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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839.

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Reichstag zu Cölln 1505.
etwas Neues zu unternehmen. Es schien ihm möglich,
das Übergewicht, in dem er sich fühlte, in organischen
Einrichtungen geltend zu machen. Indem er die Gründe
ausführte, weshalb die Augsburger Einrichtungen rück-
gängig geworden, wobei er vor allem dem verstorbenen
Berthold die Schuld beimaß, legte er einen Entwurf vor,
wie sie doch noch, aber unter gewissen Modificationen ins
Werk zu setzen seyen. 1

Seine Idee war, allerdings ein Regiment mit Statt-
halter, Kanzler und zwölf Räthen aus dem Reiche zu er-
richten. Zur Seite und unter der Aufsicht desselben soll-
ten vier Marschälle, jeder mit 25 Rittern am Oberrhein,
am Niederrhein, an der Donau und in den Elbgegenden
aufgestellt, die executive Gewalt auszuüben haben. Der
gemeine Pfennig ward ausdrücklich wieder in Anregung
gebracht.

Allein es zeigte sich doch auf den ersten Blick der
große Unterschied dieses Entwurfes von den früheren.

Der König wollte das Recht haben, dieses Regiment
zu seiner Person, an seinen Hof zu berufen; nur die ge-
ringeren Fälle sollte es aus eigner Macht entscheiden kön-
nen, in allen wichtigern an ihn recurriren. Einen Feld-
hauptmann des Reiches wollte er selbst ernennen, wenn er
sich mit Albrecht von Baiern nicht verstehe.

Es ist deutlich: bei den Pflichten und Leistungen der
Stände wäre es geblieben, die Macht aber wäre dem Kö-
nige zu Theil geworden.


1 Protocoll des Reichstages, wodurch die in Müllers Reichs-
tagsstaat befindlichen Nachrichten sehr erweitert werden; in den Frank-
furter Acten.

Reichstag zu Coͤlln 1505.
etwas Neues zu unternehmen. Es ſchien ihm möglich,
das Übergewicht, in dem er ſich fühlte, in organiſchen
Einrichtungen geltend zu machen. Indem er die Gründe
ausführte, weshalb die Augsburger Einrichtungen rück-
gängig geworden, wobei er vor allem dem verſtorbenen
Berthold die Schuld beimaß, legte er einen Entwurf vor,
wie ſie doch noch, aber unter gewiſſen Modificationen ins
Werk zu ſetzen ſeyen. 1

Seine Idee war, allerdings ein Regiment mit Statt-
halter, Kanzler und zwölf Räthen aus dem Reiche zu er-
richten. Zur Seite und unter der Aufſicht deſſelben ſoll-
ten vier Marſchälle, jeder mit 25 Rittern am Oberrhein,
am Niederrhein, an der Donau und in den Elbgegenden
aufgeſtellt, die executive Gewalt auszuüben haben. Der
gemeine Pfennig ward ausdrücklich wieder in Anregung
gebracht.

Allein es zeigte ſich doch auf den erſten Blick der
große Unterſchied dieſes Entwurfes von den früheren.

Der König wollte das Recht haben, dieſes Regiment
zu ſeiner Perſon, an ſeinen Hof zu berufen; nur die ge-
ringeren Fälle ſollte es aus eigner Macht entſcheiden kön-
nen, in allen wichtigern an ihn recurriren. Einen Feld-
hauptmann des Reiches wollte er ſelbſt ernennen, wenn er
ſich mit Albrecht von Baiern nicht verſtehe.

Es iſt deutlich: bei den Pflichten und Leiſtungen der
Stände wäre es geblieben, die Macht aber wäre dem Kö-
nige zu Theil geworden.


1 Protocoll des Reichstages, wodurch die in Muͤllers Reichs-
tagsſtaat befindlichen Nachrichten ſehr erweitert werden; in den Frank-
furter Acten.
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[165/0183] Reichstag zu Coͤlln 1505. etwas Neues zu unternehmen. Es ſchien ihm möglich, das Übergewicht, in dem er ſich fühlte, in organiſchen Einrichtungen geltend zu machen. Indem er die Gründe ausführte, weshalb die Augsburger Einrichtungen rück- gängig geworden, wobei er vor allem dem verſtorbenen Berthold die Schuld beimaß, legte er einen Entwurf vor, wie ſie doch noch, aber unter gewiſſen Modificationen ins Werk zu ſetzen ſeyen. 1 Seine Idee war, allerdings ein Regiment mit Statt- halter, Kanzler und zwölf Räthen aus dem Reiche zu er- richten. Zur Seite und unter der Aufſicht deſſelben ſoll- ten vier Marſchälle, jeder mit 25 Rittern am Oberrhein, am Niederrhein, an der Donau und in den Elbgegenden aufgeſtellt, die executive Gewalt auszuüben haben. Der gemeine Pfennig ward ausdrücklich wieder in Anregung gebracht. Allein es zeigte ſich doch auf den erſten Blick der große Unterſchied dieſes Entwurfes von den früheren. Der König wollte das Recht haben, dieſes Regiment zu ſeiner Perſon, an ſeinen Hof zu berufen; nur die ge- ringeren Fälle ſollte es aus eigner Macht entſcheiden kön- nen, in allen wichtigern an ihn recurriren. Einen Feld- hauptmann des Reiches wollte er ſelbſt ernennen, wenn er ſich mit Albrecht von Baiern nicht verſtehe. Es iſt deutlich: bei den Pflichten und Leiſtungen der Stände wäre es geblieben, die Macht aber wäre dem Kö- nige zu Theil geworden. 1 Protocoll des Reichstages, wodurch die in Muͤllers Reichs- tagsſtaat befindlichen Nachrichten ſehr erweitert werden; in den Frank- furter Acten.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839, S. 165. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation01_1839/183>, abgerufen am 21.11.2024.