Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803.Verschiedenheit des Geldes entstehen, auszuweichen, Verſchiedenheit des Geldes entſtehen, auszuweichen, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0038" n="30"/> Verſchiedenheit des Geldes entſtehen, auszuweichen,<lb/> thut man wohl, ſich mit Muͤnze desjenigen Landes,<lb/> in welchem man reiſet, zu verſehen. Freilich iſt es<lb/> unangenehm, wenn ein Sachſe ſeine Piſtole im<lb/> Hannoͤverſchen nur zu 4 Rthlr. 16 Ggr. ausgeben<lb/> kann; allein man kann doch nicht verlangen, daß<lb/> der Poſtbediente den Verluſt tragen ſoll, da der¬<lb/> ſelbe auf Landesmuͤnze angewieſen iſt, und deren<lb/> Werth in Rechnung und an die Herrſchaftliche Kaſſe<lb/> abliefern muß. Will ein Reiſender immer erſt bei<lb/> jeder Poſt wechſeln, ſein Geld nach dem Cours<lb/> reduciren und daruͤber mit den Poſtofficianten ab¬<lb/> rechnen; ſo entſtehet dadurch leicht Mißverſtaͤnd¬<lb/> niß, wenigſtens Aufenthalt, wobei der Poſtmann<lb/> verdruͤßlich werden kann, zumal wenn man ihm<lb/> auslaͤndiſche Muͤnze aufbuͤrdet, welche er an ſeinem<lb/> Orte nicht wieder anbringen kann. Oeſterreichiſche<lb/> und Reichs-Kreutzerſtuͤcke, Batzen u. dergl. nimmt<lb/> man im noͤrdlichen Deutſchland nicht gern, auch<lb/> nicht mit Agio. Den hierdurch entſtehenden Ver¬<lb/> luſt muß der Reiſende tragen und zu ſeinen uͤbri¬<lb/> gen Reiſekoſten ſchlagen. Er mag ſich deshalben<lb/> uͤber die verſchiedenen Muͤnzherren beklagen, welche<lb/> ſich noch nicht zu einerlei Muͤnzfuß haben vereini¬<lb/> gen wollen. —</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </div> </body> </text> </TEI> [30/0038]
Verſchiedenheit des Geldes entſtehen, auszuweichen,
thut man wohl, ſich mit Muͤnze desjenigen Landes,
in welchem man reiſet, zu verſehen. Freilich iſt es
unangenehm, wenn ein Sachſe ſeine Piſtole im
Hannoͤverſchen nur zu 4 Rthlr. 16 Ggr. ausgeben
kann; allein man kann doch nicht verlangen, daß
der Poſtbediente den Verluſt tragen ſoll, da der¬
ſelbe auf Landesmuͤnze angewieſen iſt, und deren
Werth in Rechnung und an die Herrſchaftliche Kaſſe
abliefern muß. Will ein Reiſender immer erſt bei
jeder Poſt wechſeln, ſein Geld nach dem Cours
reduciren und daruͤber mit den Poſtofficianten ab¬
rechnen; ſo entſtehet dadurch leicht Mißverſtaͤnd¬
niß, wenigſtens Aufenthalt, wobei der Poſtmann
verdruͤßlich werden kann, zumal wenn man ihm
auslaͤndiſche Muͤnze aufbuͤrdet, welche er an ſeinem
Orte nicht wieder anbringen kann. Oeſterreichiſche
und Reichs-Kreutzerſtuͤcke, Batzen u. dergl. nimmt
man im noͤrdlichen Deutſchland nicht gern, auch
nicht mit Agio. Den hierdurch entſtehenden Ver¬
luſt muß der Reiſende tragen und zu ſeinen uͤbri¬
gen Reiſekoſten ſchlagen. Er mag ſich deshalben
uͤber die verſchiedenen Muͤnzherren beklagen, welche
ſich noch nicht zu einerlei Muͤnzfuß haben vereini¬
gen wollen. —
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