Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803.Statt finden, daß man auf Koffer, oder andre Beim Empfange der Geldbriefe und Pa¬ Statt finden, daß man auf Koffer, oder andre Beim Empfange der Geldbriefe und Pa¬ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0063" n="55"/> Statt finden, daß man auf Koffer, oder andre<lb/> große Packete, welche man mit der Poſt verſenden<lb/> will, die Briefe ſelbſt nagele oder hefte. Nein; die<lb/> Briefe und Addreſſen muͤſſen beſonders und los<lb/> aufgegeben, und die Koffer, oder Packete mit einem<lb/> Zeichen verſehen werden. Dieſes Zeichen muß man<lb/> auch auf den Brief machen und zugleich dabei an¬<lb/> geben, in welche Emballage das Packet geſchla¬<lb/> gen iſt.</p><lb/> <p>Beim <hi rendition="#g">Empfange</hi> der Geldbriefe und Pa¬<lb/> ckete von der Poſt hat man gleichfalls gewiſſe<lb/> Vorſichten zu beobachten. Die Ablieferungsart<lb/> ſolcher Sachen von der Poſt an die Empfaͤnger<lb/> iſt nicht uͤberall gleich. An einigen Orten werden<lb/> die mit den Poſten angekommenen Geldbriefe und<lb/> Packete den Empfaͤngern ins Haus geſchickt. Dieß<lb/> iſt freilich fuͤr die Empfaͤnger ziemlich bequem; al¬<lb/> lein es iſt gewoͤhnlich das Unangenehme damit ver¬<lb/> bunden, daß der Empfang ſolcher Sachen mehrern<lb/> Perſonen bekannt werden kann. An andern Orten<lb/> muͤſſen dagegen die Empfaͤnger ſelbſt ihre eingelau¬<lb/> fenen Sachen von der Poſt abholen, nachdem ſie<lb/> von der Ankunft derſelben aus dem Poſthauſe be¬<lb/> nachrichtigt ſind, oder einen Avis erhalten haben.<lb/> Dieſer Avis beſteht entweder in einem Zettel, wor¬<lb/> auf die angekommene Sache und der Name des<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [55/0063]
Statt finden, daß man auf Koffer, oder andre
große Packete, welche man mit der Poſt verſenden
will, die Briefe ſelbſt nagele oder hefte. Nein; die
Briefe und Addreſſen muͤſſen beſonders und los
aufgegeben, und die Koffer, oder Packete mit einem
Zeichen verſehen werden. Dieſes Zeichen muß man
auch auf den Brief machen und zugleich dabei an¬
geben, in welche Emballage das Packet geſchla¬
gen iſt.
Beim Empfange der Geldbriefe und Pa¬
ckete von der Poſt hat man gleichfalls gewiſſe
Vorſichten zu beobachten. Die Ablieferungsart
ſolcher Sachen von der Poſt an die Empfaͤnger
iſt nicht uͤberall gleich. An einigen Orten werden
die mit den Poſten angekommenen Geldbriefe und
Packete den Empfaͤngern ins Haus geſchickt. Dieß
iſt freilich fuͤr die Empfaͤnger ziemlich bequem; al¬
lein es iſt gewoͤhnlich das Unangenehme damit ver¬
bunden, daß der Empfang ſolcher Sachen mehrern
Perſonen bekannt werden kann. An andern Orten
muͤſſen dagegen die Empfaͤnger ſelbſt ihre eingelau¬
fenen Sachen von der Poſt abholen, nachdem ſie
von der Ankunft derſelben aus dem Poſthauſe be¬
nachrichtigt ſind, oder einen Avis erhalten haben.
Dieſer Avis beſteht entweder in einem Zettel, wor¬
auf die angekommene Sache und der Name des
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