Anwendung der Zonenpunkt- und Sektionslinienformeln.
Die übrigen Dodekaidflächen 10--13 kann man ablesen. In Punkt 1 · 6 und 8 · 12 liegt 14 =
[Formel 1]
; im Punkt 8 · 12 und 1 · 4 liegt 15 =
[Formel 2]
; im Punkt 1 · 4 und 2 · 11 liegt 16 =
[Formel 3]
; im Punkte 1 · 8 und 2 · 4 liegt 17 =
[Formel 4]
; im Punkte 1 · 8 und 6 · 7 liegt 18 =
[Formel 5]
; im Punkte 2 · 3 und 9 · 12 liegt 19 =
[Formel 6]
; im Punkte 3 · 13 und 1 · 4 liegt 20 =
[Formel 7]
; im Punkte 3 · 9 und 2 · 10 liegt 21 =
[Formel 8]
; im Punkt 3 · 13 u. 2 · 18 liegt 22 =
[Formel 9]
.
Fassen wir alle diese Zeichen, welche verschiedenen Körpern angehören, etwas näher ins Auge, so findet man darin bald ein merkwürdiges Gesetz: Fangen wir bei der Säule 8 =
[Formel 10]
an, so folgt dann 17 =
[Formel 11]
, 18 =
[Formel 12]
, 22 =
[Formel 13]
, 21 =
[Formel 14]
...... 1 =
[Formel 15]
=
[Formel 16]
bildet die Gränze. Darüber hinaus schlägt das Gesetz um, und beginnt wieder mit
[Formel 17]
.... 19 =
[Formel 18]
, 20 =
[Formel 19]
, 18 =
[Formel 20]
. Unter unsern Zahlen ist keine einzige, welche diesem Gesetze erster Ordnung nicht folgte, denn die Zeichen 21 =
[Formel 21]
etc. sind = --
[Formel 22]
, machen also keine Ausnahme. Eine solche überraschende Einfachheit hätte man bei der Complicität der Rechnung nicht erwartet. Setzt man m = m1 = n = n1 = 1, so bekommt man die gewöhnlichsten Zahlen, welche bei Axenschnitten vorzukommen pflegen, c dabei immer in der Einheit geschnitten gedacht.
Suchen wir jetzt die Flächen im Punkt 3 · 13 und 1 · 12 gibt 22 =
[Formel 23]
; im Punkt 5 · 6 und 4 · 13 gibt 23 =
[Formel 24]
b; im Punkte 2 · 15 und 1 · 8 gibt 24 =
[Formel 25]
etc., so erkennen wir darin weitere Ord- nungen, einzelne Glieder stimmen noch mit dem Gesetze erster Ordnung. Das Gesetz zweiter Ordnung beginnt aber mit
[Formel 26]
,
Quenstedt, Mineralogie. 4
Anwendung der Zonenpunkt- und Sektionslinienformeln.
Die übrigen Dodekaidflächen 10—13 kann man ableſen. In Punkt 1 · 6 und 8 · 12 liegt 14 =
[Formel 1]
; im Punkt 8 · 12 und 1 · 4 liegt 15 =
[Formel 2]
; im Punkt 1 · 4 und 2 · 11 liegt 16 =
[Formel 3]
; im Punkte 1 · 8 und 2 · 4 liegt 17 =
[Formel 4]
; im Punkte 1 · 8 und 6 · 7 liegt 18 =
[Formel 5]
; im Punkte 2 · 3 und 9 · 12 liegt 19 =
[Formel 6]
; im Punkte 3 · 13 und 1 · 4 liegt 20 =
[Formel 7]
; im Punkte 3 · 9 und 2 · 10 liegt 21 =
[Formel 8]
; im Punkt 3 · 13 u. 2 · 18 liegt 22 =
[Formel 9]
.
Faſſen wir alle dieſe Zeichen, welche verſchiedenen Körpern angehören, etwas näher ins Auge, ſo findet man darin bald ein merkwürdiges Geſetz: Fangen wir bei der Säule 8 =
[Formel 10]
an, ſo folgt dann 17 =
[Formel 11]
, 18 =
[Formel 12]
, 22 =
[Formel 13]
, 21 =
[Formel 14]
...... 1 =
[Formel 15]
=
[Formel 16]
bildet die Gränze. Darüber hinaus ſchlägt das Geſetz um, und beginnt wieder mit
[Formel 17]
.... 19 =
[Formel 18]
, 20 =
[Formel 19]
, 18 =
[Formel 20]
. Unter unſern Zahlen iſt keine einzige, welche dieſem Geſetze erſter Ordnung nicht folgte, denn die Zeichen 21 =
[Formel 21]
ꝛc. ſind = —
[Formel 22]
, machen alſo keine Ausnahme. Eine ſolche überraſchende Einfachheit hätte man bei der Complicität der Rechnung nicht erwartet. Setzt man μ = μ1 = ν = ν1 = 1, ſo bekommt man die gewöhnlichſten Zahlen, welche bei Axenſchnitten vorzukommen pflegen, c dabei immer in der Einheit geſchnitten gedacht.
Suchen wir jetzt die Flächen im Punkt 3 · 13 und 1 · 12 gibt 22 =
[Formel 23]
; im Punkt 5 · 6 und 4 · 13 gibt 23 =
[Formel 24]
b; im Punkte 2 · 15 und 1 · 8 gibt 24 =
[Formel 25]
ꝛc., ſo erkennen wir darin weitere Ord- nungen, einzelne Glieder ſtimmen noch mit dem Geſetze erſter Ordnung. Das Geſetz zweiter Ordnung beginnt aber mit
[Formel 26]
,
Quenſtedt, Mineralogie. 4
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0061"n="49"/><fwplace="top"type="header">Anwendung der Zonenpunkt- und Sektionslinienformeln.</fw><lb/>
Die übrigen Dodekaidflächen 10—13 kann man ableſen. In Punkt 1 · 6<lb/>
und 8 · 12 liegt 14 = <formula/>; im Punkt 8 · 12 und 1 · 4 liegt<lb/>
15 = <formula/>; im Punkt 1 · 4 und 2 · 11 liegt 16 =<lb/><formula/>; im Punkte 1 · 8 und 2 · 4 liegt 17 = <formula/>;<lb/>
im Punkte 1 · 8 und 6 · 7 liegt 18 = <formula/>; im Punkte 2 · 3<lb/>
und 9 · 12 liegt 19 = <formula/>; im Punkte 3 · 13 und 1 · 4<lb/>
liegt 20 = <formula/>; im Punkte 3 · 9 und 2 · 10 liegt 21 =<lb/><formula/>; im Punkt 3 · 13 u. 2 · 18 liegt 22 = <formula/>.</p><lb/><p>Faſſen wir alle dieſe Zeichen, welche verſchiedenen Körpern angehören,<lb/>
etwas näher ins Auge, ſo findet man darin bald ein merkwürdiges Geſetz:<lb/>
Fangen wir bei der Säule 8 = <formula/> an, ſo folgt dann 17 = <formula/>,<lb/>
18 = <formula/>, 22 = <formula/>, 21 = <formula/> ...... 1 = <formula/> =<lb/><formula/> bildet die Gränze. Darüber hinaus ſchlägt das Geſetz um,<lb/>
und beginnt wieder mit <formula/> .... 19 = <formula/>,<lb/>
20 = <formula/>, 18 = <formula/>. Unter unſern Zahlen iſt keine einzige,<lb/>
welche dieſem Geſetze erſter Ordnung nicht folgte, denn die Zeichen<lb/>
21 = <formula/>ꝛc. ſind = —<formula/>, machen alſo keine Ausnahme.<lb/>
Eine ſolche überraſchende Einfachheit hätte man bei der Complicität der<lb/>
Rechnung nicht erwartet. Setzt man μ = μ<hirendition="#sub">1</hi> = ν = ν<hirendition="#sub">1</hi> = 1, ſo bekommt<lb/>
man die gewöhnlichſten Zahlen, welche bei Axenſchnitten vorzukommen<lb/>
pflegen, <hirendition="#aq">c</hi> dabei immer in der Einheit geſchnitten gedacht.</p><lb/><p>Suchen wir jetzt die Flächen im Punkt 3 · 13 und 1 · 12 gibt<lb/>
22 = <formula/>; im Punkt 5 · 6 und 4 · 13 gibt 23 =<lb/><formula/><hirendition="#aq">b</hi>; im Punkte 2 · 15 und<lb/>
1 · 8 gibt 24 = <formula/>ꝛc., ſo erkennen wir darin weitere Ord-<lb/>
nungen, einzelne Glieder ſtimmen noch mit dem Geſetze erſter Ordnung.<lb/>
Das Geſetz <hirendition="#g">zweiter</hi> Ordnung beginnt aber mit <formula/>,<lb/><fwplace="bottom"type="sig"><hirendition="#g">Quenſtedt</hi>, Mineralogie. 4</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[49/0061]
Anwendung der Zonenpunkt- und Sektionslinienformeln.
Die übrigen Dodekaidflächen 10—13 kann man ableſen. In Punkt 1 · 6
und 8 · 12 liegt 14 = [FORMEL]; im Punkt 8 · 12 und 1 · 4 liegt
15 = [FORMEL]; im Punkt 1 · 4 und 2 · 11 liegt 16 =
[FORMEL]; im Punkte 1 · 8 und 2 · 4 liegt 17 = [FORMEL];
im Punkte 1 · 8 und 6 · 7 liegt 18 = [FORMEL]; im Punkte 2 · 3
und 9 · 12 liegt 19 = [FORMEL]; im Punkte 3 · 13 und 1 · 4
liegt 20 = [FORMEL]; im Punkte 3 · 9 und 2 · 10 liegt 21 =
[FORMEL]; im Punkt 3 · 13 u. 2 · 18 liegt 22 = [FORMEL].
Faſſen wir alle dieſe Zeichen, welche verſchiedenen Körpern angehören,
etwas näher ins Auge, ſo findet man darin bald ein merkwürdiges Geſetz:
Fangen wir bei der Säule 8 = [FORMEL] an, ſo folgt dann 17 = [FORMEL],
18 = [FORMEL], 22 = [FORMEL], 21 = [FORMEL] ...... 1 = [FORMEL] =
[FORMEL] bildet die Gränze. Darüber hinaus ſchlägt das Geſetz um,
und beginnt wieder mit [FORMEL] .... 19 = [FORMEL],
20 = [FORMEL], 18 = [FORMEL]. Unter unſern Zahlen iſt keine einzige,
welche dieſem Geſetze erſter Ordnung nicht folgte, denn die Zeichen
21 = [FORMEL] ꝛc. ſind = — [FORMEL], machen alſo keine Ausnahme.
Eine ſolche überraſchende Einfachheit hätte man bei der Complicität der
Rechnung nicht erwartet. Setzt man μ = μ1 = ν = ν1 = 1, ſo bekommt
man die gewöhnlichſten Zahlen, welche bei Axenſchnitten vorzukommen
pflegen, c dabei immer in der Einheit geſchnitten gedacht.
Suchen wir jetzt die Flächen im Punkt 3 · 13 und 1 · 12 gibt
22 = [FORMEL]; im Punkt 5 · 6 und 4 · 13 gibt 23 =
[FORMEL] b; im Punkte 2 · 15 und
1 · 8 gibt 24 = [FORMEL] ꝛc., ſo erkennen wir darin weitere Ord-
nungen, einzelne Glieder ſtimmen noch mit dem Geſetze erſter Ordnung.
Das Geſetz zweiter Ordnung beginnt aber mit [FORMEL],
Quenſtedt, Mineralogie. 4
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Quenstedt, Friedrich August: Handbuch der Mineralogie. Tübingen, 1855, S. 49. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/quenstedt_mineralogie_1854/61>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.