und das freilich weder der Christenheit noch dem Staate, auch nicht der Stadt, sondern das allein den Familien der Päpste zu Gute kam.
Es hatte sich überhaupt eingeführt, und hängt mit der Stellung des Priesterstandes zu einer sehr entwickelten Fa- milienverfassung zusammen, daß der Ueberschuß der geistli- chen Einkünfte in der Regel den Verwandten eines Jeden zu Theil wurde.
Die Päpste waren durch Bullen verhindert ihren An- gehörigen, wie sie früher versucht, Fürstenthümer zu ver- leihen: dagegen ließen sie es sich um so angelegener seyn, denselben durch Reichthümer und festen Besitz ein erbliches Ansehen zu verschaffen.
Sie verfuhren hiebei nicht ohne eine scheinbare Recht- fertigung. Sie gingen davon aus, daß sie durch kein Ge- lübde zur Armuth verpflichtet seyen: indem sie nun schlos- sen, daß sie den Ueberschuß der Früchte des geistlichen Am- tes als ihr Eigenthum ansehen dürften, glaubten sie zu- gleich das Recht zu haben ihren Verwandten mit diesem Ueberschuß ein Geschenk zu machen.
Bei weitem mehr aber als diese rationellen Gründe wirkten hiebei Herkommen und Blut, und die natürliche Neigung des Menschen eine Stiftung nach seinem Tode zurückzulassen.
Der Erste der die Form fand, an welche darnach die Andern sich hielten, war Sixtus V.
Den einen seiner Pronepoten erhob er zum Cardi- nal, ließ ihn Antheil an den Geschäften nehmen, und gab ihm ein kirchliches Einkommen von 100000 Sc. -- den
an-
BuchVIII.Die Paͤpſte um d. Mitte d. 17. Jahrh.
und das freilich weder der Chriſtenheit noch dem Staate, auch nicht der Stadt, ſondern das allein den Familien der Paͤpſte zu Gute kam.
Es hatte ſich uͤberhaupt eingefuͤhrt, und haͤngt mit der Stellung des Prieſterſtandes zu einer ſehr entwickelten Fa- milienverfaſſung zuſammen, daß der Ueberſchuß der geiſtli- chen Einkuͤnfte in der Regel den Verwandten eines Jeden zu Theil wurde.
Die Paͤpſte waren durch Bullen verhindert ihren An- gehoͤrigen, wie ſie fruͤher verſucht, Fuͤrſtenthuͤmer zu ver- leihen: dagegen ließen ſie es ſich um ſo angelegener ſeyn, denſelben durch Reichthuͤmer und feſten Beſitz ein erbliches Anſehen zu verſchaffen.
Sie verfuhren hiebei nicht ohne eine ſcheinbare Recht- fertigung. Sie gingen davon aus, daß ſie durch kein Ge- luͤbde zur Armuth verpflichtet ſeyen: indem ſie nun ſchloſ- ſen, daß ſie den Ueberſchuß der Fruͤchte des geiſtlichen Am- tes als ihr Eigenthum anſehen duͤrften, glaubten ſie zu- gleich das Recht zu haben ihren Verwandten mit dieſem Ueberſchuß ein Geſchenk zu machen.
Bei weitem mehr aber als dieſe rationellen Gruͤnde wirkten hiebei Herkommen und Blut, und die natuͤrliche Neigung des Menſchen eine Stiftung nach ſeinem Tode zuruͤckzulaſſen.
Der Erſte der die Form fand, an welche darnach die Andern ſich hielten, war Sixtus V.
Den einen ſeiner Pronepoten erhob er zum Cardi- nal, ließ ihn Antheil an den Geſchaͤften nehmen, und gab ihm ein kirchliches Einkommen von 100000 Sc. — den
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Buch VIII. Die Paͤpſte um d. Mitte d. 17. Jahrh.
und das freilich weder der Chriſtenheit noch dem Staate,
auch nicht der Stadt, ſondern das allein den Familien der
Paͤpſte zu Gute kam.
Es hatte ſich uͤberhaupt eingefuͤhrt, und haͤngt mit der
Stellung des Prieſterſtandes zu einer ſehr entwickelten Fa-
milienverfaſſung zuſammen, daß der Ueberſchuß der geiſtli-
chen Einkuͤnfte in der Regel den Verwandten eines Jeden
zu Theil wurde.
Die Paͤpſte waren durch Bullen verhindert ihren An-
gehoͤrigen, wie ſie fruͤher verſucht, Fuͤrſtenthuͤmer zu ver-
leihen: dagegen ließen ſie es ſich um ſo angelegener ſeyn,
denſelben durch Reichthuͤmer und feſten Beſitz ein erbliches
Anſehen zu verſchaffen.
Sie verfuhren hiebei nicht ohne eine ſcheinbare Recht-
fertigung. Sie gingen davon aus, daß ſie durch kein Ge-
luͤbde zur Armuth verpflichtet ſeyen: indem ſie nun ſchloſ-
ſen, daß ſie den Ueberſchuß der Fruͤchte des geiſtlichen Am-
tes als ihr Eigenthum anſehen duͤrften, glaubten ſie zu-
gleich das Recht zu haben ihren Verwandten mit dieſem
Ueberſchuß ein Geſchenk zu machen.
Bei weitem mehr aber als dieſe rationellen Gruͤnde
wirkten hiebei Herkommen und Blut, und die natuͤrliche
Neigung des Menſchen eine Stiftung nach ſeinem Tode
zuruͤckzulaſſen.
Der Erſte der die Form fand, an welche darnach
die Andern ſich hielten, war Sixtus V.
Den einen ſeiner Pronepoten erhob er zum Cardi-
nal, ließ ihn Antheil an den Geſchaͤften nehmen, und gab
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Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 3. Berlin, 1836, S. 16. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_paepste03_1836/28>, abgerufen am 03.12.2024.
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