Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803.legung der Posten von den deutschen Fürsten gern legung der Poſten von den deutſchen Fuͤrſten gern <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0043" n="35"/> legung der Poſten von den deutſchen Fuͤrſten gern<lb/> geſtattet, ſondern ſie wurden auch dazu von man¬<lb/> chen Reichsſtaͤnden eingeladen und dabei unterſtuͤtzt.<lb/> Nachdem ſich aber nach jener Zeit Handel und<lb/> Wandel in Deutſchland mehr gehoben hat und die<lb/> Fuͤrſten ſelbſt mehr Aufmerkſamkeit auf die Ver¬<lb/> mehrung ihrer Einkuͤnfte wandten und die Ver¬<lb/> groͤßerung ihrer Finanzen beabſichtigten; ſo wollten<lb/> ſie auch zum Theil die aus dem Poſtweſen ent¬<lb/> ſpringenden Aufkuͤnfte dem Fuͤrſten von Thurn und<lb/> Taxis nicht allein mehr uͤberlaſſen, ſondern ſie leg¬<lb/> ten nach und nach auf eigene Koſten und Gefahr<lb/> in ihren Laͤndern eigene Poſten an, und fingen an,<lb/> die taxiſchen Poſten theils mit Gewalt zu vertrei¬<lb/> ben, theils einzuſchraͤnken, wie ſchon am Ende des<lb/> ſiebenzehnten und im Anfange des achtzehnten Jahr¬<lb/> hunderts vornehmlich in Oeſterreich, nachher in<lb/> Brandenburg, Sachſen, Heſſen ꝛc. geſchehen iſt.<lb/> Da jedoch nicht alle Fuͤrſten in dieſen Maaßregeln<lb/> einſtimmig waren, ſondern manche ſich noch immer<lb/> die taxiſchen Poſten gefallen ließen und in ihren<lb/> Laͤndern beibehielten; ſo blieb der Fuͤrſt von Thurn<lb/> und Taxis im Beſitz eines von einem Ende<lb/> Deutſchland bis zum andern ſich erſtreckenden Poſt¬<lb/> weſens, wobei die Officianten ihm <hi rendition="#aq">quoad munus<lb/> et officium</hi> verbindlich ſind und wovon die Ein¬<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [35/0043]
legung der Poſten von den deutſchen Fuͤrſten gern
geſtattet, ſondern ſie wurden auch dazu von man¬
chen Reichsſtaͤnden eingeladen und dabei unterſtuͤtzt.
Nachdem ſich aber nach jener Zeit Handel und
Wandel in Deutſchland mehr gehoben hat und die
Fuͤrſten ſelbſt mehr Aufmerkſamkeit auf die Ver¬
mehrung ihrer Einkuͤnfte wandten und die Ver¬
groͤßerung ihrer Finanzen beabſichtigten; ſo wollten
ſie auch zum Theil die aus dem Poſtweſen ent¬
ſpringenden Aufkuͤnfte dem Fuͤrſten von Thurn und
Taxis nicht allein mehr uͤberlaſſen, ſondern ſie leg¬
ten nach und nach auf eigene Koſten und Gefahr
in ihren Laͤndern eigene Poſten an, und fingen an,
die taxiſchen Poſten theils mit Gewalt zu vertrei¬
ben, theils einzuſchraͤnken, wie ſchon am Ende des
ſiebenzehnten und im Anfange des achtzehnten Jahr¬
hunderts vornehmlich in Oeſterreich, nachher in
Brandenburg, Sachſen, Heſſen ꝛc. geſchehen iſt.
Da jedoch nicht alle Fuͤrſten in dieſen Maaßregeln
einſtimmig waren, ſondern manche ſich noch immer
die taxiſchen Poſten gefallen ließen und in ihren
Laͤndern beibehielten; ſo blieb der Fuͤrſt von Thurn
und Taxis im Beſitz eines von einem Ende
Deutſchland bis zum andern ſich erſtreckenden Poſt¬
weſens, wobei die Officianten ihm quoad munus
et officium verbindlich ſind und wovon die Ein¬
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