Das Glück wollte mir hiebei so wohl, daß ich im Herbst 1836 eine Sammlung, eben wie ich sie brauchte, in dem Stadtarchiv zu Frankfurt a. M. fand und mit erwünschter Bequemlichkeit benutzen durfte.
Die Sammlung besteht aus 96 Foliobänden, welche die Acten der Reichstage von 1414 bis 1613 umfassen. Anfangs ist sie nur sehr unvoll- ständig; allein Schritt für Schritt, so wie die Reichsverfassung sich selbst weiter entwickelte, ge- winnt sie an Bedeutung; mit dem Anfang des 16ten Jahrhunderts, von welcher Zeit an sich über- haupt das schriftliche Verfahren eingeführt hat, wird sie an neuen und wichtigen Actenstücken so reich, daß sie die Aufmerksamkeit in hohem Grade fesselt. Ne- ben den Actenstücken finden sich die Berichte der Abgeordneten, der Rathsfreunde, die in der Regel durch Treuherzigkeit anziehen und oft durch Einsicht überraschen. Ich nahm Gelegenheit, mir den In- halt der ersten 64 dieser Bände, die bis zum Jahr 1551 reichen, zu eigen zu machen. Eine Samm- lung kaiserlicher Schreiben bot mir noch hie und da willkommene Ergänzungen dar.
Doch durfte ich dabei nicht stehen bleiben. Ei- ner Stadt wurde doch nicht alles bekannt. Es leuch- tet von selbst ein, daß man die Arbeiten des chur- fürstlichen und des fürstlichen Collegiums nicht in einer städtischen Sammlung suchen darf.
Im Anfang des Jahres 1837 erhielt ich die Erlaubniß, das Königl. Preußische Geheime Staats- archiv zu Berlin, im April desselben Jahres, das Königl. Sächsische Hauptstaatsarchiv zu Dresden für
Vorrede.
Das Glück wollte mir hiebei ſo wohl, daß ich im Herbſt 1836 eine Sammlung, eben wie ich ſie brauchte, in dem Stadtarchiv zu Frankfurt a. M. fand und mit erwünſchter Bequemlichkeit benutzen durfte.
Die Sammlung beſteht aus 96 Foliobänden, welche die Acten der Reichstage von 1414 bis 1613 umfaſſen. Anfangs iſt ſie nur ſehr unvoll- ſtändig; allein Schritt für Schritt, ſo wie die Reichsverfaſſung ſich ſelbſt weiter entwickelte, ge- winnt ſie an Bedeutung; mit dem Anfang des 16ten Jahrhunderts, von welcher Zeit an ſich über- haupt das ſchriftliche Verfahren eingeführt hat, wird ſie an neuen und wichtigen Actenſtücken ſo reich, daß ſie die Aufmerkſamkeit in hohem Grade feſſelt. Ne- ben den Actenſtücken finden ſich die Berichte der Abgeordneten, der Rathsfreunde, die in der Regel durch Treuherzigkeit anziehen und oft durch Einſicht überraſchen. Ich nahm Gelegenheit, mir den In- halt der erſten 64 dieſer Bände, die bis zum Jahr 1551 reichen, zu eigen zu machen. Eine Samm- lung kaiſerlicher Schreiben bot mir noch hie und da willkommene Ergänzungen dar.
Doch durfte ich dabei nicht ſtehen bleiben. Ei- ner Stadt wurde doch nicht alles bekannt. Es leuch- tet von ſelbſt ein, daß man die Arbeiten des chur- fürſtlichen und des fürſtlichen Collegiums nicht in einer ſtädtiſchen Sammlung ſuchen darf.
Im Anfang des Jahres 1837 erhielt ich die Erlaubniß, das Königl. Preußiſche Geheime Staats- archiv zu Berlin, im April deſſelben Jahres, das Königl. Sächſiſche Hauptſtaatsarchiv zu Dresden für
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[V/0011]
Vorrede.
Das Glück wollte mir hiebei ſo wohl, daß ich
im Herbſt 1836 eine Sammlung, eben wie ich ſie
brauchte, in dem Stadtarchiv zu Frankfurt a. M. fand
und mit erwünſchter Bequemlichkeit benutzen durfte.
Die Sammlung beſteht aus 96 Foliobänden,
welche die Acten der Reichstage von 1414 bis
1613 umfaſſen. Anfangs iſt ſie nur ſehr unvoll-
ſtändig; allein Schritt für Schritt, ſo wie die
Reichsverfaſſung ſich ſelbſt weiter entwickelte, ge-
winnt ſie an Bedeutung; mit dem Anfang des
16ten Jahrhunderts, von welcher Zeit an ſich über-
haupt das ſchriftliche Verfahren eingeführt hat, wird
ſie an neuen und wichtigen Actenſtücken ſo reich, daß
ſie die Aufmerkſamkeit in hohem Grade feſſelt. Ne-
ben den Actenſtücken finden ſich die Berichte der
Abgeordneten, der Rathsfreunde, die in der Regel
durch Treuherzigkeit anziehen und oft durch Einſicht
überraſchen. Ich nahm Gelegenheit, mir den In-
halt der erſten 64 dieſer Bände, die bis zum Jahr
1551 reichen, zu eigen zu machen. Eine Samm-
lung kaiſerlicher Schreiben bot mir noch hie und da
willkommene Ergänzungen dar.
Doch durfte ich dabei nicht ſtehen bleiben. Ei-
ner Stadt wurde doch nicht alles bekannt. Es leuch-
tet von ſelbſt ein, daß man die Arbeiten des chur-
fürſtlichen und des fürſtlichen Collegiums nicht in
einer ſtädtiſchen Sammlung ſuchen darf.
Im Anfang des Jahres 1837 erhielt ich die
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Königl. Sächſiſche Hauptſtaatsarchiv zu Dresden für
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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839, S. V. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation01_1839/11>, abgerufen am 21.11.2024.
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