Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787.XIII. Joseph II. 1764-1786. gleichwohl zu keiner völligen Vereinigung beiderReligionstheile hierüber gekommen (e). Inzwi- schen ist im Januar 1785. die Thätigkeit des Reichstages doch in so weit wieder hergestellt wor- den, daß unter eingelegten wechselseitigen Reser- vationen ein evangelischer Stimmführer der Frän- kischen Grafen zugelaßen, und mit der evangeli- schen Alternation in Ansehung der Westphälischen Grafen der Anfang gemacht ist (f); worauf seit- dem mehrere Reichstagsberathschlagungen, ohne diese Streitigkeit weiter zu berühren, zu Stande gekommen sind (g). Was (e) Von wegen der Fränkischen catholischen Grafen hat der Fürst Carl Albrecht von Hohen- lohe-Schillingsfürst (der, von einem Jesuiten er- zogen, als die erste Quelle dieses ganzen Streites angegeben wird, Reuß Staatsc. Th. 12. S. 389.) theils in besonderen Schreiben, die er am 18. May 1784. an den Oesterreichischen Directorial- gesandten Freyherrn von Borie und den 2. Jun. 1784. an die catholischen Reichsstädte erlaßen hat, theils noch in einer eignen Erklärung unterm 6. Dec. 1784. die heftigsten Widersprüche geäußert. Reuß Staatsc. Th. 7. S. 379. 393., Th. 9. S. 426-435. Einem Gerüchte, "so sich in Teutsch- "land verbreitet haben solle, daß der Herr Baron "von Borie allein die Berichtigung dieses durch "seine Folgen so äusserst wichtig gewordenen Ge- "schäffts (der berüchtigten Grafensache) auf halte," ist schon unterm 17. Oct. 1783. durch ein fürstlich Kaunitzisches Circularschreiben an die kaiserlichen Minister im Reiche widersprochen worden. Reuß Staatsc. Th. 4. S. 331. (f) Die besonderen Umstände, wie es mit der auf solche Art endlich hergestellten Thätigkeit des Reichstags zugegangen, sind in Reuß Staats- canzley Th. 9. S. 387-426. nachzusehen. (g) Beynahe hätte noch im August 1785. auch
die Thätigkeit des Fränkischen Kreises über diese Gra- XIII. Joſeph II. 1764-1786. gleichwohl zu keiner voͤlligen Vereinigung beiderReligionstheile hieruͤber gekommen (e). Inzwi- ſchen iſt im Januar 1785. die Thaͤtigkeit des Reichstages doch in ſo weit wieder hergeſtellt wor- den, daß unter eingelegten wechſelſeitigen Reſer- vationen ein evangeliſcher Stimmfuͤhrer der Fraͤn- kiſchen Grafen zugelaßen, und mit der evangeli- ſchen Alternation in Anſehung der Weſtphaͤliſchen Grafen der Anfang gemacht iſt (f); worauf ſeit- dem mehrere Reichstagsberathſchlagungen, ohne dieſe Streitigkeit weiter zu beruͤhren, zu Stande gekommen ſind (g). Was (e) Von wegen der Fraͤnkiſchen catholiſchen Grafen hat der Fuͤrſt Carl Albrecht von Hohen- lohe-Schillingsfuͤrſt (der, von einem Jeſuiten er- zogen, als die erſte Quelle dieſes ganzen Streites angegeben wird, Reuß Staatsc. Th. 12. S. 389.) theils in beſonderen Schreiben, die er am 18. May 1784. an den Oeſterreichiſchen Directorial- geſandten Freyherrn von Borié und den 2. Jun. 1784. an die catholiſchen Reichsſtaͤdte erlaßen hat, theils noch in einer eignen Erklaͤrung unterm 6. Dec. 1784. die heftigſten Widerſpruͤche geaͤußert. Reuß Staatsc. Th. 7. S. 379. 393., Th. 9. S. 426-435. Einem Geruͤchte, ”ſo ſich in Teutſch- „land verbreitet haben ſolle, daß der Herr Baron „von Borié allein die Berichtigung dieſes durch „ſeine Folgen ſo aͤuſſerſt wichtig gewordenen Ge- „ſchaͤffts (der beruͤchtigten Grafenſache) auf halte,” iſt ſchon unterm 17. Oct. 1783. durch ein fuͤrſtlich Kaunitziſches Circularſchreiben an die kaiſerlichen Miniſter im Reiche widerſprochen worden. Reuß Staatsc. Th. 4. S. 331. (f) Die beſonderen Umſtaͤnde, wie es mit der auf ſolche Art endlich hergeſtellten Thaͤtigkeit des Reichstags zugegangen, ſind in Reuß Staats- canzley Th. 9. S. 387-426. nachzuſehen. (g) Beynahe haͤtte noch im Auguſt 1785. auch
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XIII. Joſeph II. 1764-1786.
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Religionstheile hieruͤber gekommen (e). Inzwi-
ſchen iſt im Januar 1785. die Thaͤtigkeit des
Reichstages doch in ſo weit wieder hergeſtellt wor-
den, daß unter eingelegten wechſelſeitigen Reſer-
vationen ein evangeliſcher Stimmfuͤhrer der Fraͤn-
kiſchen Grafen zugelaßen, und mit der evangeli-
ſchen Alternation in Anſehung der Weſtphaͤliſchen
Grafen der Anfang gemacht iſt (f); worauf ſeit-
dem mehrere Reichstagsberathſchlagungen, ohne
dieſe Streitigkeit weiter zu beruͤhren, zu Stande
gekommen ſind (g).
Was
(e) Von wegen der Fraͤnkiſchen catholiſchen
Grafen hat der Fuͤrſt Carl Albrecht von Hohen-
lohe-Schillingsfuͤrſt (der, von einem Jeſuiten er-
zogen, als die erſte Quelle dieſes ganzen Streites
angegeben wird, Reuß Staatsc. Th. 12. S. 389.)
theils in beſonderen Schreiben, die er am 18.
May 1784. an den Oeſterreichiſchen Directorial-
geſandten Freyherrn von Borié und den 2. Jun.
1784. an die catholiſchen Reichsſtaͤdte erlaßen hat,
theils noch in einer eignen Erklaͤrung unterm 6.
Dec. 1784. die heftigſten Widerſpruͤche geaͤußert.
Reuß Staatsc. Th. 7. S. 379. 393., Th. 9. S.
426-435. Einem Geruͤchte, ”ſo ſich in Teutſch-
„land verbreitet haben ſolle, daß der Herr Baron
„von Borié allein die Berichtigung dieſes durch
„ſeine Folgen ſo aͤuſſerſt wichtig gewordenen Ge-
„ſchaͤffts (der beruͤchtigten Grafenſache) auf halte,”
iſt ſchon unterm 17. Oct. 1783. durch ein fuͤrſtlich
Kaunitziſches Circularſchreiben an die kaiſerlichen
Miniſter im Reiche widerſprochen worden. Reuß
Staatsc. Th. 4. S. 331.
(f) Die beſonderen Umſtaͤnde, wie es mit der
auf ſolche Art endlich hergeſtellten Thaͤtigkeit des
Reichstags zugegangen, ſind in Reuß Staats-
canzley Th. 9. S. 387-426. nachzuſehen.
(g) Beynahe haͤtte noch im Auguſt 1785. auch
die Thaͤtigkeit des Fraͤnkiſchen Kreiſes uͤber dieſe
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