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Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803.

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verhältnißmäßige Verringerung der Pferdezahl ver¬
stattet. Hingegen müssen auch die mit Extrapost
reisenden, wo schlechtere Wege sind, sich eine Ver¬
mehrung der Pferdezahl auf ihre Kosten gefallen
lassen. Dieses werden sie um so lieber, wenn ein
Postmeister, ausser den bezahlten Pferden, auch
mehr zur Erleichterung seiner Pferde, unentgeldlich
vorspannen läßt. --

Bei einer Extrapostreise ist man noch mehr
verbunden, auf seine Koffer und Bagage selbst
wachsam zu seyn und sich, in Absicht des Aufpa¬
ckens, nicht auf den Postillon, oder Wagenmeister,
zu verlassen. Denn hier gehet alles auf des Rei¬
senden Kosten und Gefahr. Die Post ist weiter
ihm nichts schuldig, als ihn für die bestimmte Ge¬
bühr in einer bestimmten Zeit von einer Station
zur andern zu schaffen. Sie nimmt von seiner Ba¬
gage weiter keine Notitz, als daß sie für die be¬
zahlten Pferde nicht zu schwer sei. Bei einem vor¬
fallenden Verluste wird also die Post nichts er¬
setzen und wenn sich der Postillion beim Aufpa¬
cken oder Befestigen der Bagage sollte etwas zu
Schulden kommen lassen, so wird es doch schwer
halten, von dem armen Teufel Erstattung zu er¬
langen.

Um den Unannehmlichkeiten, welche durch die

verhaͤltnißmaͤßige Verringerung der Pferdezahl ver¬
ſtattet. Hingegen muͤſſen auch die mit Extrapoſt
reiſenden, wo ſchlechtere Wege ſind, ſich eine Ver¬
mehrung der Pferdezahl auf ihre Koſten gefallen
laſſen. Dieſes werden ſie um ſo lieber, wenn ein
Poſtmeiſter, auſſer den bezahlten Pferden, auch
mehr zur Erleichterung ſeiner Pferde, unentgeldlich
vorſpannen laͤßt. —

Bei einer Extrapoſtreiſe iſt man noch mehr
verbunden, auf ſeine Koffer und Bagage ſelbſt
wachſam zu ſeyn und ſich, in Abſicht des Aufpa¬
ckens, nicht auf den Poſtillon, oder Wagenmeiſter,
zu verlaſſen. Denn hier gehet alles auf des Rei¬
ſenden Koſten und Gefahr. Die Poſt iſt weiter
ihm nichts ſchuldig, als ihn fuͤr die beſtimmte Ge¬
buͤhr in einer beſtimmten Zeit von einer Station
zur andern zu ſchaffen. Sie nimmt von ſeiner Ba¬
gage weiter keine Notitz, als daß ſie fuͤr die be¬
zahlten Pferde nicht zu ſchwer ſei. Bei einem vor¬
fallenden Verluſte wird alſo die Poſt nichts er¬
ſetzen und wenn ſich der Poſtillion beim Aufpa¬
cken oder Befeſtigen der Bagage ſollte etwas zu
Schulden kommen laſſen, ſo wird es doch ſchwer
halten, von dem armen Teufel Erſtattung zu er¬
langen.

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[29/0037] verhaͤltnißmaͤßige Verringerung der Pferdezahl ver¬ ſtattet. Hingegen muͤſſen auch die mit Extrapoſt reiſenden, wo ſchlechtere Wege ſind, ſich eine Ver¬ mehrung der Pferdezahl auf ihre Koſten gefallen laſſen. Dieſes werden ſie um ſo lieber, wenn ein Poſtmeiſter, auſſer den bezahlten Pferden, auch mehr zur Erleichterung ſeiner Pferde, unentgeldlich vorſpannen laͤßt. — Bei einer Extrapoſtreiſe iſt man noch mehr verbunden, auf ſeine Koffer und Bagage ſelbſt wachſam zu ſeyn und ſich, in Abſicht des Aufpa¬ ckens, nicht auf den Poſtillon, oder Wagenmeiſter, zu verlaſſen. Denn hier gehet alles auf des Rei¬ ſenden Koſten und Gefahr. Die Poſt iſt weiter ihm nichts ſchuldig, als ihn fuͤr die beſtimmte Ge¬ buͤhr in einer beſtimmten Zeit von einer Station zur andern zu ſchaffen. Sie nimmt von ſeiner Ba¬ gage weiter keine Notitz, als daß ſie fuͤr die be¬ zahlten Pferde nicht zu ſchwer ſei. Bei einem vor¬ fallenden Verluſte wird alſo die Poſt nichts er¬ ſetzen und wenn ſich der Poſtillion beim Aufpa¬ cken oder Befeſtigen der Bagage ſollte etwas zu Schulden kommen laſſen, ſo wird es doch ſchwer halten, von dem armen Teufel Erſtattung zu er¬ langen. Um den Unannehmlichkeiten, welche durch die

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Zitationshilfe: Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803, S. 29. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/raabe_postgeheimnisse_1803/37>, abgerufen am 21.11.2024.