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[Rabener, Gottlieb Wilhelm]: Sammlung satyrischer Schriften. Bd. 1. Leipzig, 1751.

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Vorbericht.
men, weil diese Aufführung unanständig ist. Jch
redete hievon in der satyrischen Sprache der Jronie,
und sagte von dem Eidschwure: "Jn den alten
"Zeiten kam dieses Wort nicht oft vor, und daher
"geschah es auch, daß unsre ungesitteten Vorfahren,
"die einfältigen Deutschen, glaubten, ein Eidschwur
"sey etwas sehr wichtiges. Heut zu Tage, hat man
"dieses schon besser eingesehen, und je häufiger die-
"ses Wort, so wohl vor Gerichte, als im gemeinen
"Leben vorkömmt, desto weniger will es sagen. Ei-
"nen Eid ablegen,
ist bey Leuten, die etwas wei-
"ter denken, als der gemeine Pöbel, gemeiniglich nichts
"anders, als eine gewisse Ceremonie, da man auf-
"rechts steht, die Finger in die Höhe reckt, den Hut
"unter dem Arme hält, und etwas verspricht, oder
"betheuert, das man nicht länger hält, bis man den
"Hut wieder aufsetzt; mit einem Worte, es ist ein
"Compliment, daß man Gott macht. Ein Com-
"pliment aber gehört unter die nichts bedeutenden
"Worte. Etwas eidlich versichern, heißt an vie-
"len Orten so viel, als eine Lügen recht wahrschein-
"lich machen. Van Höken in seinem allezeit fer-
"tigen Juristen nennt den Eid herbam betonicam,
"und versichert, einem den Eid deferiren, sey
"nichts anders, als seinem klagenden Clienten die

"Sache

Vorbericht.
men, weil dieſe Auffuͤhrung unanſtaͤndig iſt. Jch
redete hievon in der ſatyriſchen Sprache der Jronie,
und ſagte von dem Eidſchwure: „Jn den alten
„Zeiten kam dieſes Wort nicht oft vor, und daher
„geſchah es auch, daß unſre ungeſitteten Vorfahren,
„die einfaͤltigen Deutſchen, glaubten, ein Eidſchwur
„ſey etwas ſehr wichtiges. Heut zu Tage, hat man
„dieſes ſchon beſſer eingeſehen, und je haͤufiger die-
„ſes Wort, ſo wohl vor Gerichte, als im gemeinen
„Leben vorkoͤmmt, deſto weniger will es ſagen. Ei-
„nen Eid ablegen,
iſt bey Leuten, die etwas wei-
„ter denken, als der gemeine Poͤbel, gemeiniglich nichts
„anders, als eine gewiſſe Ceremonie, da man auf-
„rechts ſteht, die Finger in die Hoͤhe reckt, den Hut
„unter dem Arme haͤlt, und etwas verſpricht, oder
„betheuert, das man nicht laͤnger haͤlt, bis man den
„Hut wieder aufſetzt; mit einem Worte, es iſt ein
„Compliment, daß man Gott macht. Ein Com-
„pliment aber gehoͤrt unter die nichts bedeutenden
„Worte. Etwas eidlich verſichern, heißt an vie-
„len Orten ſo viel, als eine Luͤgen recht wahrſchein-
„lich machen. Van Hoͤken in ſeinem allezeit fer-
„tigen Juriſten nennt den Eid herbam betonicam,
„und verſichert, einem den Eid deferiren, ſey
„nichts anders, als ſeinem klagenden Clienten die

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[31/0031] Vorbericht. men, weil dieſe Auffuͤhrung unanſtaͤndig iſt. Jch redete hievon in der ſatyriſchen Sprache der Jronie, und ſagte von dem Eidſchwure: „Jn den alten „Zeiten kam dieſes Wort nicht oft vor, und daher „geſchah es auch, daß unſre ungeſitteten Vorfahren, „die einfaͤltigen Deutſchen, glaubten, ein Eidſchwur „ſey etwas ſehr wichtiges. Heut zu Tage, hat man „dieſes ſchon beſſer eingeſehen, und je haͤufiger die- „ſes Wort, ſo wohl vor Gerichte, als im gemeinen „Leben vorkoͤmmt, deſto weniger will es ſagen. Ei- „nen Eid ablegen, iſt bey Leuten, die etwas wei- „ter denken, als der gemeine Poͤbel, gemeiniglich nichts „anders, als eine gewiſſe Ceremonie, da man auf- „rechts ſteht, die Finger in die Hoͤhe reckt, den Hut „unter dem Arme haͤlt, und etwas verſpricht, oder „betheuert, das man nicht laͤnger haͤlt, bis man den „Hut wieder aufſetzt; mit einem Worte, es iſt ein „Compliment, daß man Gott macht. Ein Com- „pliment aber gehoͤrt unter die nichts bedeutenden „Worte. Etwas eidlich verſichern, heißt an vie- „len Orten ſo viel, als eine Luͤgen recht wahrſchein- „lich machen. Van Hoͤken in ſeinem allezeit fer- „tigen Juriſten nennt den Eid herbam betonicam, „und verſichert, einem den Eid deferiren, ſey „nichts anders, als ſeinem klagenden Clienten die „Sache

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Zitationshilfe: [Rabener, Gottlieb Wilhelm]: Sammlung satyrischer Schriften. Bd. 1. Leipzig, 1751, S. 31. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rabener_sammlung01_1751/31>, abgerufen am 21.11.2024.