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Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803.

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theils liegt er in der beibehaltenen alten Reichspost¬
taxe, und der höhere Preis rührt gewöhnlich davon
her, wenn Posten in neuern Zeiten angelegt sind,
wobei die Taxe nach dem jetzigen pretio rerum an¬
geordnet wurde. Daher kömmt es, daß z. B. ein
Brief von Hannover bis Pyrmont 2 Ggr. und von
Hannover bis Paderborn und Erwitte gleichfalls
nur 2 Ggr. kostet, ohngeachtet letztere Oerter wei¬
ter entfernt liegen, so wie auch ein Brief von Ber¬
lin bis Braunschweig 4 Ggr. und von Berlin bis
Wesel nicht mehr zahlt.

Es ist vergeblich, über diese Verschiedenheit des
Briefporto's den Postofficianten zur Rede zu stellen,
weil er gewöhnlich keinen Grund davon angeben
kann, als die ihm vorgeschriebene und an seinem
Orte gebräuchliche Taxe. Hiervon abzugehen und
das Porto willkührlich zu bestimmen, wird und
kann sich kein Postofficiant erlauben, denn ein sol¬
ches Verfahren würde nicht von langer Dauer und
mit sehr unangenehmen Folgen für ihn verbunden
seyn.

Daher ist es aber auch nothwendig, das von
dem Postbedienten geforderte Porto ohne Umstände
zu erlegen und es kann wahrlich nicht statt finden,
dabei dingen, oder einen Abzug machen zu wollen.
Jeder an seine Posttaxe schon mechanisch gewöhnte

theils liegt er in der beibehaltenen alten Reichspoſt¬
taxe, und der hoͤhere Preis ruͤhrt gewoͤhnlich davon
her, wenn Poſten in neuern Zeiten angelegt ſind,
wobei die Taxe nach dem jetzigen pretio rerum an¬
geordnet wurde. Daher koͤmmt es, daß z. B. ein
Brief von Hannover bis Pyrmont 2 Ggr. und von
Hannover bis Paderborn und Erwitte gleichfalls
nur 2 Ggr. koſtet, ohngeachtet letztere Oerter wei¬
ter entfernt liegen, ſo wie auch ein Brief von Ber¬
lin bis Braunſchweig 4 Ggr. und von Berlin bis
Weſel nicht mehr zahlt.

Es iſt vergeblich, uͤber dieſe Verſchiedenheit des
Briefporto's den Poſtofficianten zur Rede zu ſtellen,
weil er gewoͤhnlich keinen Grund davon angeben
kann, als die ihm vorgeſchriebene und an ſeinem
Orte gebraͤuchliche Taxe. Hiervon abzugehen und
das Porto willkuͤhrlich zu beſtimmen, wird und
kann ſich kein Poſtofficiant erlauben, denn ein ſol¬
ches Verfahren wuͤrde nicht von langer Dauer und
mit ſehr unangenehmen Folgen fuͤr ihn verbunden
ſeyn.

Daher iſt es aber auch nothwendig, das von
dem Poſtbedienten geforderte Porto ohne Umſtaͤnde
zu erlegen und es kann wahrlich nicht ſtatt finden,
dabei dingen, oder einen Abzug machen zu wollen.
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[41/0049] theils liegt er in der beibehaltenen alten Reichspoſt¬ taxe, und der hoͤhere Preis ruͤhrt gewoͤhnlich davon her, wenn Poſten in neuern Zeiten angelegt ſind, wobei die Taxe nach dem jetzigen pretio rerum an¬ geordnet wurde. Daher koͤmmt es, daß z. B. ein Brief von Hannover bis Pyrmont 2 Ggr. und von Hannover bis Paderborn und Erwitte gleichfalls nur 2 Ggr. koſtet, ohngeachtet letztere Oerter wei¬ ter entfernt liegen, ſo wie auch ein Brief von Ber¬ lin bis Braunſchweig 4 Ggr. und von Berlin bis Weſel nicht mehr zahlt. Es iſt vergeblich, uͤber dieſe Verſchiedenheit des Briefporto's den Poſtofficianten zur Rede zu ſtellen, weil er gewoͤhnlich keinen Grund davon angeben kann, als die ihm vorgeſchriebene und an ſeinem Orte gebraͤuchliche Taxe. Hiervon abzugehen und das Porto willkuͤhrlich zu beſtimmen, wird und kann ſich kein Poſtofficiant erlauben, denn ein ſol¬ ches Verfahren wuͤrde nicht von langer Dauer und mit ſehr unangenehmen Folgen fuͤr ihn verbunden ſeyn. Daher iſt es aber auch nothwendig, das von dem Poſtbedienten geforderte Porto ohne Umſtaͤnde zu erlegen und es kann wahrlich nicht ſtatt finden, dabei dingen, oder einen Abzug machen zu wollen. Jeder an ſeine Poſttaxe ſchon mechaniſch gewoͤhnte

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Zitationshilfe: Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803, S. 41. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/raabe_postgeheimnisse_1803/49>, abgerufen am 21.11.2024.