Wir sehen: an friedliche Sicherheit, ruhiges Gedeihen, wie man sie oft in jenen Zeiten voraussetzt, war nicht zu denken. Aber durch Zusammenhalten, unermüdliche Thä- tigkeit, sey es in den Waffen, oder in der Unterhandlung, behauptete man sich.
Auch in dem Innern der Städte gährte es gewaltig: der alte Widerstreit zwischen Räthen und Gemeinen ent- wickelte sich besonders wegen der steigenden Geldforderungen, zu denen sich jene nicht selten entschließen mußten, hie und da zu blutiger Gewaltthat. In Erfurt ward der Vier- herr Heinrich Kellner 1510 hingerichtet, weil er das Amt Capellendorf in den finanziellen Bedrängnissen der Stadt an das Haus Sachsen widerkäuflich überlassen habe: alle die folgenden Jahre waren von wilden Stürmen erfüllt. In Regensburg ward der alte Biedermann, der Lykircher, der oftmals Kämmerer, Hansgraf, Friedrichter gewesen, ohne daß die Veruntreuungen die man ihm Schuld gab, wirklich hätten nachgewiesen werden können, eben in der Charwoche 1513 auf eine qualvolle Weise gemartert und kurz darauf hingerichtet. 1 In Worms ward erst der alte Rath verjagt, dann mußten die Gegner desselben weichen. In Cölln empörte sich die Gemeine gegen die neuen Schatzungen, mit welchen man sie plage, besonders wider eine Genossenschaft, die man das Kränzchen nannte, welcher die verbrecherischesten Absichten Schuld gegeben wurden. 2
dem Reich und ihnen ein merklicher Abbruch seyn und wider ihre Privilegien laufen." (Fr. A.)
1 Der Regensburger Chronik Vierter Band, 3tes Heft.
2Rhytmi de seditione Coloniensi bei Senkenberg: Selecta juris et hist. IV, nr. 6.
Innere Gaͤhrung.
Wir ſehen: an friedliche Sicherheit, ruhiges Gedeihen, wie man ſie oft in jenen Zeiten vorausſetzt, war nicht zu denken. Aber durch Zuſammenhalten, unermüdliche Thä- tigkeit, ſey es in den Waffen, oder in der Unterhandlung, behauptete man ſich.
Auch in dem Innern der Städte gährte es gewaltig: der alte Widerſtreit zwiſchen Räthen und Gemeinen ent- wickelte ſich beſonders wegen der ſteigenden Geldforderungen, zu denen ſich jene nicht ſelten entſchließen mußten, hie und da zu blutiger Gewaltthat. In Erfurt ward der Vier- herr Heinrich Kellner 1510 hingerichtet, weil er das Amt Capellendorf in den finanziellen Bedrängniſſen der Stadt an das Haus Sachſen widerkäuflich überlaſſen habe: alle die folgenden Jahre waren von wilden Stürmen erfüllt. In Regensburg ward der alte Biedermann, der Lykircher, der oftmals Kämmerer, Hansgraf, Friedrichter geweſen, ohne daß die Veruntreuungen die man ihm Schuld gab, wirklich hätten nachgewieſen werden können, eben in der Charwoche 1513 auf eine qualvolle Weiſe gemartert und kurz darauf hingerichtet. 1 In Worms ward erſt der alte Rath verjagt, dann mußten die Gegner deſſelben weichen. In Cölln empörte ſich die Gemeine gegen die neuen Schatzungen, mit welchen man ſie plage, beſonders wider eine Genoſſenſchaft, die man das Kränzchen nannte, welcher die verbrecheriſcheſten Abſichten Schuld gegeben wurden. 2
dem Reich und ihnen ein merklicher Abbruch ſeyn und wider ihre Privilegien laufen.“ (Fr. A.)
1 Der Regensburger Chronik Vierter Band, 3tes Heft.
2Rhytmi de seditione Coloniensi bei Senkenberg: Selecta juris et hist. IV, nr. 6.
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Innere Gaͤhrung.
Wir ſehen: an friedliche Sicherheit, ruhiges Gedeihen,
wie man ſie oft in jenen Zeiten vorausſetzt, war nicht zu
denken. Aber durch Zuſammenhalten, unermüdliche Thä-
tigkeit, ſey es in den Waffen, oder in der Unterhandlung,
behauptete man ſich.
Auch in dem Innern der Städte gährte es gewaltig:
der alte Widerſtreit zwiſchen Räthen und Gemeinen ent-
wickelte ſich beſonders wegen der ſteigenden Geldforderungen,
zu denen ſich jene nicht ſelten entſchließen mußten, hie und
da zu blutiger Gewaltthat. In Erfurt ward der Vier-
herr Heinrich Kellner 1510 hingerichtet, weil er das Amt
Capellendorf in den finanziellen Bedrängniſſen der Stadt
an das Haus Sachſen widerkäuflich überlaſſen habe: alle
die folgenden Jahre waren von wilden Stürmen erfüllt.
In Regensburg ward der alte Biedermann, der Lykircher,
der oftmals Kämmerer, Hansgraf, Friedrichter geweſen,
ohne daß die Veruntreuungen die man ihm Schuld gab,
wirklich hätten nachgewieſen werden können, eben in der
Charwoche 1513 auf eine qualvolle Weiſe gemartert und
kurz darauf hingerichtet. 1 In Worms ward erſt der alte
Rath verjagt, dann mußten die Gegner deſſelben weichen.
In Cölln empörte ſich die Gemeine gegen die neuen
Schatzungen, mit welchen man ſie plage, beſonders wider
eine Genoſſenſchaft, die man das Kränzchen nannte, welcher
die verbrecheriſcheſten Abſichten Schuld gegeben wurden. 2
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1 Der Regensburger Chronik Vierter Band, 3tes Heft.
2 Rhytmi de seditione Coloniensi bei Senkenberg: Selecta
juris et hist. IV, nr. 6.
3 dem Reich und ihnen ein merklicher Abbruch ſeyn und wider ihre
Privilegien laufen.“ (Fr. A.)
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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839, S. 213. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation01_1839/231>, abgerufen am 24.11.2024.
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