Berichte an ihre Höfe stellten. Allein auch diese beiden Churhöfe wurden in den Jahren 1624. und 1626. nach einander dazu vermocht, ihre Ein- willigung dazu zu geben. Auffallend war es, daß weder auf des geächteten Churfürsten Sohn, noch Brüder, noch Stammsvettern des Hauses Pfalz einige Rücksicht genommen, sondern mit aller deren Uebergehung die Chur an einen weit entferntern Stammsvetter eines ganz andern Stammes über- tragen wurde. Aber jene Absicht, die Religions- gleichheit der Churfürsten auf ewig aufzuheben, kann das alles begreiflich machen. Wenn je ein von weitem angelegter Entwurf gelungen ist, so war es dieser.
III.
Nun kam die Reihe auch an die Häuser Ba- dendurlach und Hessencassel, denen jetzt mit widri- gen Erkenntnissen in ihren Angelegenheiten vom Reichshofrathe zugesetzt wurde. Hauptsächlich aber ward der General Tilly, wie sonst kein Feind mehr gegen ihn unter Waffen stand, noch dazu bestimmt, nunmehr die catholische Gegenrefor- mation mit Zwangsmitteln, wo man sie nöthig fand, gegen evangelische Unterthanen catholischer Landesherren zu unterstützen, und sowohl Bisthümer und Erzbisthümer oder Abteyen und Domherren- stellen, die schon in evangelischen Händen waren, als andere von evangelischen Landesherren oder Reichsstädten eingezogene oder mit evangelischen Personen besetzte Stifter und Klöster wieder in catholische Hände zurückzubringen.
IV.
Da vollends auch der König in Dänemark, dem sich der Niedersächsische Kreis noch mit neuen
Kriegs-
VI. Neuere Z. Ferd. I—III. 1558-1648.
Berichte an ihre Hoͤfe ſtellten. Allein auch dieſe beiden Churhoͤfe wurden in den Jahren 1624. und 1626. nach einander dazu vermocht, ihre Ein- willigung dazu zu geben. Auffallend war es, daß weder auf des geaͤchteten Churfuͤrſten Sohn, noch Bruͤder, noch Stammsvettern des Hauſes Pfalz einige Ruͤckſicht genommen, ſondern mit aller deren Uebergehung die Chur an einen weit entferntern Stammsvetter eines ganz andern Stammes uͤber- tragen wurde. Aber jene Abſicht, die Religions- gleichheit der Churfuͤrſten auf ewig aufzuheben, kann das alles begreiflich machen. Wenn je ein von weitem angelegter Entwurf gelungen iſt, ſo war es dieſer.
III.
Nun kam die Reihe auch an die Haͤuſer Ba- dendurlach und Heſſencaſſel, denen jetzt mit widri- gen Erkenntniſſen in ihren Angelegenheiten vom Reichshofrathe zugeſetzt wurde. Hauptſaͤchlich aber ward der General Tilly, wie ſonſt kein Feind mehr gegen ihn unter Waffen ſtand, noch dazu beſtimmt, nunmehr die catholiſche Gegenrefor- mation mit Zwangsmitteln, wo man ſie noͤthig fand, gegen evangeliſche Unterthanen catholiſcher Landesherren zu unterſtuͤtzen, und ſowohl Biſthuͤmer und Erzbiſthuͤmer oder Abteyen und Domherren- ſtellen, die ſchon in evangeliſchen Haͤnden waren, als andere von evangeliſchen Landesherren oder Reichsſtaͤdten eingezogene oder mit evangeliſchen Perſonen beſetzte Stifter und Kloͤſter wieder in catholiſche Haͤnde zuruͤckzubringen.
IV.
Da vollends auch der Koͤnig in Daͤnemark, dem ſich der Niederſaͤchſiſche Kreis noch mit neuen
Kriegs-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0078"n="36"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b"><hirendition="#aq">VI.</hi> Neuere Z. Ferd. <hirendition="#aq">I—III.</hi> 1558-1648.</hi></fw><lb/>
Berichte an ihre Hoͤfe ſtellten. Allein auch dieſe<lb/>
beiden Churhoͤfe wurden in den Jahren 1624. und<lb/>
1626. nach einander dazu vermocht, ihre Ein-<lb/>
willigung dazu zu geben. Auffallend war es, daß<lb/>
weder auf des geaͤchteten Churfuͤrſten Sohn, noch<lb/>
Bruͤder, noch Stammsvettern des Hauſes Pfalz<lb/>
einige Ruͤckſicht genommen, ſondern mit aller deren<lb/>
Uebergehung die Chur an einen weit entferntern<lb/>
Stammsvetter eines ganz andern Stammes uͤber-<lb/>
tragen wurde. Aber jene Abſicht, die Religions-<lb/>
gleichheit der Churfuͤrſten auf ewig aufzuheben,<lb/>
kann das alles begreiflich machen. Wenn je ein<lb/>
von weitem angelegter Entwurf gelungen iſt, ſo<lb/>
war es dieſer.</p><lb/><noteplace="left"><hirendition="#aq">III.</hi></note><p>Nun kam die Reihe auch an die Haͤuſer Ba-<lb/>
dendurlach und Heſſencaſſel, denen jetzt mit widri-<lb/>
gen Erkenntniſſen in ihren Angelegenheiten vom<lb/>
Reichshofrathe zugeſetzt wurde. Hauptſaͤchlich<lb/>
aber ward der General <hirendition="#fr">Tilly,</hi> wie ſonſt kein Feind<lb/>
mehr gegen ihn unter Waffen ſtand, noch dazu<lb/>
beſtimmt, nunmehr die <hirendition="#fr">catholiſche Gegenrefor-<lb/>
mation</hi> mit Zwangsmitteln, wo man ſie noͤthig<lb/>
fand, gegen evangeliſche Unterthanen catholiſcher<lb/>
Landesherren zu unterſtuͤtzen, und ſowohl Biſthuͤmer<lb/>
und Erzbiſthuͤmer oder Abteyen und Domherren-<lb/>ſtellen, die ſchon in evangeliſchen Haͤnden waren,<lb/>
als andere von evangeliſchen Landesherren oder<lb/>
Reichsſtaͤdten eingezogene oder mit evangeliſchen<lb/>
Perſonen beſetzte Stifter und Kloͤſter wieder in<lb/>
catholiſche Haͤnde zuruͤckzubringen.</p><lb/><noteplace="left"><hirendition="#aq">IV.</hi></note><p>Da vollends auch der Koͤnig in Daͤnemark,<lb/>
dem ſich der Niederſaͤchſiſche Kreis noch mit neuen<lb/><fwplace="bottom"type="catch">Kriegs-</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[36/0078]
VI. Neuere Z. Ferd. I—III. 1558-1648.
Berichte an ihre Hoͤfe ſtellten. Allein auch dieſe
beiden Churhoͤfe wurden in den Jahren 1624. und
1626. nach einander dazu vermocht, ihre Ein-
willigung dazu zu geben. Auffallend war es, daß
weder auf des geaͤchteten Churfuͤrſten Sohn, noch
Bruͤder, noch Stammsvettern des Hauſes Pfalz
einige Ruͤckſicht genommen, ſondern mit aller deren
Uebergehung die Chur an einen weit entferntern
Stammsvetter eines ganz andern Stammes uͤber-
tragen wurde. Aber jene Abſicht, die Religions-
gleichheit der Churfuͤrſten auf ewig aufzuheben,
kann das alles begreiflich machen. Wenn je ein
von weitem angelegter Entwurf gelungen iſt, ſo
war es dieſer.
Nun kam die Reihe auch an die Haͤuſer Ba-
dendurlach und Heſſencaſſel, denen jetzt mit widri-
gen Erkenntniſſen in ihren Angelegenheiten vom
Reichshofrathe zugeſetzt wurde. Hauptſaͤchlich
aber ward der General Tilly, wie ſonſt kein Feind
mehr gegen ihn unter Waffen ſtand, noch dazu
beſtimmt, nunmehr die catholiſche Gegenrefor-
mation mit Zwangsmitteln, wo man ſie noͤthig
fand, gegen evangeliſche Unterthanen catholiſcher
Landesherren zu unterſtuͤtzen, und ſowohl Biſthuͤmer
und Erzbiſthuͤmer oder Abteyen und Domherren-
ſtellen, die ſchon in evangeliſchen Haͤnden waren,
als andere von evangeliſchen Landesherren oder
Reichsſtaͤdten eingezogene oder mit evangeliſchen
Perſonen beſetzte Stifter und Kloͤſter wieder in
catholiſche Haͤnde zuruͤckzubringen.
Da vollends auch der Koͤnig in Daͤnemark,
dem ſich der Niederſaͤchſiſche Kreis noch mit neuen
Kriegs-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 36. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/78>, abgerufen am 16.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.