strengung von der Terra ferma auszuschließen? Der päpst- liche Nuntius sprach darüber mit einzelnen einflußreichen Fürsten. Sie entgegneten ihm grade heraus, der Kaiser werde darum so schlecht unterstützt, weil er den Krieg ohne ihren Rath unternommen habe.
Daraus folgte dann hinwieder, daß Maximilian sich zu keiner Rücksicht auf das Reich gebunden erachtete. Als man ihn zu Augsburg aufforderte, seine Eroberungen nicht willkührlich zu vergaben, erwiederte er, das Reich unter- stütze ihn nicht so gut daß dieß ausführbar sey: er müsse nach seiner Gelegenheit Verträge schließen, Vergabungen vornehmen dürfen.
So wenig kam es auch dieß Mal zwischen Kaiser und Ständen zu gutem Vernehmen und Zusammenwirken.
Selbst das Allerbilligste, In-sich-Nothwendige schlug der Kaiser ab. Die Stände forderten, er solle sich aller Eingriffe in den Gang des Kammergerichts enthalten. Da- von war so oft die Rede gewesen und auf dieser Idee be- ruhte die ganze Institution. Maximilian trug jedoch kein Bedenken zu antworten, zuweilen greife das Gericht weiter als ihm gebühre, er könne sich die Hand nicht binden lassen.
Kein Wunder wenn dann auch die Stände auf einen übrigens sehr merkwürdigen Plan zur Ausführung der kam- mergerichtlichen Urtel, den er ihnen vorlegte, nicht eingien- gen. Maximilian schlug vor, einen immerwährenden Reichs- anschlag nach dem Muster des cöllnischen zu entwerfen, von 1000 bis 50000 M., so daß man in jedem Falle nur die Summe der Hülfe zu bestimmen habe. Denn eine Macht sey nöthig, um die Widerspenstigen zu züchtigen, welche den Landfrieden brechen, oder den Bann des Kam
Erſtes Buch.
ſtrengung von der Terra ferma auszuſchließen? Der päpſt- liche Nuntius ſprach darüber mit einzelnen einflußreichen Fürſten. Sie entgegneten ihm grade heraus, der Kaiſer werde darum ſo ſchlecht unterſtützt, weil er den Krieg ohne ihren Rath unternommen habe.
Daraus folgte dann hinwieder, daß Maximilian ſich zu keiner Rückſicht auf das Reich gebunden erachtete. Als man ihn zu Augsburg aufforderte, ſeine Eroberungen nicht willkührlich zu vergaben, erwiederte er, das Reich unter- ſtütze ihn nicht ſo gut daß dieß ausführbar ſey: er müſſe nach ſeiner Gelegenheit Verträge ſchließen, Vergabungen vornehmen dürfen.
So wenig kam es auch dieß Mal zwiſchen Kaiſer und Ständen zu gutem Vernehmen und Zuſammenwirken.
Selbſt das Allerbilligſte, In-ſich-Nothwendige ſchlug der Kaiſer ab. Die Stände forderten, er ſolle ſich aller Eingriffe in den Gang des Kammergerichts enthalten. Da- von war ſo oft die Rede geweſen und auf dieſer Idee be- ruhte die ganze Inſtitution. Maximilian trug jedoch kein Bedenken zu antworten, zuweilen greife das Gericht weiter als ihm gebühre, er könne ſich die Hand nicht binden laſſen.
Kein Wunder wenn dann auch die Stände auf einen übrigens ſehr merkwürdigen Plan zur Ausführung der kam- mergerichtlichen Urtel, den er ihnen vorlegte, nicht eingien- gen. Maximilian ſchlug vor, einen immerwährenden Reichs- anſchlag nach dem Muſter des cöllniſchen zu entwerfen, von 1000 bis 50000 M., ſo daß man in jedem Falle nur die Summe der Hülfe zu beſtimmen habe. Denn eine Macht ſey nöthig, um die Widerſpenſtigen zu züchtigen, welche den Landfrieden brechen, oder den Bann des Kam
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Erſtes Buch.
ſtrengung von der Terra ferma auszuſchließen? Der päpſt-
liche Nuntius ſprach darüber mit einzelnen einflußreichen
Fürſten. Sie entgegneten ihm grade heraus, der Kaiſer
werde darum ſo ſchlecht unterſtützt, weil er den Krieg ohne
ihren Rath unternommen habe.
Daraus folgte dann hinwieder, daß Maximilian ſich
zu keiner Rückſicht auf das Reich gebunden erachtete. Als
man ihn zu Augsburg aufforderte, ſeine Eroberungen nicht
willkührlich zu vergaben, erwiederte er, das Reich unter-
ſtütze ihn nicht ſo gut daß dieß ausführbar ſey: er müſſe
nach ſeiner Gelegenheit Verträge ſchließen, Vergabungen
vornehmen dürfen.
So wenig kam es auch dieß Mal zwiſchen Kaiſer
und Ständen zu gutem Vernehmen und Zuſammenwirken.
Selbſt das Allerbilligſte, In-ſich-Nothwendige ſchlug
der Kaiſer ab. Die Stände forderten, er ſolle ſich aller
Eingriffe in den Gang des Kammergerichts enthalten. Da-
von war ſo oft die Rede geweſen und auf dieſer Idee be-
ruhte die ganze Inſtitution. Maximilian trug jedoch kein
Bedenken zu antworten, zuweilen greife das Gericht weiter
als ihm gebühre, er könne ſich die Hand nicht binden laſſen.
Kein Wunder wenn dann auch die Stände auf einen
übrigens ſehr merkwürdigen Plan zur Ausführung der kam-
mergerichtlichen Urtel, den er ihnen vorlegte, nicht eingien-
gen. Maximilian ſchlug vor, einen immerwährenden Reichs-
anſchlag nach dem Muſter des cöllniſchen zu entwerfen,
von 1000 bis 50000 M., ſo daß man in jedem Falle
nur die Summe der Hülfe zu beſtimmen habe. Denn eine
Macht ſey nöthig, um die Widerſpenſtigen zu züchtigen,
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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839, S. 194. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation01_1839/212>, abgerufen am 16.02.2025.
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