Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803.Beim Verschicken von Waaren in Pa¬ Beim Verſchicken von Waaren in Pa¬ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0062" n="54"/> <p>Beim <hi rendition="#g">Verſchicken von Waaren in Pa¬<lb/> cketen</hi> ſind aͤhnliche Vorſichtsregeln zu beobachten.<lb/> Hauptſaͤchlich koͤmmt es darauf an, die Waaren gut<lb/> einzupacken und mit hinlaͤnglicher Emballage zu ver¬<lb/> wahren, damit ſie gegen Naͤße geſchuͤtzt ſind und<lb/> nicht durchſcheuert und zerſchabt werden koͤnnen.<lb/> Dieſes wird ohnehin in allen Poſtverordnungen den<lb/> Abſendern zur Pflicht gemacht und die Poſt kann<lb/> bei der gegenwaͤrtigen Beſchaffenheit der mehrſten<lb/> Poſtwagen, nicht alle Packete gegen Naͤße und<lb/> Reiben ſchuͤtzen, zumal da ſo viele Packete von ſehr<lb/> verſchiedener Geſtalt und Beſchaffenheit zur Poſt<lb/> gegeben werden, die alſo nicht immer paßlich ge¬<lb/> packt werden koͤnnen. Wachstuch, oder Wachslinnen<lb/> iſt zwar ein gutes Mittel, Waaren einzupacken; da<lb/> man aber kein Zeichen darauf machen kann, indem<lb/> kein Lack darauf haftet, ſo iſt man genoͤthigt, noch<lb/> eine Enveloppe von Linnen, Papier, oder Matten<lb/> darum zu ſchlagen; oder man muͤßte ſonſt auf das<lb/> Wachstuch noch beſonders einen linnenen Lappen<lb/> naͤhen und auf dieſen die Marque ſetzen, oder ſol¬<lb/> che mit Oelfarbe bezeichnen. Bei einigen Poſten,<lb/> z. B. im Preußiſchen, uͤbernimmt es zwar die Poſt,<lb/> die Packete zu zeichnen und laͤßt ſich dafuͤr, wie<lb/> billig, beſonders bezahlen; allein es iſt beſſer, wenn<lb/> die Abſender dies ſelbſt beſorgen. Es kann nicht<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [54/0062]
Beim Verſchicken von Waaren in Pa¬
cketen ſind aͤhnliche Vorſichtsregeln zu beobachten.
Hauptſaͤchlich koͤmmt es darauf an, die Waaren gut
einzupacken und mit hinlaͤnglicher Emballage zu ver¬
wahren, damit ſie gegen Naͤße geſchuͤtzt ſind und
nicht durchſcheuert und zerſchabt werden koͤnnen.
Dieſes wird ohnehin in allen Poſtverordnungen den
Abſendern zur Pflicht gemacht und die Poſt kann
bei der gegenwaͤrtigen Beſchaffenheit der mehrſten
Poſtwagen, nicht alle Packete gegen Naͤße und
Reiben ſchuͤtzen, zumal da ſo viele Packete von ſehr
verſchiedener Geſtalt und Beſchaffenheit zur Poſt
gegeben werden, die alſo nicht immer paßlich ge¬
packt werden koͤnnen. Wachstuch, oder Wachslinnen
iſt zwar ein gutes Mittel, Waaren einzupacken; da
man aber kein Zeichen darauf machen kann, indem
kein Lack darauf haftet, ſo iſt man genoͤthigt, noch
eine Enveloppe von Linnen, Papier, oder Matten
darum zu ſchlagen; oder man muͤßte ſonſt auf das
Wachstuch noch beſonders einen linnenen Lappen
naͤhen und auf dieſen die Marque ſetzen, oder ſol¬
che mit Oelfarbe bezeichnen. Bei einigen Poſten,
z. B. im Preußiſchen, uͤbernimmt es zwar die Poſt,
die Packete zu zeichnen und laͤßt ſich dafuͤr, wie
billig, beſonders bezahlen; allein es iſt beſſer, wenn
die Abſender dies ſelbſt beſorgen. Es kann nicht
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