Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787.XI. Carl VII. u. Franz 1740-1748. die Seite gesetzt wird, eine der erheblichsten. Der-selbe hat eigentlich die Ausfertigungen, die außer dem Reichshofrathe am kaiserlichen Hofe zu machen sind, zu concipiren, und noch vor dem Reichsvice- canzler zu contrasigniren, auch in Conferenzen in Reichssachen mündliche Vorträge zu thun. Seit 1765. bekleidet diese Stelle Herr Franz Georg von Leikam, der vorher Cammergerichtsassessor zu Wetz- lar war.) VI.
XI. Carl VII. u. Franz 1740-1748. die Seite geſetzt wird, eine der erheblichſten. Der-ſelbe hat eigentlich die Ausfertigungen, die außer dem Reichshofrathe am kaiſerlichen Hofe zu machen ſind, zu concipiren, und noch vor dem Reichsvice- canzler zu contraſigniren, auch in Conferenzen in Reichsſachen muͤndliche Vortraͤge zu thun. Seit 1765. bekleidet dieſe Stelle Herr Franz Georg von Leikam, der vorher Cammergerichtsaſſeſſor zu Wetz- lar war.) VI.
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XI. Carl VII. u. Franz 1740-1748.
die Seite geſetzt wird, eine der erheblichſten. Der-
ſelbe hat eigentlich die Ausfertigungen, die außer
dem Reichshofrathe am kaiſerlichen Hofe zu machen
ſind, zu concipiren, und noch vor dem Reichsvice-
canzler zu contraſigniren, auch in Conferenzen in
Reichsſachen muͤndliche Vortraͤge zu thun. Seit
1765. bekleidet dieſe Stelle Herr Franz Georg von
Leikam, der vorher Cammergerichtsaſſeſſor zu Wetz-
lar war.)
VI.
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