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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839.

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Reichstag zu Worms und zu Freiburg 1497. 98.
Königs nach Freiburg verlegt. Obwohl die Sachen in
Folge der Lindauer Vereinigung bei weitem besser giengen
als früher, der gemeine Pfennig wirklich anfieng einge-
bracht zu werden, das Kammergericht zu Worms regel-
mäßige Gerichtstage hielt, auch der Reichstag selbst zwi-
schen den verschiednen Ständen in den schwierigern Sa-
chen eine unbestrittene jurisdictionelle Gewalt ausübte, so
fühlte man doch täglich, daß man bei der zweideutigen
und halb feindseligen Stellung, in der sich der König hielt,
nicht zum Ziel kommen würde. Vor den Augen der ver-
sammelten Stände überzog Churfürst Johann II von Trier,
mit Hülfe seiner weltlichen Nachbarn, Baden Pfalz Hes-
sen und Jülich, die Stadt Boppard, und nöthigte sie mit
Gewalt sich ihm zu unterwerfen, ihm zu huldigen. Die
Schweizer widersetzten sich einem von dem Kammergericht
ergangenen Urtel gegen St. Gallen, führten die trotzigsten
Reden, und waren nahe daran, förmliche Fehde zu erhe-
ben. In unaufhörlich wiederholten Schreiben zeigten die
Stände dem König an, daß ohne seine Anwesenheit sich
weder der Friede behaupten, noch das Recht ausführen,
noch die Auflage vollständig einbringen lasse.

Endlich, am 18ten Juny 1498, traf er in Freiburg

dern mit voller Sicherheit daß Maximilian nicht in Worms erschie-
nen ist. Wenn Häberlin Reichsgesch. IX, 84 dieß dennoch annimmt,
so täuschten ihn einige Urkunden, die aber nur im Namen des Kö-
nigs am Reichstag ausgestellt worden seyn können. Zu Freiburg
(Dienstag nach Visitationis Mariä 3 Juli) entschuldigte sich Maxi-
milian selbst, daß er nicht in Worms erschienen sey: er habe in sei-
nen Erblanden ein löblich Regiment aufrichten müssen etc. man habe
es ihm wohl als Thorheit ausgelegt etc. aber jetzt sey er da. (Brand.
Protocoll.)
Ranke d. Gesch. I. 9

Reichstag zu Worms und zu Freiburg 1497. 98.
Königs nach Freiburg verlegt. Obwohl die Sachen in
Folge der Lindauer Vereinigung bei weitem beſſer giengen
als früher, der gemeine Pfennig wirklich anfieng einge-
bracht zu werden, das Kammergericht zu Worms regel-
mäßige Gerichtstage hielt, auch der Reichstag ſelbſt zwi-
ſchen den verſchiednen Ständen in den ſchwierigern Sa-
chen eine unbeſtrittene jurisdictionelle Gewalt ausübte, ſo
fühlte man doch täglich, daß man bei der zweideutigen
und halb feindſeligen Stellung, in der ſich der König hielt,
nicht zum Ziel kommen würde. Vor den Augen der ver-
ſammelten Stände überzog Churfürſt Johann II von Trier,
mit Hülfe ſeiner weltlichen Nachbarn, Baden Pfalz Heſ-
ſen und Jülich, die Stadt Boppard, und nöthigte ſie mit
Gewalt ſich ihm zu unterwerfen, ihm zu huldigen. Die
Schweizer widerſetzten ſich einem von dem Kammergericht
ergangenen Urtel gegen St. Gallen, führten die trotzigſten
Reden, und waren nahe daran, förmliche Fehde zu erhe-
ben. In unaufhörlich wiederholten Schreiben zeigten die
Stände dem König an, daß ohne ſeine Anweſenheit ſich
weder der Friede behaupten, noch das Recht ausführen,
noch die Auflage vollſtändig einbringen laſſe.

Endlich, am 18ten Juny 1498, traf er in Freiburg

dern mit voller Sicherheit daß Maximilian nicht in Worms erſchie-
nen iſt. Wenn Haͤberlin Reichsgeſch. IX, 84 dieß dennoch annimmt,
ſo taͤuſchten ihn einige Urkunden, die aber nur im Namen des Koͤ-
nigs am Reichstag ausgeſtellt worden ſeyn koͤnnen. Zu Freiburg
(Dienſtag nach Viſitationis Mariaͤ 3 Juli) entſchuldigte ſich Maxi-
milian ſelbſt, daß er nicht in Worms erſchienen ſey: er habe in ſei-
nen Erblanden ein loͤblich Regiment aufrichten muͤſſen ꝛc. man habe
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Protocoll.)
Ranke d. Geſch. I. 9
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[129/0147] Reichstag zu Worms und zu Freiburg 1497. 98. Königs nach Freiburg verlegt. Obwohl die Sachen in Folge der Lindauer Vereinigung bei weitem beſſer giengen als früher, der gemeine Pfennig wirklich anfieng einge- bracht zu werden, das Kammergericht zu Worms regel- mäßige Gerichtstage hielt, auch der Reichstag ſelbſt zwi- ſchen den verſchiednen Ständen in den ſchwierigern Sa- chen eine unbeſtrittene jurisdictionelle Gewalt ausübte, ſo fühlte man doch täglich, daß man bei der zweideutigen und halb feindſeligen Stellung, in der ſich der König hielt, nicht zum Ziel kommen würde. Vor den Augen der ver- ſammelten Stände überzog Churfürſt Johann II von Trier, mit Hülfe ſeiner weltlichen Nachbarn, Baden Pfalz Heſ- ſen und Jülich, die Stadt Boppard, und nöthigte ſie mit Gewalt ſich ihm zu unterwerfen, ihm zu huldigen. Die Schweizer widerſetzten ſich einem von dem Kammergericht ergangenen Urtel gegen St. Gallen, führten die trotzigſten Reden, und waren nahe daran, förmliche Fehde zu erhe- ben. In unaufhörlich wiederholten Schreiben zeigten die Stände dem König an, daß ohne ſeine Anweſenheit ſich weder der Friede behaupten, noch das Recht ausführen, noch die Auflage vollſtändig einbringen laſſe. Endlich, am 18ten Juny 1498, traf er in Freiburg 1 1 dern mit voller Sicherheit daß Maximilian nicht in Worms erſchie- nen iſt. Wenn Haͤberlin Reichsgeſch. IX, 84 dieß dennoch annimmt, ſo taͤuſchten ihn einige Urkunden, die aber nur im Namen des Koͤ- nigs am Reichstag ausgeſtellt worden ſeyn koͤnnen. Zu Freiburg (Dienſtag nach Viſitationis Mariaͤ 3 Juli) entſchuldigte ſich Maxi- milian ſelbſt, daß er nicht in Worms erſchienen ſey: er habe in ſei- nen Erblanden ein loͤblich Regiment aufrichten muͤſſen ꝛc. man habe es ihm wohl als Thorheit ausgelegt ꝛc. aber jetzt ſey er da. (Brand. Protocoll.) Ranke d. Geſch. I. 9

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839, S. 129. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation01_1839/147>, abgerufen am 26.05.2024.