Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803.Rechnungen, Wechsel, Assignationen, Quitungen Auf den mehrsten Posten müssen auch die Rechnungen, Wechſel, Aſſignationen, Quitungen Auf den mehrſten Poſten muͤſſen auch die <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0051" n="43"/> Rechnungen, Wechſel, Aſſignationen, Quitungen<lb/> u. dergl. ſeyn koͤnnen. Bei den taxiſchen Reichs¬<lb/> poſten ſteigt die Erhoͤhung des Porto fuͤr ſolche<lb/> dicke Briefe von 1 bis 3, von 4 bis 7, von 8 bis<lb/> 11 Loth ꝛc. welches aber auch bei den folgenden<lb/> Preußiſchen Poſten der Fall, iſt und uͤberhaupt wird<lb/> hierbei auf den Werth des Inhalts oder der Bei¬<lb/> ſchluͤße der Briefe Ruͤckſicht genommen, ſo daß<lb/> das Porto fuͤr gedruckte Sachen, Proben u. dergl.<lb/> geringer iſt. Auf den Engliſchen Poſten hingegen<lb/> muß fuͤr ſolche doppelte Briefe drei- und mehrfa¬<lb/> ches Porto erlegt werden, ja ein mit einem<lb/> Couvert verſehener Brief koſtet ſchon doppeltes<lb/> Poſtgeld.</p><lb/> <p>Auf den mehrſten Poſten muͤſſen auch die<lb/><hi rendition="#g">Proceßſchriften</hi> der Advocaten, Gerichte und<lb/> Partheien, desgleichen die <hi rendition="#g">Manuſcripte</hi> der<lb/> Gelehrten und Buchhaͤndler gleichfalls <hi rendition="#g">hoͤheres<lb/> Porto</hi> tragen. Die ſogenannten Poſttaxen geben<lb/> zwar hiervon keinen Grund an, worauf ſie ſich<lb/> aber uͤberhaupt bei ihren Beſtimmungen wenig ein¬<lb/> laſſen; die Urſache ſoll jedoch wahrſcheinlich darin<lb/> liegen, daß gedachte Schriften einen beſondern<lb/> Werth haben und daher auch von der Poſt <hi rendition="#g">vor¬<lb/> zuͤglich verwahrt</hi> und in Aufſicht genommen<lb/> werden muͤßten. — Ob ſolches nun wirklich ge¬<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [43/0051]
Rechnungen, Wechſel, Aſſignationen, Quitungen
u. dergl. ſeyn koͤnnen. Bei den taxiſchen Reichs¬
poſten ſteigt die Erhoͤhung des Porto fuͤr ſolche
dicke Briefe von 1 bis 3, von 4 bis 7, von 8 bis
11 Loth ꝛc. welches aber auch bei den folgenden
Preußiſchen Poſten der Fall, iſt und uͤberhaupt wird
hierbei auf den Werth des Inhalts oder der Bei¬
ſchluͤße der Briefe Ruͤckſicht genommen, ſo daß
das Porto fuͤr gedruckte Sachen, Proben u. dergl.
geringer iſt. Auf den Engliſchen Poſten hingegen
muß fuͤr ſolche doppelte Briefe drei- und mehrfa¬
ches Porto erlegt werden, ja ein mit einem
Couvert verſehener Brief koſtet ſchon doppeltes
Poſtgeld.
Auf den mehrſten Poſten muͤſſen auch die
Proceßſchriften der Advocaten, Gerichte und
Partheien, desgleichen die Manuſcripte der
Gelehrten und Buchhaͤndler gleichfalls hoͤheres
Porto tragen. Die ſogenannten Poſttaxen geben
zwar hiervon keinen Grund an, worauf ſie ſich
aber uͤberhaupt bei ihren Beſtimmungen wenig ein¬
laſſen; die Urſache ſoll jedoch wahrſcheinlich darin
liegen, daß gedachte Schriften einen beſondern
Werth haben und daher auch von der Poſt vor¬
zuͤglich verwahrt und in Aufſicht genommen
werden muͤßten. — Ob ſolches nun wirklich ge¬
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