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Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803.

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Postofficiant könnte schon darüber verdrüßlich wer¬
den und uns mit einer schneidenden Antwort ab¬
fertigen, wenn wir ihm weniger Porto böten, als
er verlangt. Er müßte auch sicherlich jeden Pfennig,
denn wir ihm kürzten, aus seiner Tasche beilegen
und der Kasse vergüten.

Bis hierher war die Rede vom Porto für
einfache Briefe
. Weil es aber dünne und
dicke, oder einfache und doppelte Briefe giebt,
so ist auch das dafür zu erlegende Porto verschie¬
den. Als einen einfachen (simpeln) Brief sieht
man den an, der nur aus einem Bogen Papier be¬
steht und überhaupt nicht über ein Loth wiegt. Für
solche einlöthige Briefe wird nur einfaches, oder
das gewöhnliche Porto bezahlt. Wiegen sie aber
mehr; so verändert sich die Taxe. -- Hierbei sind
jedoch die Prinzipien nicht einerlei. Die sogenann¬
ten Reichsposten scheinen hierin die wohlfeilsten.
Auf den reitenden Preußischen und einigen andern
ständischen Posten muß für jedes Loth, welches ein
Brief wiegt, das einfache Porto bezahlt werden, z.
B. wenn ein einfacher Brief nach einem gewissen
Orte 2 Ggr. kostet; so kostet er, wenn er 4 Loth
wiegt 4 Ggr. indem man annimmt, daß in einem
solchen vierlöthigen Briefe wirklich 4 Briefe, oder
doch andre Papiere vom besondern Werthe, z. B.

Poſtofficiant koͤnnte ſchon daruͤber verdruͤßlich wer¬
den und uns mit einer ſchneidenden Antwort ab¬
fertigen, wenn wir ihm weniger Porto boͤten, als
er verlangt. Er muͤßte auch ſicherlich jeden Pfennig,
denn wir ihm kuͤrzten, aus ſeiner Taſche beilegen
und der Kaſſe verguͤten.

Bis hierher war die Rede vom Porto fuͤr
einfache Briefe
. Weil es aber duͤnne und
dicke, oder einfache und doppelte Briefe giebt,
ſo iſt auch das dafuͤr zu erlegende Porto verſchie¬
den. Als einen einfachen (ſimpeln) Brief ſieht
man den an, der nur aus einem Bogen Papier be¬
ſteht und uͤberhaupt nicht uͤber ein Loth wiegt. Fuͤr
ſolche einloͤthige Briefe wird nur einfaches, oder
das gewoͤhnliche Porto bezahlt. Wiegen ſie aber
mehr; ſo veraͤndert ſich die Taxe. — Hierbei ſind
jedoch die Prinzipien nicht einerlei. Die ſogenann¬
ten Reichspoſten ſcheinen hierin die wohlfeilſten.
Auf den reitenden Preußiſchen und einigen andern
ſtaͤndiſchen Poſten muß fuͤr jedes Loth, welches ein
Brief wiegt, das einfache Porto bezahlt werden, z.
B. wenn ein einfacher Brief nach einem gewiſſen
Orte 2 Ggr. koſtet; ſo koſtet er, wenn er 4 Loth
wiegt 4 Ggr. indem man annimmt, daß in einem
ſolchen vierloͤthigen Briefe wirklich 4 Briefe, oder
doch andre Papiere vom beſondern Werthe, z. B.

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[42/0050] Poſtofficiant koͤnnte ſchon daruͤber verdruͤßlich wer¬ den und uns mit einer ſchneidenden Antwort ab¬ fertigen, wenn wir ihm weniger Porto boͤten, als er verlangt. Er muͤßte auch ſicherlich jeden Pfennig, denn wir ihm kuͤrzten, aus ſeiner Taſche beilegen und der Kaſſe verguͤten. Bis hierher war die Rede vom Porto fuͤr einfache Briefe. Weil es aber duͤnne und dicke, oder einfache und doppelte Briefe giebt, ſo iſt auch das dafuͤr zu erlegende Porto verſchie¬ den. Als einen einfachen (ſimpeln) Brief ſieht man den an, der nur aus einem Bogen Papier be¬ ſteht und uͤberhaupt nicht uͤber ein Loth wiegt. Fuͤr ſolche einloͤthige Briefe wird nur einfaches, oder das gewoͤhnliche Porto bezahlt. Wiegen ſie aber mehr; ſo veraͤndert ſich die Taxe. — Hierbei ſind jedoch die Prinzipien nicht einerlei. Die ſogenann¬ ten Reichspoſten ſcheinen hierin die wohlfeilſten. Auf den reitenden Preußiſchen und einigen andern ſtaͤndiſchen Poſten muß fuͤr jedes Loth, welches ein Brief wiegt, das einfache Porto bezahlt werden, z. B. wenn ein einfacher Brief nach einem gewiſſen Orte 2 Ggr. koſtet; ſo koſtet er, wenn er 4 Loth wiegt 4 Ggr. indem man annimmt, daß in einem ſolchen vierloͤthigen Briefe wirklich 4 Briefe, oder doch andre Papiere vom beſondern Werthe, z. B.

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Zitationshilfe: Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803, S. 42. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/raabe_postgeheimnisse_1803/50>, abgerufen am 03.12.2024.