Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787.XI. Carl VII. u. Franz 1740-1748. aber von selbsten, da nunmehr die Sachen zu Wienbleiben konnten, wie sie waren. XII. Eine andere bisher ungewöhnliche Verände- XIII. Eben so gieng es mit der sehr einträglichen Fran-
XI. Carl VII. u. Franz 1740-1748. aber von ſelbſten, da nunmehr die Sachen zu Wienbleiben konnten, wie ſie waren. XII. Eine andere bisher ungewoͤhnliche Veraͤnde- XIII. Eben ſo gieng es mit der ſehr eintraͤglichen Fran-
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0078" n="44"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#aq">XI.</hi> Carl <hi rendition="#aq">VII.</hi> u. Franz 1740-1748.</fw><lb/> aber von ſelbſten, da nunmehr die Sachen zu Wien<lb/> bleiben konnten, wie ſie waren.</p><lb/> <note place="left"> <hi rendition="#aq">XII.</hi> </note> <p>Eine andere bisher ungewoͤhnliche Veraͤnde-<lb/> rung ereignete ſich bey den diesmaligen abwechſeln-<lb/> den Regierungen in Anſehung des <hi rendition="#fr">Reichshof-<lb/> raths</hi>. Derſelbe nimmt zwar mit jedem Todes-<lb/> falle eines Kaiſers ein Ende. So lange aber die<lb/> Kaiſerwuͤrde unverruͤckt beym Hauſe Oeſterreich<lb/> geblieben war, wurde auch der Reichshofrath bey<lb/> jeder neuen Regierung wieder mit den vorigen<lb/> Mitgliedern beſetzt. Carl der <hi rendition="#aq">VII.</hi> ſah ſich hin-<lb/> gegen genoͤthiget, den ganzen Reichshofrath mit<lb/> neuen Perſonen zu beſetzen, weil diejenigen, die<lb/> vorher zu Wien im Reichshofrathe geſeſſen hatten,<lb/> theils vom Bairiſchen Hofe nicht begehret, theils<lb/> vom Oeſterreichiſchen nicht entlaßen wurden. So<lb/> gieng es hernach auch unter dem Kaiſer Franz,<lb/> da diejenigen, die unter Carl dem <hi rendition="#aq">VII.</hi> gedient<lb/> hatten, nicht wieder ankamen, wohl aber einige,<lb/> die noch von Carl dem <hi rendition="#aq">VI.</hi> her lebten, in ihre vo-<lb/> rige Stellen zuruͤckkehrten. Dieſes letztere traf<lb/> unter andern ſelbſt den Reichshofrathspraͤſidenten<lb/> Grafen von Wurmbrand, der uͤber ein halbes<lb/> Jahrhundert im Reichshofrathe geſeſſen hat.</p><lb/> <note place="left"> <hi rendition="#aq">XIII.</hi> </note> <p>Eben ſo gieng es mit der ſehr eintraͤglichen<lb/><hi rendition="#fr">Reichsvicecanzlers-Stelle</hi>, die zwar vom<lb/> Churfuͤrſten von Mainz vergeben wird, aber doch<lb/> mit jedem Kaiſer aufhoͤret. Dieſe Stelle hatte<lb/> ſchon in den letzten Jahren Carls des <hi rendition="#aq">VI.</hi> der Graf<lb/> Rudolf von Colloredo bekleidet; unter Carl dem<lb/><hi rendition="#aq">VII.</hi> bekam ſie ein Graf von Koͤnigsfeld, unter<lb/> <fw place="bottom" type="catch">Fran-</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [44/0078]
XI. Carl VII. u. Franz 1740-1748.
aber von ſelbſten, da nunmehr die Sachen zu Wien
bleiben konnten, wie ſie waren.
Eine andere bisher ungewoͤhnliche Veraͤnde-
rung ereignete ſich bey den diesmaligen abwechſeln-
den Regierungen in Anſehung des Reichshof-
raths. Derſelbe nimmt zwar mit jedem Todes-
falle eines Kaiſers ein Ende. So lange aber die
Kaiſerwuͤrde unverruͤckt beym Hauſe Oeſterreich
geblieben war, wurde auch der Reichshofrath bey
jeder neuen Regierung wieder mit den vorigen
Mitgliedern beſetzt. Carl der VII. ſah ſich hin-
gegen genoͤthiget, den ganzen Reichshofrath mit
neuen Perſonen zu beſetzen, weil diejenigen, die
vorher zu Wien im Reichshofrathe geſeſſen hatten,
theils vom Bairiſchen Hofe nicht begehret, theils
vom Oeſterreichiſchen nicht entlaßen wurden. So
gieng es hernach auch unter dem Kaiſer Franz,
da diejenigen, die unter Carl dem VII. gedient
hatten, nicht wieder ankamen, wohl aber einige,
die noch von Carl dem VI. her lebten, in ihre vo-
rige Stellen zuruͤckkehrten. Dieſes letztere traf
unter andern ſelbſt den Reichshofrathspraͤſidenten
Grafen von Wurmbrand, der uͤber ein halbes
Jahrhundert im Reichshofrathe geſeſſen hat.
Eben ſo gieng es mit der ſehr eintraͤglichen
Reichsvicecanzlers-Stelle, die zwar vom
Churfuͤrſten von Mainz vergeben wird, aber doch
mit jedem Kaiſer aufhoͤret. Dieſe Stelle hatte
ſchon in den letzten Jahren Carls des VI. der Graf
Rudolf von Colloredo bekleidet; unter Carl dem
VII. bekam ſie ein Graf von Koͤnigsfeld, unter
Fran-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |