Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803.ches beständig schnelles Reiten aushalten kann. Ei¬ ches beſtaͤndig ſchnelles Reiten aushalten kann. Ei¬ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0084" n="76"/> ches beſtaͤndig ſchnelles Reiten aushalten kann. Ei¬<lb/> nige bringen daher ihre eigenen kleinen Wagen von<lb/> dem Orte der Abſendung mit; andere wechſeln auf<lb/> der Tour, ihrer Bequemlichkeit und der Erholung<lb/> wegen, mit Reiten und Fahren ab. Beide muͤſſen,<lb/> ſo wie ſie ankommen und wie ſie wuͤnſchen, von<lb/> der Poſt weiter gefoͤrdert werden. Wenn nun gleich<lb/> ein Courier ſeinen eigenen Wagen hat, oder er mag<lb/> auf einer Poſtſtation, ſtatt des Reitpferdes, einen<lb/> Wagen nehmen; ſo wird er doch nicht, als ein mit<lb/> Extrapoſt Reiſender angeſehen, ſondern er muß Cou¬<lb/> riermaͤßig fuͤr die Pferde bezahlen, und fuͤr den ge¬<lb/> liehenen Wagen, wie ſich von ſelbſt verſteht, beſon¬<lb/> ders verguͤten. Denn man ſetzt voraus, daß er,<lb/> als Courier, doch noch ſchneller, als Extrapoſt fah¬<lb/> ren laſſen werde, mithin wuͤrde von Seiten der<lb/> Poſt eben die auſſerordentliche Anſtrengung geleiſtet<lb/> werden muͤſſen. Dem vorreitenden, oder fahrenden<lb/> Poſtillon ſind auf jede Meile gewoͤhnlich 4 Ggr. zu<lb/> gebilliget. Reitende Couriers pflegen ihre eigene<lb/> Saͤttel mit ſich zu fuͤhren und es iſt ihnen dieß um<lb/> ſo mehr anzurathen, da ſie nicht auf allen Poſtſta¬<lb/> tionen bequeme Sattel antreffen werden, jedoch<lb/> muͤſſen ihre Saͤttel auch von der Art ſeyn, daß<lb/> ſolche auf alle Pferde paſſen und denſelben keine<lb/> Beſchaͤdigungen zufuͤgen. Ein Courierſattel, wo¬<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [76/0084]
ches beſtaͤndig ſchnelles Reiten aushalten kann. Ei¬
nige bringen daher ihre eigenen kleinen Wagen von
dem Orte der Abſendung mit; andere wechſeln auf
der Tour, ihrer Bequemlichkeit und der Erholung
wegen, mit Reiten und Fahren ab. Beide muͤſſen,
ſo wie ſie ankommen und wie ſie wuͤnſchen, von
der Poſt weiter gefoͤrdert werden. Wenn nun gleich
ein Courier ſeinen eigenen Wagen hat, oder er mag
auf einer Poſtſtation, ſtatt des Reitpferdes, einen
Wagen nehmen; ſo wird er doch nicht, als ein mit
Extrapoſt Reiſender angeſehen, ſondern er muß Cou¬
riermaͤßig fuͤr die Pferde bezahlen, und fuͤr den ge¬
liehenen Wagen, wie ſich von ſelbſt verſteht, beſon¬
ders verguͤten. Denn man ſetzt voraus, daß er,
als Courier, doch noch ſchneller, als Extrapoſt fah¬
ren laſſen werde, mithin wuͤrde von Seiten der
Poſt eben die auſſerordentliche Anſtrengung geleiſtet
werden muͤſſen. Dem vorreitenden, oder fahrenden
Poſtillon ſind auf jede Meile gewoͤhnlich 4 Ggr. zu
gebilliget. Reitende Couriers pflegen ihre eigene
Saͤttel mit ſich zu fuͤhren und es iſt ihnen dieß um
ſo mehr anzurathen, da ſie nicht auf allen Poſtſta¬
tionen bequeme Sattel antreffen werden, jedoch
muͤſſen ihre Saͤttel auch von der Art ſeyn, daß
ſolche auf alle Pferde paſſen und denſelben keine
Beſchaͤdigungen zufuͤgen. Ein Courierſattel, wo¬
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