgeſtellte proteſtantiſche Thronfolge in Großbritannien, und die neue Preuſſiſche Krone anerkennen. Auch be- kam der Koͤnig in Preuſſen zur Verguͤtung der Oraniſchen Verlaßenſchaft, die er der Krone Frank- reich uͤberließ, das Oberquartier von Geldern, wie es ehedem die Krone Spanien als einen Theil der Niederlande beſeſſen hatte. In den Frieden zwi- ſchen Großbritannien und Frankreich wurden auch die Hanſeſtaͤdte, ſo wie in den Frieden zwiſchen Frankreich und den vereinigten Niederlanden na- mentlich die Staͤdte Bremen und Emden mit ein- geſchloſſen. Fuͤr die Teutſchen Sachen war nur zu bedauern, daß das Engliſche Miniſterium nicht auch die Abſchaffung der Ryßwickiſchen Clauſel in den Tractaten mit Frankreich gleich zur Bedingung gemacht hatte.
Ueber dieſe Clauſel war es auf dem Reichsta-IV. ge ſchon im Jahre 1709. wieder zur Sprache ge- kommen, als auf Veranlaßung des Kaiſers vor- laͤufig beſchloſſen ward, wenn es zum Friedenscon- greſſe kaͤme, denſelben mit einer Reichsdeputation,
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1) Badiſcher Friede 1714.
den in Italien ſchon von ihm beſetzten Laͤndern,
Neapel, Sardinien, Mailand, und das Haus
Savoyen Sicilien haben ſollte; wogegen der Krone
England Gibraltar, Minorca und betraͤchtliche
Stuͤcke Landes in America ausbedungen wurden.
Auf dieſe Bedingungen wurden erſt zu London
am 8. Oct. 1711. die Praͤliminarien gezeichnet,
und auf einem hernach zu Uetrecht im Jan. 1712.
eroͤffneten Congreſſe nach und nach lauter einzelne
Friedensſchluͤſſe errichtet. Unter andern mußte
Ludewig der XIV. nunmehr auch die feſtgeſtellte
proteſtantiſche Thronfolge in Großbritannien, und
die neue Preuſſiſche Krone anerkennen. Auch be-
kam der Koͤnig in Preuſſen zur Verguͤtung der
Oraniſchen Verlaßenſchaft, die er der Krone Frank-
reich uͤberließ, das Oberquartier von Geldern, wie
es ehedem die Krone Spanien als einen Theil der
Niederlande beſeſſen hatte. In den Frieden zwi-
ſchen Großbritannien und Frankreich wurden auch
die Hanſeſtaͤdte, ſo wie in den Frieden zwiſchen
Frankreich und den vereinigten Niederlanden na-
mentlich die Staͤdte Bremen und Emden mit ein-
geſchloſſen. Fuͤr die Teutſchen Sachen war nur
zu bedauern, daß das Engliſche Miniſterium nicht
auch die Abſchaffung der Ryßwickiſchen Clauſel in
den Tractaten mit Frankreich gleich zur Bedingung
gemacht hatte.
III.
Ueber dieſe Clauſel war es auf dem Reichsta-
ge ſchon im Jahre 1709. wieder zur Sprache ge-
kommen, als auf Veranlaßung des Kaiſers vor-
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 377. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/419>, abgerufen am 22.11.2024.
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