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Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 2. Berlin, 1836.

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der katholischen Restauration. Frankreich.
gaben ihr an und für sich eine gewisse Unabhängigkeit; da-
durch aber daß sie zur Theilnahme an den Staatsschulden
herbeigezogen worden, kam dieß auch zur Darstellung und
zum Bewußtseyn 1).

Denn nicht so ganz erzwungen war diese Theilnahme,
daß die Verpflichtung zu derselben nicht von Zeit zu Zeit
mit den Formen einer freiwilligen Entschließung hätte wie-
derholt werden müssen.

Unter Heinrich IV. bekamen die Zusammenkünfte die
zu dem Ende gehalten wurden, eine regelmäßigere Gestalt.
Sie sollten von zehn Jahr zu zehn Jahr wiederholt wer-
den: alle Mal im Mai, wo die Tage lang sind und
sich viel thun läßt: niemals zu Paris, um keine Zerstreuung
zu veranlassen: alle zwei Jahre sollten kleinere Versamm-
lungen Statt finden um die Rechnungen abzunehmen.

Es läßt sich an sich nicht erwarten, daß diese Ver-
sammlungen, namentlich die größern, bei ihren finanziellen
Verbindlichkeiten hätten stehn bleiben sollen. Schon die

1) In den Memoires du clerge de France tom. IX -- Re-
cueil des contrats passes par le clerge avec les rois
-- fin-
det man die Actenstücke hierüber vom Jahre 1561 an. Auf der Ver-
sammlung von Poisy in diesem Jahre nemlich übernahm der Clerus,
einen bedeutenden Theil der Staatsschulden nicht allein zu verzinsen,
sondern auch abzulösen. Die Ablösung kam nicht zu Stande: dage-
gen blieb es bei der Verpflichtung die Zinsen zu zahlen. Es waren
hauptsächlich die Schulden die beim Hotel de Ville von Paris ge-
macht worden, und dieser Stadt kamen die Zinsen zu gute: eine
bestimmte Rente ward ihr jährlich von der Geistlichkeit. Man sieht
weshalb Paris, auch wenn es nicht so gut katholisch gewesen wäre
wie es war, doch den Ruin der Geistlichkeit niemals hätte gestat-
ten, das Verderben der geistlichen Güter, seiner Hypothek, niemals
hätte zugeben dürfen.

der katholiſchen Reſtauration. Frankreich.
gaben ihr an und fuͤr ſich eine gewiſſe Unabhaͤngigkeit; da-
durch aber daß ſie zur Theilnahme an den Staatsſchulden
herbeigezogen worden, kam dieß auch zur Darſtellung und
zum Bewußtſeyn 1).

Denn nicht ſo ganz erzwungen war dieſe Theilnahme,
daß die Verpflichtung zu derſelben nicht von Zeit zu Zeit
mit den Formen einer freiwilligen Entſchließung haͤtte wie-
derholt werden muͤſſen.

Unter Heinrich IV. bekamen die Zuſammenkuͤnfte die
zu dem Ende gehalten wurden, eine regelmaͤßigere Geſtalt.
Sie ſollten von zehn Jahr zu zehn Jahr wiederholt wer-
den: alle Mal im Mai, wo die Tage lang ſind und
ſich viel thun laͤßt: niemals zu Paris, um keine Zerſtreuung
zu veranlaſſen: alle zwei Jahre ſollten kleinere Verſamm-
lungen Statt finden um die Rechnungen abzunehmen.

Es laͤßt ſich an ſich nicht erwarten, daß dieſe Ver-
ſammlungen, namentlich die groͤßern, bei ihren finanziellen
Verbindlichkeiten haͤtten ſtehn bleiben ſollen. Schon die

1) In den Mémoires du clergé de France tom. IX — Re-
cueil des contrats passés par le clergé avec les rois
— fin-
det man die Actenſtuͤcke hieruͤber vom Jahre 1561 an. Auf der Ver-
ſammlung von Poiſy in dieſem Jahre nemlich uͤbernahm der Clerus,
einen bedeutenden Theil der Staatsſchulden nicht allein zu verzinſen,
ſondern auch abzuloͤſen. Die Abloͤſung kam nicht zu Stande: dage-
gen blieb es bei der Verpflichtung die Zinſen zu zahlen. Es waren
hauptſaͤchlich die Schulden die beim Hotel de Ville von Paris ge-
macht worden, und dieſer Stadt kamen die Zinſen zu gute: eine
beſtimmte Rente ward ihr jaͤhrlich von der Geiſtlichkeit. Man ſieht
weshalb Paris, auch wenn es nicht ſo gut katholiſch geweſen waͤre
wie es war, doch den Ruin der Geiſtlichkeit niemals haͤtte geſtat-
ten, das Verderben der geiſtlichen Guͤter, ſeiner Hypothek, niemals
haͤtte zugeben duͤrfen.
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[427/0439] der katholiſchen Reſtauration. Frankreich. gaben ihr an und fuͤr ſich eine gewiſſe Unabhaͤngigkeit; da- durch aber daß ſie zur Theilnahme an den Staatsſchulden herbeigezogen worden, kam dieß auch zur Darſtellung und zum Bewußtſeyn 1). Denn nicht ſo ganz erzwungen war dieſe Theilnahme, daß die Verpflichtung zu derſelben nicht von Zeit zu Zeit mit den Formen einer freiwilligen Entſchließung haͤtte wie- derholt werden muͤſſen. Unter Heinrich IV. bekamen die Zuſammenkuͤnfte die zu dem Ende gehalten wurden, eine regelmaͤßigere Geſtalt. Sie ſollten von zehn Jahr zu zehn Jahr wiederholt wer- den: alle Mal im Mai, wo die Tage lang ſind und ſich viel thun laͤßt: niemals zu Paris, um keine Zerſtreuung zu veranlaſſen: alle zwei Jahre ſollten kleinere Verſamm- lungen Statt finden um die Rechnungen abzunehmen. Es laͤßt ſich an ſich nicht erwarten, daß dieſe Ver- ſammlungen, namentlich die groͤßern, bei ihren finanziellen Verbindlichkeiten haͤtten ſtehn bleiben ſollen. Schon die 1) In den Mémoires du clergé de France tom. IX — Re- cueil des contrats passés par le clergé avec les rois — fin- det man die Actenſtuͤcke hieruͤber vom Jahre 1561 an. Auf der Ver- ſammlung von Poiſy in dieſem Jahre nemlich uͤbernahm der Clerus, einen bedeutenden Theil der Staatsſchulden nicht allein zu verzinſen, ſondern auch abzuloͤſen. Die Abloͤſung kam nicht zu Stande: dage- gen blieb es bei der Verpflichtung die Zinſen zu zahlen. Es waren hauptſaͤchlich die Schulden die beim Hotel de Ville von Paris ge- macht worden, und dieſer Stadt kamen die Zinſen zu gute: eine beſtimmte Rente ward ihr jaͤhrlich von der Geiſtlichkeit. Man ſieht weshalb Paris, auch wenn es nicht ſo gut katholiſch geweſen waͤre wie es war, doch den Ruin der Geiſtlichkeit niemals haͤtte geſtat- ten, das Verderben der geiſtlichen Guͤter, ſeiner Hypothek, niemals haͤtte zugeben duͤrfen.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 2. Berlin, 1836, S. 427. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_paepste02_1836/439>, abgerufen am 22.11.2024.