Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803.läßt, -- Wartegeld bezahlen muß, und zwar, Diese Vergütung für das Warten der Post¬ Kömmt man nun mit solcher Extra-Post zu laͤßt, — Wartegeld bezahlen muß, und zwar, Dieſe Verguͤtung fuͤr das Warten der Poſt¬ Koͤmmt man nun mit ſolcher Extra-Poſt zu <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0035" n="27"/> laͤßt, — <hi rendition="#g">Wartegeld</hi> bezahlen muß, und zwar,<lb/> nachdem es die Poſtordnung des Orts beſtimmt,<lb/> 1 bis 2 Ggr. auf jedes Pferd fuͤr jede Stunde des<lb/> Verzugs der Abfahrt.</p><lb/> <p>Dieſe Verguͤtung fuͤr das Warten der Poſt¬<lb/> pferde iſt keines Weges unbillig, weil die Poſtpferde<lb/> nicht von der Willkuͤhr und Gemaͤchlichkeit einzel¬<lb/> ner Reiſenden abhaͤngen duͤrfen und weil ſie jeder¬<lb/> zeit Geld verdienen muͤſſen, und ſie auch nicht auf andre<lb/> Art gebraucht werden, wenigſtens ruhen koͤnnten,<lb/> wenn ſie nicht auf uns warten muͤßten. Mit noch<lb/> groͤßerm Rechte kann dieſe Verguͤtung von uns ge¬<lb/> fordert werden, wenn wir durch einen auf der Reiſe¬<lb/> route vorausgeſchickten Laufzettel die Poſtpferde auf<lb/> eine gewiſſe Zeit beſtellt haben und doch durch ei¬<lb/> genes Verſchulden uns verſpaͤten.</p><lb/> <p>Koͤmmt man nun mit ſolcher Extra-Poſt zu<lb/> einer Poſtſtation, wo friſche Pferde genommen<lb/> werden muͤſſen; ſo kann man allerdings verlangen,<lb/> hoͤchſtens binnen einer halben Stunde weiter expe¬<lb/> dirt zu werden, allein wenn man die Pferde nicht<lb/> vorher durch einen Laufzettel beſtellt hat; ſo wird<lb/> man es ſich nicht ſelten gefallen laſſen muͤſſen, ¾<lb/> oder eine volle Stunde zu warten. Denn die vor¬<lb/> zuſpannenden Pferde muͤſſen doch erſt zubereitet,<lb/> vielleicht muͤſſen ſie erſt vom Acker hereingeholt<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [27/0035]
laͤßt, — Wartegeld bezahlen muß, und zwar,
nachdem es die Poſtordnung des Orts beſtimmt,
1 bis 2 Ggr. auf jedes Pferd fuͤr jede Stunde des
Verzugs der Abfahrt.
Dieſe Verguͤtung fuͤr das Warten der Poſt¬
pferde iſt keines Weges unbillig, weil die Poſtpferde
nicht von der Willkuͤhr und Gemaͤchlichkeit einzel¬
ner Reiſenden abhaͤngen duͤrfen und weil ſie jeder¬
zeit Geld verdienen muͤſſen, und ſie auch nicht auf andre
Art gebraucht werden, wenigſtens ruhen koͤnnten,
wenn ſie nicht auf uns warten muͤßten. Mit noch
groͤßerm Rechte kann dieſe Verguͤtung von uns ge¬
fordert werden, wenn wir durch einen auf der Reiſe¬
route vorausgeſchickten Laufzettel die Poſtpferde auf
eine gewiſſe Zeit beſtellt haben und doch durch ei¬
genes Verſchulden uns verſpaͤten.
Koͤmmt man nun mit ſolcher Extra-Poſt zu
einer Poſtſtation, wo friſche Pferde genommen
werden muͤſſen; ſo kann man allerdings verlangen,
hoͤchſtens binnen einer halben Stunde weiter expe¬
dirt zu werden, allein wenn man die Pferde nicht
vorher durch einen Laufzettel beſtellt hat; ſo wird
man es ſich nicht ſelten gefallen laſſen muͤſſen, ¾
oder eine volle Stunde zu warten. Denn die vor¬
zuſpannenden Pferde muͤſſen doch erſt zubereitet,
vielleicht muͤſſen ſie erſt vom Acker hereingeholt
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